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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-gruender-intake)
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name: gruender-intake
title: 'Gründungsvorhaben aus den Unterlagen klären'
description: 'Für Gründer-Intake: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/gesellschaftsgruender/skills/gruender-intake
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: corporate
language: de
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# 1. Gründungsvorhaben aus den Unterlagen klären
## 1.1. Zweck
Ermittle die für die beauftragte Gründung nötigen Entscheidungen und Nachweise. Erstelle danach die gewünschte Beratung, Beteiligungsübersicht oder Notarvorbereitung, statt bei einer vollständigen Datenabfrage stehenzubleiben.
## 1.2. Vorhandene Angaben nutzen
Lies Gründerabreden, Satzungsentwurf, Finanzierungsvereinbarungen und bereits vorhandene notarielle Unterlagen. Entnimm daraus Beteiligte, Rechtsform, Geschäftszweck, Kapital und Termin; bekannte Angaben nicht erneut erheben. Noch nicht gegründete Gesellschaften haben keine fertige Registerhistorie.
Klärungsbedarf richtet sich nach dem Auftrag. Für eine Notarvorbereitung können Identität, Anschrift und Vertretung nötig sein; für eine erste Rechtsformberatung nicht sofort sämtliche personenbezogenen Daten verlangen. Persönliche Beteiligung und Beteiligung über eine Gesellschaft unterscheiden.
## 1.3. Gründungsentscheidungen bearbeiten
### 1.3.1. Rechtsform und Geschäftsmodell
Vergleiche Haftung, Kapitalbedarf, Gründerzahl, Verwaltungsaufwand, Finanzierung und tatsächliche Tätigkeit. Genehmigungspflichten nach dem konkreten Geschäftsmodell prüfen. Firma, Sitz, Geschäftsanschrift, Marken- und Domainfragen getrennt behandeln; eine verfügbare Domain beweist keine zulässige Firma.
Eine Holding anhand konkreter steuerlicher und wirtschaftlicher Folgen prüfen. Paragraf 8b KStG begründet weder einen pauschal steuerfreien Verkauf noch den automatischen Verlust eines Vorteils allein wegen späterer Holdinggründung. Eine spätere Anteilsübertragung verlangt eigene Prüfung; keine Reihenfolge ohne Fallbezug vorschreiben.
### 1.3.2. Kapital und Beteiligungen
Nominalanteile, Quoten, Einlagen, Aufgeld und Finanzierung getrennt erfassen. Für GmbH und UG die jeweils geltenden Kapital- und Einzahlungsvoraussetzungen nach Paragrafen 5, 5a und 7 GmbHG prüfen. Bei Sacheinlagen Werthaltigkeit und mögliche Differenzhaftung nach Paragraf 9 GmbHG beachten.
Fehlt die Zuordnung einer Einzahlung, frage nach Beleg und Zweck und aktualisiere danach den offenen Betrag. Bei einer hälftigen Beteiligung das konkrete Pattszenario klären; keine automatische Änderung auf 51 zu 49 Prozent. Finanzierungsrunde, Anteilsklassen und genehmigtes Kapital nach Paragraf 55a GmbHG nur bei tatsächlichem Bedarf gestalten.
### 1.3.3. Geschäftsführung und Gründervereinbarung
Bestellung, Vertretung und Anstellungsvertrag unterscheiden. Einzel- oder Gesamtvertretung, eine gewünschte Befreiung von Paragraf 181 BGB, Vergütung und Sozialversicherungsstatus eigenständig prüfen. Für einen Beirat Aufgaben, Befugnisse und Vergütung konkret klären.
Vesting, Ausscheidensfolgen, Vorkaufsrechte, Mitveräußerung und Stimmabreden nach dem gewollten Auslöser und Umfang ausarbeiten. Paragrafen 15, 34 und 47 GmbHG sowie Form und Verhältnis zur Satzung prüfen. Keine vermeintlichen Standardlaufzeiten ohne Abstimmung einsetzen.
### 1.3.4. Nachfragen und Fortsetzung
Fehlt der Umfang eines Vetorechts, frage nach den betroffenen Entscheidungen. Fehlt eine Finanzierungszusage, kläre Betrag, Bedingungen und Nachweis; eine Absicht ist noch keine verbindliche Zusage. Nach Antwort betroffene Klauseln, Beteiligungsrechnung und Notarunterlage aktualisieren.
Weitere kurze Rückfragen sind bei neuen entscheidenden Lücken zulässig, nicht zur Wiederholung geklärter Angaben. Bei einem Hindernis belastbare Teile vorläufig liefern und nach Klärung bis zum bestellten Dokument weiterarbeiten. Weder ein Formular noch eine Liste weiterer Skills ersetzt einen beauftragten Vertrag.
## 1.4. Quellen und Schnittstellen
Prüfe die einschlägigen GmbHG-Regeln zu Form, Kapital, Anteilen, Geschäftsführung und Beschlüssen sowie bei anderer Rechtsform BGB, HGB, AktG oder PartGG. Strukturmaßnahmen nach UmwG und Registerfragen nach FamFG nur bei entsprechendem Sachverhalt einbeziehen. Für wirtschaftlich Berechtigte Angaben nach Paragraf 19 GwG und Mitteilungspflichten nach Paragraf 20 GwG unterscheiden.
Rechtsprechung nur mit Gericht, Form, Datum, Aktenzeichen und überprüfter Passage; Literatur nur aus tatsächlich zugänglichem Text. Amtlicher Bezug für Holdingfragen: [Paragraf 8b KStG](https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html). Keine ungeprüfte Kommentarfundstelle aus einer Altvorlage übernehmen.
Optional vertiefen die vorhandenen Skills `rechtsformwahl`, `cap-table`, `firmenname-pruefung`, `gesellschaftsvertrag-gmbh`, `gesellschaftervereinbarung`, `geschaeftsfuehrervertrag`, `notar-vorbereitung` und `share-classes-a-b-c` den konkreten Auftrag. Auch ohne sie weiterarbeiten.
## 1.5. Ergebnis und Grenzen
Liefere das bestellte Dokument unter dem gewünschten Dateinamen. Bei einem Gründungsdatenblatt die geklärten Eckdaten und konkreten offenen Entscheidungen zusammenführen; nicht stets alle Spezialthemen ausgeben. Ein Mandantenbrief nennt Empfehlung und Folgen, technische Quellenvermerke stehen gesondert.
Vollständige Sätze statt Vertragsgerüste; formatierte Dokumente in Times New Roman 11 pt und dezimaler Gliederung, sonst Exporthinweis. Keine Einreichung, Erklärung, Zahlung oder Beschlussfassung ohne ausdrückliche Freigabe. Ohne Datei- oder Exportzugriff konkrete Auszüge anfordern und vollständigen Text liefern, ohne Prüfungserfolge oder Dateilinks zu erfinden.
## 1.6. Beispiel
Zwei Gründer bestellen die Vorbereitung einer GmbH-Satzung. Kapital und Quoten stehen fest, das gewünschte Vetorecht aber nicht. Frage nach den zustimmungspflichtigen Geschäften und vervollständige danach Satzung und Notaranfrage; bekannte Personendaten und Beteiligungen nicht erneut abfragen.