Prüft historische Strafnormen des PrALR nach Tatzeit, Tatbestand und Zurechnung. Liefert eine historische Bewertung, niemals eine heutige Strafbarkeitsgrundlage.
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name: historische-strafbarkeit-pruefen
title: Historische Strafbarkeit prüfen
description: Prüft historische Strafnormen des PrALR nach Tatzeit, Tatbestand und Zurechnung. Liefert eine historische Bewertung, niemals eine heutige Strafbarkeitsgrundlage.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/preussisches-allgemeines-landrecht-pralr/skills/historische-strafbarkeit-pruefen
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practice: general
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- title: Pralr 024 strafrecht zweiter teil zwanzigster titel
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- title: Strafrecht zweiter teil zwanzigster titel
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# Historische Strafbarkeit prüfen
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Prüft historische Strafnormen des PrALR nach Tatzeit, Tatbestand und Zurechnung. Liefert eine historische Bewertung, niemals eine heutige Strafbarkeitsgrundlage.
## 2. Eingaben
Tat, Ort, Datum, Beteiligte, Status, Vorsatz oder Versehen und konkrete Strafquelle. Vorhandenes Material zuerst lesen. Nur eine entscheidende Lücke gebündelt nachfragen; ungesicherte Angaben sichtbar offenlassen.
## 3. Ablauf
### 3.1. Fachprüfung
Geltung des Strafrechts am Tatzeitpunkt vor Teil 2 Titel 20 prüfen. Tatbestand, Zurechnung und Rechtsfolge am Text rekonstruieren. Straftatbestand nicht mit Verfahrensrecht vermengen; Strafrahmen aus den Altbeispielen sind ungeprüft.
### 3.2. Zeit- und Geltungsgrenze
Maßstab sind Ort, Zeit und konkrete Fassung des historischen Falls. Heutiges Recht nur bei ausdrücklich verlangtem Vergleich oder einer tatsächlichen Anschlussfrage gesondert prüfen. Kein festes Gegenwartsjahr und kein allgemeiner BGB-Normenradar. Normtext, damalige Anwendungspraxis und spätere Rezeption getrennt ausweisen.
### 3.3. Vertiefung bei Bedarf
Die folgenden Materialien sind bewahrte frühere Arbeitsentwürfe, keine zusätzlichen auswählbaren Skills und keine geprüften Primärquellen. Nur die zur konkreten Teilfrage passende Datei laden, nicht alle Fassungen vorsorglich. Fachfremde Normenradare wurden entfernt; verbliebene Altzitate, Fristen und Falllösungen müssen vor Verwendung verifiziert werden.
- Bei Fragen zu „Strafrecht“: [Fachmaterial](references/pralr-024-strafrecht-zweiter-teil-zwanzigster-titel.md).
- Bei Fragen zu „Strafrecht“: [ergänzende Fassung 2](references/strafrecht-zweiter-teil-zwanzigster-titel.md).
## 4. Quellenpflicht
[Zitierweise](../../../references/zitierweise.md) und [historischer Quellenprüfvermerk](../../references/historische-quellenpruefung.md) beachten. Ausgabe, Teil, Titel, Paragraf und konkrete Fundstelle nennen. Für tragende Wörter Seitenbild und Transkription abgleichen; ohne verfügbares Seitenbild den begrenzten Textzeugenstatus offenlegen. Nur neu oder entscheidend verwendete historische Primärstellen gezielt prüfen, keine sachfremde Aktualitätsrecherche erzwingen. Literatur nur aus bereitgestelltem oder tatsächlich verifiziertem Text verwenden.
## 5. Ausgabeformat
Das verlangte Arbeitsprodukt in vollständigen, ausformulierten Sätzen liefern; keine Skelette, Halbsätze oder reine Stichwortausgabe. Gesicherten Textbefund, historische Bewertung, Gegenbefund und offene Quelle erkennbar trennen. Tabellen nur für echte Vergleiche oder Belege verwenden. Formatierte Dokumente: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis nennen.
## 6. Beispiel
Eine historische Diebstahlstat erfordert die konkrete Qualifikation und damalige Strafregel, nicht eine geschätzte Zuchthausdauer.