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Insolvenz Und 132 Gwb Auftragnehmerwechsel Bieter Unternehmen

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Insolvenz, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Asset-Deal bei laufendem Vergabevertrag prüfen. Fokus Paragraf 132 GWB, Auftragnehmerwechsel, Eignungs-Recheck, De-facto-Risiko, Rüge, Nachprüfung und Angebotstaktik. Output Risiko- und Handlungsmatrix für Bieter oder Wettbewerber.

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name: insolvenz-und-132-gwb-auftragnehmerwechsel-bieter-unternehmen
title: Insolvenz und Auftragnehmerwechsel nach § 132 GWB
description: Insolvenz, Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Asset-Deal bei laufendem Vergabevertrag prüfen. Fokus Paragraf 132 GWB, Auftragnehmerwechsel, Eignungs-Recheck, De-facto-Risiko, Rüge, Nachprüfung und Angebotstaktik. Output Risiko- und Handlungsmatrix für Bieter oder Wettbewerber.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/insolvenz-und-132-gwb-auftragnehmerwechsel
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Insolvenz und Auftragnehmerwechsel nach § 132 GWB

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->


## Einsatz

Einsatzlage: Ein Auftragnehmer wird während der Vertragslaufzeit insolvent, ein Insolvenzverwalter oder Erwerber will den Auftrag fortführen, ein Wettbewerber vermutet eine verdeckte Direktvergabe oder ein Bieter muss seine eigene Leistungsfähigkeit nach Insolvenznähe stabilisieren.

## Referenz laden

Bei Detailprüfung `../../references/INSOLVENZ-132-GWB.md` heranziehen.

## Prüfpfad

1. Rolle klären: insolvenzbetroffener Auftragnehmer, Erwerber, Nachunternehmer, Wettbewerber, Kanzlei oder Auftraggeberkontakt.
2. Vertrag und Laufzeit identifizieren: Auftrag, Lose, Restleistung, Abnahmestatus, Schlussrechnung, Optionen, kritische Leistungen, Unterauftragnehmer und bisherige Eignungsanforderungen. Nach EuGH, Urteil vom 04.06.2026, C-820/24, Strominator Elektro, ECLI:EU:C:2026:452, endet die Laufzeit im Sinne von Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU mit vollständiger Leistung, endgültiger Abnahme und Schlussrechnung; eine noch offene Zahlung genügt nicht für eine Änderung nach § 132 GWB.
3. Insolvenzlage feststellen: Antrag, vorläufige Verwaltung, Eigenverwaltung, Schutzschirm, Eröffnung, Insolvenzplan, übertragende Sanierung, Asset Deal oder Share Deal.
4. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b GWB prüfen: Unternehmensumstrukturierung, Eignung des neuen Trägers, keine weitere wesentliche Änderung, keine Umgehung.
5. Wesentlichkeit gegenprüfen: Leistungsumfang, Preis, Laufzeit, Risiko, wirtschaftliches Gleichgewicht und Bieterinteresse aus dem Ursprungsverfahren.
6. Bekanntmachung prüfen: Der Wechsel nach Nr. 4 Buchstabe b löst keine Bekanntmachung nach § 132 Abs. 5 GWB aus; bei Interims- oder Neuvergabe aber Portal- und Bekanntmachungsroute sichern.
7. Fristen sichern: Kenntnisdatum, Rügeobliegenheit § 160 Abs. 3 GWB, Nichtabhilfe, § 135-GWB-Fristen.

## Bieter- und Erwerberstrategie

- Fortführungspaket bauen: Insolvenznachweis, Zustimmung des Verwalters, Leistungsplan, Personal, Nachunternehmer, Versicherungen, Liquidität, Referenzen und Eignungsbelege.
- Erwerberpaket bauen: Rechtsnachfolge, übernommene Betriebsmittel, Personaltransfer, Haftungs-/Gewährleistungsregelung, Kontinuität der Leistung und keine Ausweitung des Auftrags.
- Wettbewerberangriff prüfen: War der neue Träger im Ursprungsverfahren nicht beteiligt? Ändert sich der Auftrag? Wird eine Interimsvergabe als Dauerlösung genutzt? Fehlt der Eignungs-Recheck?
- Angebotstaktik prüfen: Bei Neuausschreibung oder Interimsvergabe sofort Eignung, Kapazität und Preisstrategie vorbereiten.

