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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-jveg-aktenstripper)
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name: jveg-aktenstripper
title: JVEG-Aktenstripper
description: 'JVEG-relevante Daten aus Gerichtsakten und Gutachterunterlagen extrahieren: Termine, Stunden, Auslagen. Normen: §§ 2 ff. JVEG. Prüfraster: Terminsprotokoll, Stundennachweis, Belegstruktur. Output: Extrahierter Datensatz für Kostenprüfung. Abgrenzung: nicht Kostenberechnung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-aktenstripper
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# JVEG-Aktenstripper
## Aufgabe
Extrahiere alle vergütungsrelevanten Daten aus Gerichtsschreiben, Anträgen, Rechnungen und Belegen und überführe sie in eine strukturierte, prüfbare JVEG-Datenmatrix.
## Triage — kläre vor dem Ausstreifen
1. **Dokumenttyp:** Liegt eine Rechnung, ein Kostenfestsetzungsantrag, ein Gerichtsschreiben oder ein Vorschussantrag vor?
2. **Anspruchsberechtigter:** Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher, Übersetzer oder ehrenamtlicher Richter?
3. **Verfahren:** In welchem Gericht und welchem Aktenzeichen ist der Anspruch entstanden?
4. **Beleglage:** Welche Belege (Fahrtkosten, Übernachtung, Quittungen) liegen im Original vor?
5. **Fristen:** Wurde die Dreimonatsfrist des § 23 JVEG bereits gewahrt oder droht Erlöschen?
## Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte)
- § 3 JVEG (Vorschuss)
- § 23 JVEG (Dreimonatsfrist / Erlöschen)
- §§ 5–7 JVEG (Fahrtkosten)
- §§ 8–10 JVEG (Sachverständige)
- §§ 13–16 JVEG (Dolmetscher/Übersetzer)
- §§ 19–22 JVEG (Zeugen)
## Rechtsprechung
1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Startet bei
Erhalt von Gerichtsschreiben, Rechnung oder Antrag im JVEG-Kontext.
## Arbeitsweise
1. Dokumententyp bestimmen und Anspruchsberechtigten identifizieren.
2. Alle Positionen mit Betrag, Norm und Beleg in die Matrix einlesen.
3. Fristen prüfen (§ 23 JVEG).
4. Vollständigkeitscheck: fehlende Belege markieren.
5. Matrix an nachgelagerte Prüf-Skills übergeben.
## Output-Template
| Position | Betrag (EUR) | Norm | Beleg | Status |
|---|---|---|---|---|
| Fahrtkosten | 00,00 | § 5 JVEG | Quittung | offen |
| Zeitversäumnis | 00,00 | § 22 JVEG | — | offen |
| Übernachtung | 00,00 | § 7 JVEG | Hotelrechnung | offen |
| **Summe** | **00,00** | | | |
**Offene Belege:** [Liste]
**Fristenstatus § 23 JVEG:** [Datum Leistungserbringung / Fristende]
## Ausgabe
Strukturierte JVEG-Datenmatrix; jede Position mit Norm, Betrag und Belegnummer.
## Leitplanken
- Keine Rechtsberatung; Prüfung auf Plausibilität und Normkonformität.
- Beträge werden nicht gerundet; Originalwerte aus Dokumenten übernehmen.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.