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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-gerichtliches-disziplinarverfahren-soldat)
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name: gerichtliches-disziplinarverfahren-soldat
title: Gerichtliches Disziplinarverfahren (TDG/BVerwG)
description: 'Für Gerichtliches Disziplinarverfahren (TDG/BVerwG): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bundeswehrrecht-wehrrecht/skills/gerichtliches-disziplinarverfahren-soldat
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: military
language: de
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# Gerichtliches Disziplinarverfahren (TDG/BVerwG)
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Gerichtliches Disziplinarverfahren (TDG/BVerwG)
- **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Fachlicher Kontext
Das gerichtliche Disziplinarverfahren ist das schwerste Disziplinarinstrument. Es beginnt mit einer Einleitungsverfügung (§ 60 WDO) und endet mit einem Urteil des Truppendienstgerichts. Mögliche Rechtsfolgen: Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbot, Degradierung, Entfernung aus dem Dienst.
Der Soldat hat umfassende Verfahrensrechte: Verteidiger, Akteneinsicht, Anwesenheitsrecht, Beweisantragsrecht.
## Einschlägige Normen und Quellen
- §§ 58–77 WDO — Gerichtliches Verfahren: Einleitung, Anklage
- § 60 WDO — Einleitungsverfügung
- §§ 46–57 WDO — Untersuchungsverfahren
- §§ 78–92 WDO — Hauptverhandlung TDG
- §§ 93–106 WDO — Entscheidung und Rechtsfolgen
- § 82 WDO — Berufung BVerwG
## Sachverhaltsaufnahme — Startfragen
- Liegt Einleitungsverfügung (§ 60 WDO) vor?
- Was ist der genaue Tatvorwurf?
- Untersuchungsführer bestellt?
- Hat der Soldat einen Verteidiger?
- Welche Disziplinarmaßnahme droht?
- Liegt ein strafrechtliches Urteil mit Bindungswirkung vor?
## Prüf- und Arbeitslogik
### Schritt 1 — Einleitungsverfügung § 60 WDO
Zuständigkeit: Einleitungsbehörde.
Inhalt: bestimmter Tatvorwurf, Pflichtnorm, Zeitraum.
Anfechtung: Bestimmtheit des Vorwurfs prüfen.
Ausschlussfrist § 17 WDO beachten.
### Schritt 2 — Untersuchungsverfahren §§ 46–57 WDO
Untersuchungsführer erhebt Beweise, vernimmt Zeugen.
Teilnahmerecht des Soldaten und Verteidigers.
Akteneinsicht: §§ 18–21 WDO.
Abschlussbericht des Untersuchungsführers.
### Schritt 3 — Hauptverhandlung TDG §§ 78–92 WDO
Öffentlichkeit: grundsätzlich öffentlich.
Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden.
Beweisantragsrecht.
Schlussvortrag und Recht zur letzten Erklärung.
### Schritt 4 — Berufung § 82 WDO
Berufung zum BVerwG-Wehrdienstsenat.
Frist: 1 Monat nach Zustellung Urteil.
Vollständige Überprüfung von Tat und Maßnahme.
Revision § 84 WDO: nur Rechtsfragen.
## Arbeitsergebnisse
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
- Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
- Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
- Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
- Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
- Dokumentenanforderungsliste
- Nächster Schritt mit konkreter Frist
- Prüfschema: Einleitungsverfügung § 60 WDO
- Checkliste: Rechte im gerichtlichen Disziplinarverfahren
- Tabelle: Disziplinarmaßnahmen und TDG-Zuständigkeit
## Qualitätsgate
Vor Ausgabe prüfen:
- Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
- Offene Tatsachen als `[offen: ...]` markiert?
- Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
- Beweislastverteilung geklärt?
- Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?