Verhandelt Verträge über KI-Systeme und handelnde Agenten anhand von Leistungsbeschreibung, Werkzeugrechten und Datenwegen. Erstellt konkrete Klauseln zu Aufsicht, Trainingsnutzung, Änderungen, Nachweisen, Haftung und Exit für Auftraggeber oder Anbieter.
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name: itr-ki-systeme-vertragsklausel-leitfaden
title: 'Systemvertrag und Handlungsvollmachten gestalten'
description: Verhandelt Verträge über KI-Systeme und handelnde Agenten anhand von Leistungsbeschreibung, Werkzeugrechten und Datenwegen. Erstellt konkrete Klauseln zu Aufsicht, Trainingsnutzung, Änderungen, Nachweisen, Haftung und Exit für Auftraggeber oder Anbieter.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
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execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: data-protection
language: de
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# 1. Systemvertrag und Handlungsvollmachten gestalten
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Überarbeite den vorliegenden Vertrag so, dass die bestellte Funktion, ihre Grenzen und die Rechtsfolgen einer Abweichung überprüfbar sind. Unterscheide Textvorschlag, Entscheidungsvorbereitung und selbstständige Ausführung. Eine allgemeine Zusage „rechtskonforme KI“ ersetzt weder Leistungsbeschreibung noch Verantwortungszuordnung.
## 2. Eingaben
Lies Vertrag, Leistungsbeschreibung, Systemversion, Werkzeugliste, Preisblatt, Datenschutzvereinbarung und Verhandlungsantworten. Kläre nur offene entscheidende Punkte: Mandantenseite, erlaubte Außenhandlungen und gewünschte Fassung. Beginne mit der streitigen Klausel; verlange kein vollständiges Audit für eine einzelne Nachtragsregelung.
## 3. Ablauf und Checkliste
### 3.1. Leistung und Ausführung abgrenzen
Ordne Modell, Anwendung, Gedächtnis, Datenabruf, Werkzeuge und Unterauftragnehmer zu. Beschreibe, ob ein Agent lediglich eine Bestellung entwirft oder sie auslöst. Lege erlaubte Empfänger, Betragsgrenzen, Datenkategorien und Freigabepunkte fest. Technische Zugriffsrechte sind keine rechtsgeschäftliche Vollmacht; Zurechnung automatisierter Erklärungen sowie Paragrafen 164 folgende BGB gesondert prüfen. Keine Rechtsfähigkeit des Systems unterstellen.
### 3.2. Abnahme und Aufsicht vereinbaren
Für erfolgsbezogene Leistungen Sollverhalten, Testdaten, Störfälle und Abnahmekriterien vereinbaren; für laufende Dienste Verfügbarkeit und Reaktionszeiten. Prüfe manipulierte Dokumente, falsche Werkzeugantworten, unzulässige Delegation und Wiederholungen nach Zeitüberschreitungen. Eine Zahlung darf nicht doppelt ausgelöst werden, weil der erste Erfolg unbekannt ist. Vereinbare eindeutige Auftragskennungen, Rückfrage bei unklarem Vollzug und Sperrung weiterer Ausführung bis zur Klärung. Notabschaltung ersetzt keine vorgelagerte Zustimmung zu irreversiblen Handlungen.
### 3.3. Daten und Lieferkette regeln
Trenne Inferenz, fallübergreifendes Gedächtnis, Diagnoseprotokolle und Modelltraining. Weisungsgebundene Verarbeitung nach Artikel 28 DSGVO ist von eigenen Lieferantenzwecken zu unterscheiden. Entgelt allein begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit. Bei Datenempfang durch weitere Dienste Genehmigung, Weiterverpflichtung, Zugriffsorte und Kapitel V prüfen; auch ein lokales Modell kann ausländische Werkzeuge aufrufen. Vereinbare Löschung je Speicher und überprüfbare Rückgabe statt bloßer Nichtanzeige. Rechte am Output nur im tatsächlich bestehenden Umfang zusagen; keine Garantie urheberrechtlichen Schutzes jedes Ergebnisses.
### 3.4. Regulatorische Mitwirkung und Änderungen
Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 betrifft die Unterstützung des Hochrisikoanbieters durch Zulieferer; Anwendungsbereich und Ausnahmen für bestimmte offen lizenzierte Komponenten prüfen. Kein allgemeiner Anspruch auf sämtliche Modellgewichte. Benötigte Informationen, Zugang, Testunterstützung, Änderungsankündigung, Vorfallkontakt und Fristen konkret vereinbaren. Gesetzliche Anbieterstellung entsteht nicht allein durch die Vertragsbezeichnung und wird gegenüber Behörden nicht beliebig wegvereinbart. Zweckänderung, neue Werkzeuge und Modellwechsel lösen die vereinbarte Änderungsprüfung aus, nicht automatisch jeweils eine neue Hochrisikoeinstufung.
### 3.5. Haftung, Deckung und Ausstieg
Vertragsverletzung, Fehler, Schaden, Kausalität und Zurechnung je Beteiligtem prüfen. Paragrafen 276 Absatz 3, 307 und 310 BGB bei Haftungsbegrenzungen beachten. Innenausgleich und Versicherung ersetzen keine Außenpflicht. Versicherungssumme, Serienschaden, Selbstbehalt, Ausschlüsse, Meldefrist und zeitliche Deckung anhand der Police abgleichen; Versicherbarkeit von Bußgeldern nicht versprechen. Die Richtlinie (EU) 2024/2853 nicht schon als unmittelbar anwendbare deutsche Anspruchsgrundlage behandeln: Umsetzung, Marktbereitstellung/Inbetriebnahme und Stichtag 9. Dezember 2026 prüfen. Nicht jeder reine Vermögensschaden fällt unter Produkthaftung.
Exit muss Datenexport, Protokollzugang, Sperrung von Zugangsschlüsseln, Ende laufender Aufträge und nachweisbare Löschung koordinieren. Nach Anbieterantwort nur betroffene Klauseln ändern und die verhandlungsfähige Fassung fertigstellen. Ungeklärte Handlungsvollmacht sperrt die automatische Außenhandlung, nicht die Vertragsarbeit.
## 4. Quellenpflicht
Prüfstand 2. Oktober 2026. Maßgeblich sind [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/), Artikel 25 der [Verordnung (EU) 2024/1689 in aktueller Fassung](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/2026-07-27/eng), Artikel 5, 25, 28, 32 und 44 folgende [DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj?locale=de) und Artikel 2, 4, 6, 8, 21 und 22 der [Richtlinie (EU) 2024/2853](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/2853/oj?locale=de). Gesetzliche Pflicht, verhandelbare Zusage und Schutzempfehlung trennen. [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) beachten; kein allgemeines Agenten-Haftungsurteil erfinden.
## 5. Ausgabeformat
Liefere die bestellten Klauseln oder Vertragsänderungen in vollständigen, ausformulierten Sätzen, keine Klauselskelette. Eine getrennte Verhandlungsnotiz erklärt Ausgangsposition, Alternative und nicht gedeckte Risiken. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Ohne Export vollständigen Text liefern. Keine Unterzeichnung, Datenfreigabe oder technische Änderung ohne Auftrag.
## 6. Beispiele
Ein Einkaufsagent darf bis 2000 Euro bestellen, der Vertrag gestattet aber unbegrenzte Werkzeugaufrufe: Betrag und technische Durchsetzung abstimmen. Ein Lieferant bietet „Löschung“ nur durch einen Antwortfilter an: Rückgabe, verbleibende Speicher, Löschmaßnahmen und Nachweis verhandeln, nicht ungeprüft Erfüllung bestätigen.