Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Jveg Fristen Erloeschen?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-jveg-fristen-erloeschen)
---
name: jveg-fristen-erloeschen
title: JVEG-Fristen-Erloeschen
description: 'Antragsfristen nach JVEG prüfen: drei Monate Ausschlussfrist für Verguetungsantrag. Normen: § 2 Abs. 1 JVEG. Prüfraster: Fristbeginn, Fristende, Wiedereinsetzungsmöglichkeit. Output: Fristenprüfung JVEG mit Empfehlung. Abgrenzung: nicht materiell-rechtliche Verguetungsberechnung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-fristen-erloeschen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---
# JVEG-Fristen-Erloeschen
## Aufgabe
Prüfe, ob JVEG-Vergütungsansprüche fristgerecht geltend gemacht wurden, und bewerte Risiken des Anspruchserlöschens nach § 23 JVEG.
## Triage — kläre vor der Prüfung
1. **Leistungsdatum:** Wann wurde die anspruchsbegründende Leistung erbracht (Beginn der Dreimonatsfrist)?
2. **Geltendmachungsdatum:** Wann wurde der Antrag beim Gericht eingereicht?
3. **Belehrung:** Wurde der Anspruchsberechtigte über die Dreimonatsfrist belehrt (§ 23 Abs. 1 S. 3 JVEG)?
4. **Wiedereinsetzung:** Liegen Hindernisse vor, die eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen?
5. **Verjährung:** Wurde die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) berücksichtigt, soweit § 23 JVEG nicht greift?
## Zentrale Normen
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
- § 23 Abs. 1 S. 3 JVEG (Belehrungspflicht des Gerichts)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
- § 195 BGB (Regelverjährung — subsidiär)
- § 233 ff. ZPO (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — analog)
## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Startet bei
Jeder JVEG-Vorgang, bei dem Zeitpunkt der Leistungserbringung und Antragstellung bekannt sind.
## Arbeitsweise
1. Leistungsdatum und Antragsdatum gegenüberstellen.
2. Dreimonatsfrist nach § 23 JVEG berechnen.
3. Belehrungsdokumentation prüfen.
4. Wiedereinsetzungspotenzial bewerten.
5. Fristennotiz für Akte erstellen.
## Output-Template
| Kriterium | Befund |
|---|---|
| Leistungserbringung | TT.MM.JJJJ |
| Fristende § 23 JVEG | TT.MM.JJJJ |
| Antrag eingereicht | TT.MM.JJJJ |
| Frist gewahrt | Ja / Nein |
| Belehrung erteilt | Ja / Nein / Unklar |
| Wiedereinsetzungsrisiko | [Gering / Mittel / Hoch] |
| Empfehlung | [Antrag stellen / Wiedereinsetzung prüfen / Anspruch erloschen] |
## Ausgabe
Fristennotiz mit Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung.
## Leitplanken
- Dreimonatsfrist ist absolut; keine Kulanzregelung ohne Wiedereinsetzung.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.