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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-gliederungs-baukasten)
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name: gliederungs-baukasten
title: Lernstruktur-Builder
description: 'Für Lernstruktur-Builder: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jurastudium/skills/gliederungs-baukasten
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
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# Lernstruktur-Builder
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DRiG § 5a Studiendauer 9 Semester (Regelstudienzeit), Freischuss-Frist (i.d.R. 8 Semester nach JAG), Wiederholungsfrist, Hausarbeit 4-6 Wochen.
- Tragende Normen verifizieren: DRiG §§ 5, 5a, 5b (Erste Prüfung), JAG der Länder, JAPO Bayern, JAG NRW, BBesG (Referendariat), Hochschulgesetze, Studienordnungen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Studenten, Justizprüfungsamt (Landesjustizverwaltung), Universität, Repetitorium, Klausurleiter, Mündliche-Prüfungs-Kommission.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Klausurgutachten (Anspruchsgrundlage, Tatbestand, Subsumtion, Ergebnis), Hausarbeit, Aktenvortrag (Referendar), Probeklausur, Prüfungsprotokoll — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Eingaben
- **Rechtsgebiet** (z. B. BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Sachenrecht, StGB AT, StGB BT, VerwR AT, VerwR BT, Öffentliches Recht, Europarecht, Zivilprozessrecht)
- **Prüfungsordnung / Bundesland** (JAG NRW, JAPrO Bayern, JAPO Baden-Württemberg etc. — Prüfungsstoff variiert)
- **Quelle** (Skript Alpmann/Hemmer/Jura Intensiv/Kaiser, eigene Notizen, Vorlesungsmitschrift, Kommentar)
- **Bestand**: Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Struktur
- **Format** (klassische Gliederung A./I./1./a), Fließtext-Gerüst, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
## Rechtlicher Rahmen
Der Prüfungsstoff des Ersten Staatsexamens ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer definiert. Die Lernstruktur folgt dem jeweils geltenden Pflichtstoffkatalog.
**Prüfungsordnungen (Auswahl):**
- Juristenausbildungsgesetz NRW (JAG NRW) i.d.F. vom 11.03.2003 (zuletzt geändert)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen Bayern (JAPO) i.d.F. vom 13.10.2003
- Juristenausbildungsgesetz Baden-Württemberg (JAPrO BW)
- Einheitlichkeit durch gemeinsamen Pflichtkern gemäß § 5d DRiG
**Maßgebliche Pflichtstoff-Leitentscheidungen:**
Für BGB AT und Schuldrecht:
Für Strafrecht:
**Kanonische Lernmaterialien:**
- Alpmann Schmidt, Gesamtdarstellungen (BGB AT, SchuldR, StGB AT/BT etc.)
- Hemmer/Wüst, Skriptenreihe (durchgängig nach Examensstoff strukturiert)
- Jura Intensiv, Skriptenreihe
- Kaiser-Skripten
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
## Ablauf
### Schritt 1: Was wird aufgebaut?
- Rechtsgebiet und Prüfungsordnung erfragen (falls nicht angegeben)
- Format bestimmen (klassische Gliederung, Paragraphenübersicht, Flussdiagramm-Skizze)
- Bestand prüfen: Neubau oder Erweiterung?
Bei Erweiterung: bestehende Struktur einlesen. Format exakt fortführen — keine andere Systematik aufzwingen.
### Schritt 2: Gerüst nach Prüfungsstoff
Das Gerüst entsteht aus dem einschlägigen Pflichtstoffkatalog und dem Inhaltsverzeichnis der Quelle. Themenblöcke → Unterpunkte → Normslots → Ausnahmen-Platzhalter — ohne Regelinhalt.
**Niemals**: Gerüst überspringen und direkt eine fertige Gliederung mit Inhalten ausgeben. Das ist die Hauptfehlfunktion, die diese Skill verhindert.
### Schritt 3: Inhalte aus Quellen — nicht aus meinem Wissen
**Wenn der Studenten Quellen einfügt** (Skript-Abschnitt, Notizen, Kommentarauszug): Regel und Definition aus dem bereitgestellten Text extrahieren und in das Gerüst integrieren. Das ist kein Schreiben für den Studentenn, sondern Formatierung des Bereitgestellten.
**Wenn der Studenten keine Quelle liefert**: Gerüst mit Platzhalter belassen + Maieut-Fragen stellen (z. B. "Was hat der Professor zu § 119 BGB gesagt?", "Welche Fallgruppe nennt das Skript hier?"). Falls der Studenten ausdrücklich eine vorläufige Ausfüllung wünscht, kann ein Lehrbuch-Mehrheitsmeinung eingetragen werden — jede solche Angabe erhält `[PRÜFEN: gegen Skript / Kommentar abgleichen]`.
**Regelwiderspruch in eigenen Materialien**: Wenn die vom Studentenn genannte Regel dem widerspricht, was in einer früher hochgeladenen Quelle steht:
> "Das weicht von Ihrer Notiz bei [Abschnitt/Quelle] ab — dort steht: [wörtliches Zitat]. Welche Fassung ist die zutreffende?"
