Für Handelsregisterabruf: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Einreichungsplan mit Form- und Nachweischeck. Fachgebiet: Kanzlei-Allgemein.
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name: handelsregisterabruf-4
title: Handelsregisterabruf
description: 'Für Handelsregisterabruf: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Einreichungsplan mit Form- und Nachweischeck. Fachgebiet: Kanzlei-Allgemein.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/kanzlei-allgemein/skills/handelsregisterabruf
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
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# Handelsregisterabruf
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BRAO §§ 43, 43a, 43e, 45, 49b, 53, 59b, 73; BORA §§ 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12; RVG §§ 3a, 10; GwG §§ 2, 10, 11, 43; DSGVO Art. 5, 6, 9, 28, 32; BDSG § 26; ZPO § 130d; BRAO § 31a/beA und lokale Kammerhinweise live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn
1. Was ist der Zweck des Abrufs: Vertretungspruefung, KYC/GwG, Zustellungsanschrift, Vertragspartei-Identifikation?
2. Ist der Eintrag beim Handelsregister aktuell (letzter Abruf-Zeitstempel noetig für Nachweis)?
3. Gibt es Verdachtsmomente für Sitzverlegung, Geschäftsführeraenderung oder Insolvenzen?
4. Ist eine Gesellschafterliste (GmbH) oder Prokura-Eintragung relevant?
## Zentrale Normen
- § 15 HGB — Registerpublizitaet: Eintragungen und deren Wirkung
- § 8 HGB — Inhalt und Pflichtangaben des Handelsregisters
- § 40 GmbHG — Gesellschafterliste: Hinterlegung und Wirkung als Nachweis der Mitgliedschaft
- § 3 GwG — Sorgfaltspflichten für risikobasierte KYC-Prüfung (Handelsregister als Beleg)
## Offizielle Quellen
- Gemeinsames Registerportal der Länder: `https://www.handelsregister.de`.
- Unternehmensregister: `https://www.unternehmensregister.de`.
- Nicht auf Drittanbieter verlassen, wenn es um Vertretung, Registerstand oder aktuelle Dokumente geht.
Wenn kein Browser- oder Registerzugang vorhanden ist, einen Simulationsmodus anbieten. Im Simulationsmodus müssen alle Registerdaten als fiktiv oder ungeprüft gekennzeichnet werden.
## Abrufziel klären
1. Firma oder Name.
2. Rechtsform.
3. Sitz.
4. Registergericht.
5. Registernummer.
6. Zweck: Klage, Zustellung, Vertrag, Vollmacht, Rechnung, KYC, Due Diligence.
7. Benötigte Dokumente: aktueller Abdruck, chronologischer Abdruck, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag, Registerbekanntmachung.
## Prüfprogramm
- Firma exakt übernehmen.
- Rechtsform und Sitz prüfen.
- Registergericht und Registernummer festhalten.
- Vertretungsberechtigung prüfen.
- Einzel- oder Gesamtvertretung prüfen.
- Prokura prüfen.
- Liquidation, Insolvenz, Löschung oder Umwandlung prüfen.
- Zustellfähige Anschrift nicht blind aus Handelsregister ableiten, wenn Zustellung kritisch ist.
- Dokumentdatum und Abrufzeitpunkt protokollieren.
## Such- und Trefferlogik
- Schreibvarianten, alte Firma, Sitzverlegung und Rechtsformzusatz prüfen.
- Mehrere Treffer nicht zusammenführen, sondern getrennt darstellen.
- Bei UG, GmbH, AG, KG, OHG, PartG und e. K. Rechtsform exakt übernehmen.
- Bei Zweigniederlassungen Hauptniederlassung und Vertretung gesondert prüfen.
- Bei Konzernnamen nicht automatisch die richtige Vertragspartnerin annehmen.
## Verwendung
Für Klage:
- Parteibezeichnung und Vertretung prüfen.
- Zustelladresse gesondert validieren.
- Anlagenbezeichnung für Registerauszug vergeben.
Für Vertrag:
- Parteibezeichnung.
- Vertretung und Zeichnungsberechtigung.
- Handelsregisterdaten in Rubrum oder Präambel.
Für Rechnung und Buchhaltung:
- Rechnungsempfänger mit Firma, Rechtsform und Anschrift abgleichen.
- Debitorenstamm aktualisieren.
- Zahlungszuordnung nicht allein aus Registerdaten ableiten.
## Warnlogik
`STOPP` ausgeben, wenn:
- Firma oder Rechtsform unklar ist.
- Vertretung nicht geprüft ist.
- der Registerstatus Liquidation, Löschung, Insolvenz oder Umwandlung nahelegt.
- die Anschrift für Zustellung oder Vertrag nicht belastbar ist.
`WARNUNG` ausgeben, wenn:
- nur eine Simulation vorliegt.
- Dokumente älter sind als der aktuelle Entscheidungsbedarf.
- Gesellschafterliste, Satzung oder Prokura relevant sein könnten, aber fehlen.
## Ausgabe
`assets/templates/handelsregisterabruf-protokoll.md` verwenden.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.