Skip to content
Back to skills

Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive

ASecurity

Für Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen Paragraf 476 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

  • 85 stars
  • 0 votes
  • 0 copies
  • 0 views
  • Added October 8, 2026
ai-agentsgogit

Security analysis

A100/100

Scanned October 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive --agent claude-code

Installs into .claude/skills of the current project.

Are you the author of Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive?

Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.

Security grade badge for Kaufrecht Abweichungsvereinbarung Objektive
[![Security: A — Skills Directory](https://www.skillsdirectory.com/api/skills/thomasmoreai-kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive/badge)](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive)

More formats (shields.io, HTML) on the badges page. Keep it an A: scan every change in CI with Pro.

Download with Pro
SKILL.md
---
name: kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive
title: 'Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB'
description: 'Für Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen Paragraf 476 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bgb-bt-pruefer/skills/kaufrecht-abweichungsvereinbarung-objektive
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
---

# Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB

## Fachkern: Kaufrecht: Abweichungsvereinbarung objektive Anforderungen § 476 BGB
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.

## Normanker

- § 434 BGB: Sachmangel und objektive Anforderungen
- § 476 BGB: Abweichungen von den objektiven Anforderungen beim Verbrauchsgüterkauf
- § 475 BGB: Verbrauchsgüterkauf (Grundnorm)
- § 477 BGB: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
- §§ 305–310 BGB: AGB-Kontrolle

## Intake

- Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB?
- Wurde ausdrücklich und gesondert vereinbart, dass die Sache bestimmte objektive Anforderungen nicht erfüllen muss?
- Wurde der Verbraucher bei Vertragsschluss über die Abweichung informiert und hat er sie ausdrücklich akzeptiert?
- Liegt ein individualvertraglich ausgehandelter Ausschluss oder eine AGB-Klausel vor?

## Prüfraster

1. Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB: Unternehmer verkauft bewegliche Sache an Verbraucher
2. Objektive Anforderungen nach § 434 Abs. 3 BGB: Eignung für gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit
3. Abweichungsvereinbarung nach § 476 BGB: ausdrücklich, gesondert, Information des Verbrauchers
4. Ausdrückliche Kenntnisnahme des Verbrauchers von der Abweichung bei Vertragsschluss
5. AGB-Konformität: § 476 BGB schließt stillschweigende Abbedingung über AGB aus
6. Abgrenzung: individualvertragliche Abweichung (zulässig) vs. AGB-Abweichung (unzulässig)
7. Rechtsfolge: wirksame Abweichung schließt Sachmangel bezüglich des abweichenden Merkmals aus
8. Beweislast: Unternehmer muss wirksame Abweichungsvereinbarung beweisen

## Fallstricke

- Pauschal-Klauseln „verkauft wie besichtigt" oder „unter Ausschluss jeder Gewährleistung" sind bei Verbrauchsgüterkauf nach § 476 BGB unzulässig.
- Abweichungsvereinbarung muss gesondert und ausdrücklich erfolgen; bloße Erwähnung im Vertrag genügt nicht.
- Informationspflicht über die Abweichung muss vor Vertragsschluss erfüllt werden.
- § 477 BGB-Beweislastumkehr bleibt trotz wirksamer Abweichungsvereinbarung bestehen.

## Stoppschilder

- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.

## Anschluss-Skills

- kaufrecht-sachmangel-paragraph-434
- verbrauchsgueterkauf-digitales
- kaufrecht-beweislast-verjaehrung-digitale-elemente
- schnittstelle-bgb-at-methodenlehre-agb

## Quellen

- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__476.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0771

Attribution

Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.

Comments

Loading comments…

Newsletter

Get the weekly list of safe new skills, and the ones we pulled.