## Vergabekammer-Anträge

### Als Wettbewerber oder unterlegener Bieter

1. Rüge sofort nach belastbarer Kenntnis: geplanter Auftragnehmerwechsel, fehlende Eignung, wesentliche Vertragsänderung, Umgehung oder unzulässige Interimsvergabe.
2. Nachprüfungsantrag auf Untersagung der Fortführungszustimmung ohne neues Verfahren.
3. Hilfsantrag auf Feststellung, dass der Erwerberwechsel eine wesentliche Änderung nach § 132 Abs. 1 GWB ist.
4. Hilfsantrag auf wettbewerbliche Interimsvergabe oder Neuausschreibung des Restleistungsbedarfs.
5. Akteneinsicht in den Prüfvermerk zu § 132 GWB, den Eignungs-Recheck sowie Insolvenz- und Erwerberunterlagen beantragen; Geschäftsgeheimnisse durch Schwärzungen schützen.

### Als Erwerber oder insolvenzbetroffener Auftragnehmer

1. Beiladung beantragen, wenn ein Konkurrent den Auftragnehmerwechsel angreift.
2. Zurückweisung des Nachprüfungsantrags beantragen, wenn Unternehmensumstrukturierung, Eignung, identische Leistung und fehlende Umgehung belegt sind.
3. Hilfsweise Nachforderung oder Nachreichfrist für Eignungsnachweise beantragen, wenn Zertifikat, Versicherung oder Bankbürgschaft noch im Übertragungsprozess sind.
4. Hilfsweise befristete Interimsfortführung zur Versorgungssicherung anbieten, aber nur mit Parallelpfad Neuausschreibung, falls § 132 nicht trägt.

## Fallvarianten

| Variante | Bieterseitiger Fokus |
|---|---|
| Insolvenzplan bei gleichem Rechtsträger | Leistungsfähigkeit, Ausschlussgründe, Liquidität und Sicherheiten nachweisen oder angreifen. |
| Asset Deal mit Betriebsmittel- und Personalübergang | Funktionale Kontinuität, Eignung des neuen Trägers und keine weitere wesentliche Änderung belegen oder bestreiten. |
| Nur Vertragsabtretung ohne Betriebskontinuität | Angriffspunkt: freier Auftragnehmerersatz statt Unternehmensumstrukturierung. |
| Nachunternehmer wird faktischer Hauptleister | Prüfen, ob Hauptleistung und Eignung verschoben werden und ein echter Auftragnehmerwechsel vorliegt. |
| Not-Interimsvergabe nach Ausfall | Befristung, Dringlichkeit, Auswahlgrund und Parallel-Neuausschreibung angreifen oder für eigenes Angebot nutzen. |

## Output

Liefere eine Tabelle mit:

| Punkt | Ergebnis |
|---|---|
| Insolvenzlage | Status, Datum, Beleg |
| Betroffener Auftrag | Auftrag, Lose, kritische Leistungen |
| Geplanter Wechsel | alter Träger, neuer Träger, Rechtsgrund |
| Prüfung nach § 132 GWB | zulässig, zweifelhaft oder unzulässig |
| Eignungs-Recheck | Belege und Lücken |
| VK-Antragslage | Hauptantrag, Hilfsanträge, Akteneinsicht, Beiladung |
| Rüge-/Nachprüfungsrisiko | Frist, Angriffspunkt, Abhilfe |
| Nächster Schritt | Schreiben, Nachweise, Rüge, VK-Antrag, Angebot oder Vergleich |

## Rechtsprechungsanker

- EuGH, Urteil vom 03.02.2022, C-461/20, Advania Sverige und Kammarkollegiet: Auftragnehmerwechsel infolge insolvenzbedingter Unternehmensumstrukturierung unter den kodifizierten Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 1 Buchstabe d Ziffer ii Richtlinie 2014/24/EU.
- EuGH, Urteil vom 04.06.2026, C-820/24, Strominator Elektro, ECLI:EU:C:2026:452: § 132 GWB nicht als Änderungsweg für einen bereits vollständig erfüllten, endgültig abgenommenen und schlussgerechneten Auftrag behandeln.

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