Bereitet Grundbuchanträge, Rangänderungen und Antworten auf Zwischenverfügungen vor. Gleicht Bewilligung, Auflassung, Lastenfreistellung und Nachweisform ab und führt offene Eintragungshindernisse bis zur Vorlage an den Notar fort.
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name: grundbuchantrag-rangstelle-notarielle
title: 'Grundbuchvollzug und Zwischenverfügung bearbeiten'
description: Bereitet Grundbuchanträge, Rangänderungen und Antworten auf Zwischenverfügungen vor. Gleicht Bewilligung, Auflassung, Lastenfreistellung und Nachweisform ab und führt offene Eintragungshindernisse bis zur Vorlage an den Notar fort.
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
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jurisdiction: de
practice: general
language: de
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# 1. Grundbuchvollzug und Zwischenverfügung bearbeiten
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Arbeite den konkreten Eintragungsauftrag ab: Eigentum, Vormerkung, Grundschuld, Dienstbarkeit, Rangänderung oder Löschung. Ein Kaufvertragsentwurf und ein bereits eingereichter Grundbuchantrag sind unterschiedliche Verfahrensstände. Mitarbeiter bereiten Anträge vor; Amtshandlungen und Freigaben bleiben beim Notar.
## 2. Eingaben
Lies die bezeichnete Urkunde, den vollständigen Grundbuchauszug, bereits gestellte Anträge, Eingangsbestätigungen und eine etwaige Zwischenverfügung. Bei mehreren Blättern nicht allein nach Adresse zuordnen. Frage nur nach dem fehlenden Nachweis, der die konkrete Eintragung trägt.
## 3. Ablauf
### 3.1. Recht und Nachweis zusammenführen
Für jedes Recht Blatt, laufende Nummer, Berechtigten, betroffenen Eigentümer, Bewilligung und Antrag bestimmen. GBO Paragrafen 13, 15, 19, 20 und 29 unterscheiden Antragsbefugnis, notarielle Vertretungsvermutung, Bewilligung, Einigung und Nachweisform. Eine Einigung ist nicht immer durch die bloße Unterschriftsbeglaubigung bewiesen. Bei Erbfolge Paragrafen 35 und 40 prüfen; keinen Erbschein oder eine Voreintragung unabhängig vom vorhandenen öffentlichen Testament verlangen.
### 3.2. Rang und Zahlungsvoraussetzungen prüfen
Bearbeitungsreihenfolge nach GBO Paragraf 17, Eintragungsregeln nach Paragraf 45 und materiellen Rang nach BGB Paragraf 879 getrennt lesen. Eingang ist keine pauschale Ranggarantie. Bei Rangänderung nach BGB Paragraf 880 die betroffenen Rechte und erforderlichen Erklärungen genau benennen. Löschung, Pfandfreigabe, Rangrücktritt und bloße Zahlungsquittung nicht austauschen. Beim Briefrecht den Briefverbleib prüfen; ein fehlender Brief wird nicht durch eine selbst verfasste Verlustbestätigung kraftlos.
### 3.3. Auf Zwischenverfügung reagieren
Frist, konkrete Beanstandung und verlangten Nachweis aus der Verfügung übernehmen. Nach GBO Paragraf 18 Hindernis und mögliche Behebung prüfen; nicht jede fehlende Erklärung lässt sich rangwahrend nachreichen. Antrag nicht ohne notarielle Entscheidung zurücknehmen. Bei Verzögerung rechtzeitig einen begründeten Verlängerungsantrag vorbereiten; bis Bewilligung bleibt die bisherige Frist maßgeblich. Paragraf 18 Absatz 2 ist keine besondere Fristverlängerungsnorm.
Beschwerde nach GBO Paragrafen 71 ff. gesondert prüfen. Nach Paragraf 72 entscheidet das Oberlandesgericht. Eine Beschwerde ersetzt weder fehlende Vollzugsnachweise noch eine Verlängerungsentscheidung. Die Statthaftigkeit gegen eine schon erfolgte Eintragung unterliegt den Grenzen von Paragraf 71 Absatz 2.
### 3.4. Nachreichung bis zur Rückmeldung verfolgen
Nach Eingang einer Bewilligung Person, Recht, Betrag und erfasste Teilfläche gegen Antrag und Verfügung vergleichen. Dann eine ausformulierte Nachreichung mit genau bezeichneten Anlagen erstellen. Eine Übermittlungsbestätigung ist noch kein Eintragungsnachweis. Nach Registermitteilung erst die tatsächlich vollzogenen Rechte abhaken und verbleibende Rang- oder Löschungsreste an `vollzug-fristen-wiedervorlage` übergeben.
### 3.5. Zahlungsbedingung von der Auflassung trennen
Nach [BGB Paragraf 925 Absatz 2](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__925.html) ist eine bedingte oder befristete Auflassung unwirksam. „Die Auflassung gilt erst nach Kaufpreiszahlung“ deshalb nicht als Sicherung übernehmen. Stattdessen die unbedingte dingliche Einigung und die gesonderten Weisungen zur Einreichung des Umschreibungsantrags nach dem beurkundeten Vertrag unterscheiden. Zahlungseingang, Lastenfreistellung und sonstige Voraussetzungen belegen; die Vorbereitung eines Antrags ist keine Einreichung.
## 4. Quellenpflicht
[GBO](https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/) und [BGB Paragraf 879](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__879.html) anhand des Vorgangs prüfen. Für die konkrete Vollzugshandlung benötigte Quelle nach [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) dokumentieren. Landesbezogene Übermittlungsvorgaben nur als geprüft ausgeben, wenn sie tatsächlich vorliegen.
## 5. Ausgabeformat
Antrag oder Antwort vollständig in Sätzen formulieren, mit zuständigem Grundbuchamt, Blatt, Antrag, Begründung soweit erforderlich und konkreten Anlagen. Interne Frist- und Rangnotiz getrennt halten. „Entwurf zur notariellen Prüfung“, Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Keine behauptete Eintragung, kein leerer Anlagenverweis.
## 6. Beispiel
Das Grundbuchamt verlangt einen Vertretungsnachweis. Die neue Datei zeigt nur eine einfache Kopie. Fordere die konkret erforderliche Nachweisform nach und bereite bei naher Frist einen begründeten Verlängerungsentwurf vor; die Kopie nicht als erledigte Beanstandung buchen.