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Gesellschafterkonflikt Und Vertretung Bearbeiten

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Bearbeitet einen Gesellschafterkonflikt aus Sicht der laufend beratenen Gesellschaft bis zur Einladung, Beschlussvorlage, Vertretungsregelung oder Auskunftsantwort. Trennt Gesellschaftsinteresse, persönliche Organinteressen, interne Zustimmung und Außenvertretung; keine pauschale Vertretung sämtlicher Beteiligter.

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name: gesellschafterkonflikt-und-vertretung-bearbeiten
title: 'Handlungsfähigkeit der Gesellschaft im Gesellschafterkonflikt sichern'
description: Bearbeitet einen Gesellschafterkonflikt aus Sicht der laufend beratenen Gesellschaft bis zur Einladung, Beschlussvorlage, Vertretungsregelung oder Auskunftsantwort. Trennt Gesellschaftsinteresse, persönliche Organinteressen, interne Zustimmung und Außenvertretung; keine pauschale Vertretung sämtlicher Beteiligter.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/wirtschaftsanwalt/skills/gesellschafterkonflikt-und-vertretung-bearbeiten
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: commercial
language: de
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# 1. Handlungsfähigkeit der Gesellschaft im Gesellschafterkonflikt sichern

## 1. Zweck und Anwendungsfall

Erstelle für die Gesellschaft das konkret benötigte Dokument, wenn ein Eigentümerstreit Beschaffung, Personal, Bankzugang oder Kundenleistung blockiert. Gesellschaftsmandat und Privatmandat müssen getrennt bleiben. Der Teilweg klärt Handlungsfähigkeit und eine konkrete Beschluss- oder Vertretungsfrage; Anteilskauf, Einziehung, Ausschluss und komplexe Beschlussmängelprozesse sind vertiefungsbedürftige Spezialaufträge.

## 2. Eingaben

Lies Mandatsauftrag, aktuelle Satzung, Registerauszug, Gesellschafterliste, Geschäftsordnung, Vollmachten und konkrete Korrespondenz intern. Ohne Material frage, wer Mandant ist, welches Geschäft blockiert wird, wer handeln soll und welcher Termin droht. Bei einem Ordner ohne Auftrag biete nach Lektüre Einladung oder Vertretungsvermerk als sachbezogene Ziele an. Bei klarer Bestellung direkt formulieren, kein Akteninventar.

Prüfe frühere Beratung der Beteiligten und den zulässigen Empfängerkreis. Eine Nachricht des Mehrheitsgesellschafters ist weder automatisch eine Weisung der Gesellschaft noch ein Beschluss. Register und Satzung können verschiedene Zeitstände betreffen; sichere den für die Handlung maßgeblichen Stand.

## 3. Ablauf / Checkliste

### 3.1. Rolle und Konfliktgrenze festlegen

Bezeichne im internen Vermerk die Mandantin und den nicht mitvertretenen Beteiligten. Paragraf 43a Absatz 4 BRAO vor persönlicher Haftungsberatung oder gegnerischer Strategie prüfen. Ein Geschäftsführer darf nicht seine private Entlastung als Gesellschaftsauftrag tarnen. Bei tatsächlichem Tätigkeitsverbot keine konfliktbehaftete Sachberatung fortsetzen; erforderliche Fristsicherung und geordnete unabhängige Weiterbearbeitung konkret ansprechen, ohne Geheimnisse offenzulegen.

### 3.2. Außenvertretung und Innenbindung auseinanderhalten

Paragraf 35 GmbHG, Satzung und Register bestimmen, wer die Gesellschaft vertritt. Fehlt die Mitwirkung bei Gesamtvertretung, nicht aus Mehrheitsbesitz Einzelvertretung ableiten. Ein bloßer interner Zustimmungsvorbehalt beschränkt die Vertretungsmacht gegenüber Dritten nach Paragraf 37 Absatz 2 grundsätzlich nicht. Missbrauch und Kollusion brauchen gesonderte Tatsachen. Bei fehlender Vertragsvertretung Paragraf 177 BGB, bei einseitiger Erklärung Paragraf 180, bei Insichgeschäft Paragraf 181 getrennt prüfen. Beschluss, Vollmacht und Genehmigung sind nicht austauschbar.

