Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 europäischer Technikregulierungsrahmen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: europäischem Technikregulierungsrecht. Route: gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy.
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name: gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy
title: GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 KI-VO
description: 'Für GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 europäischer Technikregulierungsrahmen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: europäischem Technikregulierungsrecht. Route: gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/ki-vo-ai-act-pruefer/skills/gpai-systemisches-risiko-urheberrecht-policy
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: regulatory
language: de
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# GPAI-Modelle mit systemischem Risiko — Art. 51 bis 55 KI-VO
## Arbeitsbereich
Anbieter eines sehr großen Basismodells fragt: Haben wir die Schwelle für systemisches Risiko ueberschritten und welche Zusatzpflichten gelten dann? Art. 51 und 55 KI-VO GPAI systemisches Risiko. Prüfraster: Schwellenwert 10 hoch 25 FLOP Trainingsrechenleistung Notifikationspflicht Kommission Art. 52 Abs. 1. Zusatzpflichten Art. 55: Modellbewertungen Gegenmassnahmen Vorfallmeldung Cybersicherheit adversarielle Tests. Output: Pflichtenprogramm systemisches-Risiko mit Fristen und Nachweisdokumentation. Abgrenzung zu gpai-modelle-art-51-bis-55 (Basis-GPAI-Pflichten). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung 2026/1744: bisherige Verbote seit 02.02.2025, neue Verbote ab 02.12.2026; GPAI und Transparenz nach eigener Regel. Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 außer Artikel 6 Absatz 5 für Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028; Artikel 111 und 113 sowie einschlägige Zuständigkeit prüfen.
- Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Schwellenwert — 10e25 FLOP (Art. 51 Abs. 1 lit. a KI-VO)
Ein GPAI-Modell gilt als Modell mit systemischem Risiko, wenn die kumulierte Trainingsrechenleistung 10e25 FLOP (Floating Point Operations) übersteigt.
**Was ist FLOP?** FLOP ist eine Maßeinheit für Rechenoperationen. 10e25 FLOP entspricht zehn hoch 25 Rechenoperationen — eine sehr hohe Schwelle, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der KI-VO nur von den größten bekannten Grundmodellen überschritten wurde.
**Prüffragen:**
- Kennt Ihr Unternehmen die kumulierte Trainingsrechenleistung des Modells?
- Überschreitet diese Rechenleistung 10e25 FLOP?
**Wenn unklar:** Die Berechnung der FLOP-Trainingsrechenleistung hängt von Architektur, Datenmenge und Trainingszeit ab. Im Zweifelsfall sind technische Experten und das Europäische KI-Büro zu konsultieren.
## Systemisches Risiko durch Kommissionsbeschluss (Art. 51 Abs. 1 lit. b KI-VO)
Unabhängig von der FLOP-Schwelle kann die Kommission ein GPAI-Modell durch Beschluss als Modell mit systemischem Risiko einstufen, wenn es auf der Grundlage bestimmter Kriterien ein systemisches Risiko darstellt. Solche Beschlüsse können auch für Modelle unterhalb der FLOP-Schwelle gelten.
**Kriterien für einen Kommissionsbeschluss:**
- Anzahl der Nutzer (Erreichung kritischer Masse)
- Einsatz in Hochrisikobereichen
- Marktmacht des Anbieters
- Potenzielle Auswirkungen auf demokratische Prozesse
## Notifikationspflicht (Art. 52 Abs. 1 KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen, die die FLOP-Schwelle überschreiten, müssen dies der Kommission vor dem Inverkehrbringen des Modells mitteilen.
**Inhalt der Notifikation:**
- Identität des Anbieters
- Trainingsrechenleistung
- Datum des Inverkehrbringens oder der Bereitstellung
Anbieter können auch freiwillig eine Selbsteinstufung vornehmen, wenn sie meinen, dass ihr Modell systemisches Risiko aufweist.
## Zusätzliche Pflichten für Modelle mit systemischem Risiko (Art. 55 KI-VO)
### Pflicht 1 — Modellbewertung (Art. 55 Abs. 1 lit. a KI-VO)
Anbieter müssen:
- Das Modell auf der Grundlage standardisierter Protokolle und Tools evaluieren
- Systemische Risiken identifizieren und bewerten
- Red-Teaming-Übungen durchführen, um Adversarial-Risiken zu erkennen
### Pflicht 2 — Gegenmaßnahmen (Art. 55 Abs. 1 lit. b KI-VO)
Anbieter müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um festgestellte systemische Risiken zu mindern:
- Technische Schutzmaßnahmen
- Informations- und Sicherheitsrichtlinien
- Kooperation mit anderen Anbietern (gemeinsame Risikobewertung)
### Pflicht 3 — Vorfallmeldung (Art. 55 Abs. 1 lit. c KI-VO)
Anbieter von Modellen mit systemischem Risiko müssen schwerwiegende Vorfälle und mögliche Korrektivmaßnahmen unverzüglich der Kommission und der nationalen Behörde melden. Fristen werden durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.
### Pflicht 4 — Cybersicherheit (Art. 55 Abs. 1 lit. d KI-VO)
Anbieter müssen ein angemessenes Niveau an Cybersicherheitsschutz sicherstellen — sowohl für das Modell selbst als auch für die physische Infrastruktur.
## Verhältnis zu Codes of Practice (Art. 56 KI-VO)
Anbieter von GPAI-Modellen (mit und ohne systemisches Risiko) sollen an der Ausarbeitung von Verhaltenskodizes mitwirken. Für Modelle mit systemischem Risiko können Verhaltenskodizes als Konkretisierung der Pflichten aus Art. 55 KI-VO dienen. → `code-of-practice-und-harmonisierte-normen`
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/1689: bisherige Verbote seit 02.02.2025; neue Buchstaben ba und bb sowie Absätze 1a und 1b ab 02.12.2026
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
## Triage zu Beginn
1. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
2. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
3. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
4. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
5. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?
## Output-Template — Prüfergebnis
**Adressat:** Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
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PRUEFERGEBNIS — GPAI SYSTEMISCHES RISIKO SCHWELLE 10E25 FLOP
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 51 Abs. 1 lit. b Rn. 8]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
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