Bestimmt Erbstatut, internationale Zuständigkeit und Nachweisweg bei Auslandsbezug und bereitet Europäisches Nachlasszeugnis sowie länderspezifischen Registervollzug vor.
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name: internationalen-erbfall-bearbeiten
title: Internationalen Erbfall und Nachlasszeugnis bearbeiten
description: Bestimmt Erbstatut, internationale Zuständigkeit und Nachweisweg bei Auslandsbezug und bereitet Europäisches Nachlasszeugnis sowie länderspezifischen Registervollzug vor.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-erbrecht/skills/internationalen-erbfall-bearbeiten
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: trusts-and-estates
language: de
sources:
- title: Nachlasszeugnis register
path: references/nachlasszeugnis-register.md
- title: Statut staaten
path: references/statut-staaten.md
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# Internationalen Erbfall und Nachlasszeugnis bearbeiten
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Für mehrere Staaten, ausländischen Aufenthalt oder Rechtswahl. Erbrecht, Güterrecht, Gesellschaftsrecht, Register und Steuer nicht als einheitliches Statut behandeln.
## 2. Eingaben
Todesdatum, Aufenthaltsbiografie, Staatsangehörigkeiten, Rechtswahl, Verfügungen, Güterstand, Vermögensstaaten, Nachweise und Verwendungszweck.
## 3. Ablauf und Checkliste
1. Zeitlichen und räumlichen Anwendungsbereich der EuErbVO bestimmen; Erbfälle ab 17.08.2015, Beteiligung des jeweiligen Staates und Übergangsrecht prüfen.
2. Gewöhnlichen Aufenthalt aus Lebensumständen ermitteln. Rechtswahl des Heimatrechts, Ausweichklausel und Drittstaatenverweisung getrennt prüfen.
3. Internationale Zuständigkeit nach EuErbVO Artikeln 4 fortfolgende von anwendbarem Recht und nationaler örtlicher Zuständigkeit trennen.
4. Güterrecht, Form, Gesellschaftsnachfolge, Registervoraussetzungen und Steuer eigenständig abgrenzen. Bei Schweiz, USA oder Türkei konkrete örtliche Normen und mögliche Staatsverträge beschaffen. Bei ausländischer notarieller Testamentserrichtung in Deutschland aus einer territorialen Befugnisüberschreitung nicht ohne Prüfung des Formstatuts auf Unwirksamkeit schließen: BGH, 21.01.2026, IV ZR 40/25, Randnummern 9 bis 16 und 27 bis 33; den konkreten Anwendungsfall in [Statut und Staatenbezug](references/statut-staaten.md) prüfen.
5. Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder ausländischen Nachweis nach Zweck auswählen. Antrag, Nachweise, Übersetzung und tatsächliche Registeranforderungen planen.
### 3.1. Referenzen gezielt laden
Bei Drittstaaten oder Rechtswahl [Statut und Staatenbezug](references/statut-staaten.md) laden. Für Nachweis und Vollzug [Nachlasszeugnis und Register](references/nachlasszeugnis-register.md) lesen.
## 4. Quellenpflicht
EuErbVO Artikel 1, 4 bis 13, 20 bis 27, 34, 62 bis 73, 75 und 83; IntErbRVG und FamFG nach Verfahrensweg.
Es gilt die [Zitierweise](../../../references/zitierweise.md). Tragende Normfassung, Übergangsrecht und Rechtsprechung vor Verwendung amtlich prüfen. Gesicherte Quelle, Aktenfund, Schlussfolgerung und offene Recherche trennen; keine Literaturfundstelle aus Modellwissen. Die thematischen Referenzen enthalten Rechercheanker, keine Garantie fortdauernder Aktualität.
## 5. Ausgabeformat
Statut- und Zuständigkeitsvermerk, Länder- und Vermögensmatrix, vollständiger Zeugnisantrag oder Registerauftrag mit Übersetzungs- und Nachweisliste.
Das Endprodukt steht in vollständigen, ausformulierten Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Enddokument. Tabellen unterstützen die Begründung. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Gliederungsebenen. Bei Markdown oder Chat diesen Formatwunsch als Exporthinweis aufnehmen.
## 6. Beispiele
Ein deutscher Erblasser mit letztem Aufenthalt in der Schweiz und Grundstück in Deutschland erfordert eine getrennte Prüfung von internationaler Zuständigkeit, Drittstaatenrecht und Registervollzug.