Das ist kein Einwurf aus eigenem Wissen, sondern Konfrontation mit eigenen Materialien.
### Schritt 4: Lücken markieren
```
[LÜCKE — aus Vorlesungsnotizen ergänzen]
[FÄLLE FEHLEN — Norm steht, aber kein Leitfall]
[AUSNAHME UNKLAR — Skript erwähnt Ausnahme, Regel nicht ausformuliert]
[PRÜFEN — aus meinem Wissen ergänzt, vor dem Lernen verifizieren]
```
### Schritt 5: Drill-Modus (optional)
Nach Fertigstellung eines Abschnitts: "Gliederung schließen. Frage: [konkreter Sachverhalt aus dem bearbeiteten Abschnitt]." Testen, ob der Aufbau den Kopf erreicht hat oder nur das Dokument.
## Ausgabeformat
**Klassische Gliederung (Standard für Hausarbeiten und Lernblätter):**
```
A. [Rechtsgebiet / Oberthema]
I. [Hauptproblem]
1. [Tatbestandsmerkmal / Fallgruppe]
a) Definition: [LÜCKE — aus Skript ergänzen]
b) Leitfall: [LÜCKE — Leitentscheidung eintragen]
c) Ausnahme: [LÜCKE]
2. [Nächstes Merkmal]
```
**Paragraphenübersicht (für Schnellorientierung):**
```
§ 119 BGB — Anfechtung wegen Irrtums
- Tatbestand: Inhalts-/Erklärungsirrtum; Eigenschaftsirrtum (Abs. 2)
- Rechtsfolge: Anfechtbarkeit, Ersatz des Vertrauensschadens § 122 BGB
- Abgrenzung: § 123 BGB (arglistige Täuschung)
- Leitfall: [LÜCKE]
```
**Flussdiagramm-Skizze:**
```
Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB?
→ Schuldverhältnis? (§§ 241 ff. BGB)
JA → Pflichtverletzung? (§ 241 Abs. 2 BGB)
JA → Vertretenmüssen? (§ 276 BGB, Vermutung)
JA → Schaden? (§§ 249 ff. BGB)
JA → Anspruch (+)
NEIN → (-)
NEIN → (-)
```
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Beispiel
**Auftrag:** "Gliederung für BGB Schuldrecht AT aufbauen, Schwerpunkt Leistungsstörungsrecht."
**Ergebnis (Gerüst, erste Ebene):**
```
A. Grundlagen des Schuldverhältnisses (§§ 241–243 BGB)
B. Leistungsstörungsrecht
I. Unmöglichkeit (§§ 275, 283, 311a BGB)
1. Arten der Unmöglichkeit [LÜCKE]
2. Rechtsfolgen [LÜCKE]
II. Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 ff. BGB)
1. Schuldnerverzug [LÜCKE]
2. Gläubigerverzug [LÜCKE]
III. Schadensersatz statt der Leistung (§§ 280 Abs. 3, 281, 283, 311a BGB)
[LÜCKE — Prüfungsreihenfolge nach Hemmer SchuldR AT, Rn. 150 ff.]
C. Besondere Leistungspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB)
D. Rücktritt (§§ 323 ff. BGB) [LÜCKE]
```
**Sokrates-Frage danach:** "Schließen Sie die Gliederung. — Was sind die Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach § 286 BGB? Bitte alle vier."
## Risiken und typische Fehler
- **Fertig-Gliederung abschreiben**: Eine aus dem Skript kopierte Gliederung ist kein Lernbeitrag. Den Aufbau selbst erarbeiten — notfalls anhand des Skript-Inhaltsverzeichnisses, aber eigenständig nachstrukturieren.
- **Falsche Reihenfolge der Ansprüche**: Im BGB-Klausuraufbau gelten feste Prüfungsreihenfolgen (vertragliche vor deliktischen vor bereicherungsrechtlichen Ansprüchen). Abweichungen im Lernblatt führen zu Fehlern in der Klausur.
- **Lücken übertünchen**: Eine Gliederung mit `[LÜCKE]`-Markierungen ist besser als eine mit erfundenen Inhalten. Falsch eingebrachte Definitionen werden auswendig gelernt.
- **Landesspezifika ignorieren**: Der Pflichtfachkatalog variiert zwischen Bundesländern (z. B. Bayern hat Wirtschaftsrecht als Schwerpunktfach, NRW nicht). Immer die maßgebliche JAG/JAPrO prüfen.
- **Kommentar mit Lernbuch verwechseln**: Kommentare sind für die Tiefenerschließung einzelner Normen, nicht für die Klausur-Lernstruktur. Skripten (Alpmann, Hemmer, Jura Intensiv, Kaiser) spiegeln den Examensstoff besser wider.
## Quellenpflicht
Jede Regelaussage, die in das Gerüst aus meinem Wissen eingetragen wird (nicht aus einer vom Studentenn bereitgestellten Quelle), trägt `[PRÜFEN]`. Vor dem Lernen aus der Struktur: jede solche Stelle gegen das aktuell verwendete Skript oder einen anerkannten Kommentar abgleichen. Falsch eingeübte Strukturen sind in der Klausur schwer zu korrigieren.
Hinweis: Diese Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.