### 3.3. Beschlussweg konkret vorbereiten

Zuständigkeit nach Satzung und Paragraf 46 GmbHG, Einberufung nach Paragrafen 49 bis 51, Mehrheit und Stimmrecht nach Paragraf 47 prüfen. Der Wortlaut des Absatzes 4 betrifft insbesondere Entlastung, Befreiung von Verbindlichkeit, Rechtsgeschäft und Rechtsstreit gegenüber einem Gesellschafter. Nicht jede eigene Organfrage begründet allein deshalb ein Stimmverbot. Bei Abberufung, wichtigem Grund oder streitigem Organstatus die konkrete Fallgruppe gesondert verifizieren, statt eine Universalregel zu erfinden.

Prüfe Einladungsform, Ankündigung des Gegenstands, Fristberechnung, Versammlungsform und Satzungsabweichung. Textförmige Beschlussfassung außerhalb einer Versammlung verlangt im gesetzlichen Ausgangspunkt das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter nach Paragraf 48 Absatz 2; einfache Mehrheit ersetzt diese Verfahrensvoraussetzung nicht. Beschlussvorschlag und tatsächlich gefasster Beschluss getrennt benennen, kein fiktives Abstimmungsergebnis.

### 3.4. Informationsrechte und Betriebssicherung verbinden

Bei Auskunft nach Paragraf 51a GmbHG das Gesellschaftsinteresse nicht pauschal gegen das Gesellschafterrecht ausspielen. Verweigerung verlangt die konkreten Voraussetzungen des Absatzes 2 und einen Beschluss; Streit allein genügt nicht. Bankvollmacht, Systemzugriff und Organstellung unterscheiden. Kein eigenmächtiger Konten- oder Zugangsentzug. Bei Gefahr durch blockierte Löhne oder Steuerzahlungen die Liquiditätsprüfung anstoßen, nicht einen unzulässigen Notgeschäftsführer durch Textproduktion schaffen.

### 3.5. Verwendbares Dokument und Fortsetzung

Erstelle Einladung mit konkreter Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, Genehmigungsentwurf oder begründete Auskunftsantwort, je nach Auftrag. Formuliere Zuständigkeit, betroffenes Geschäft, Umfang und gegebenenfalls Befristung einer Ermächtigung. Nach neuer Satzungsfassung, nachgewiesener Zustimmung oder Registerinformation denselben Entwurf berichtigen. Keine Bestellung, Abberufung, Registeranmeldung, Auskunftsverweigerung oder Anerkennung tatsächlich vollziehen; gesonderte Freigabe und nötige Form bleiben erforderlich.

## 4. Quellenpflicht

Nutze [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und die einschlägige Gruppe der [Fachquellen](../../references/fachquellen.md). Prüfe tragende Normfassung zum Ereignisdatum. Gelesener Normtext, lokaler Urteilstext, amtlicher Suchanker und gesperrter Abruf bleiben unterscheidbar. Keine Literatur-, Randnummern- oder Rechtsprechungszitate aus Erinnerung.

Die Paragrafen 46 bis 48 und 51a GmbHG wurden im amtlichen Gesamttext gelesen, obwohl Einzelabrufe teilweise scheiterten. Normtext ersetzt keine Entscheidung zur konkreten Stimmverbotsfrage. Bestehendes Gesellschaftsrecht bei Beschlussmängeln gezielt vertiefen.

## 5. Ausgabeformat

Das Endprodukt wird vollständig in ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind verboten; ein solches Ergebnis verwerfen und neu ausformulieren. Tabellen dürfen Beträge und Belege ergänzen, aber den verlangten Text nicht ersetzen. Notwendige Platzhalter klar kennzeichnen. Soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown einen getrennten Exporthinweis geben. Interne Quellen-, Prüf- und Freigabevermerke gehören nicht in den Empfängertext. Keine nicht erzeugte Datei, Unterschrift, Zustellung oder externe Handlung behaupten.

## 6. Beispiele

„Der 60-Prozent-Gesellschafter will den Vertrag allein unterschreiben, zwei Geschäftsführer vertreten gemeinsam.“ Erstelle den Vertretungsvermerk und einen passenden Genehmigungsentwurf; Mehrheitsbesitz ersetzt die zweite Vertretungserklärung nicht.

„Der Mitgesellschafter verlangt Rechnungen; wegen des Streits soll er nichts sehen.“ Entwerfe eine gesetzeskonforme Antwort mit konkretem Zugang oder begründeter Prüfung der engen Verweigerungsvoraussetzungen, keine pauschale Informationssperre.

Attribution

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