Franchise Kuendigung Und Nachvertragliche Wettbewerb
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Für Franchise Kündigung und Nachvertragliche Wettbewerb: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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title: Franchise Kuendigung Und Nachvertragliche Wettbewerb
description: 'Für Franchise Kündigung und Nachvertragliche Wettbewerb: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: commercial
language: de
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# Franchise Kuendigung Und Nachvertragliche Wettbewerb
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: GWB §§ 1, 2, 18, 19, 20, 33, 35, 36, AEUV Art. 101, 102, FKVO 139/2004; BGB §§ 311 ff., 305 ff., HGB §§ 84 ff., MarkenG, EU-Vertikal-GVO 2022/720, WettbR — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Normanker
- BGB §§ 314, 323, 241 Abs. 2, 242, 280, 305 ff.: Dauerschuldverhältnis, Pflichtverletzung, Abmahnung, AGB-Kontrolle.
- HGB § 90a nur als Orientierung für nachvertragliche Wettbewerbsverbote, wenn Schutzbedürfnis, Dauer, Raum und Entschädigung tatsächlich vergleichbar sind.
- GeschGehG §§ 2, 4, 6 ff. für Know-how, Handbuch, Rezepturen, Lieferantenlisten, Kalkulationen und Systemdaten.
- Art. 101 AEUV, GWB und Vertikal-GVO (EU) 2022/720 für Wettbewerbsverbote, Bezugsbindungen und Gebietsschutz.
- ZPO §§ 935, 940 für Eilrechtsschutz, wenn Marken, Know-how, Kundendaten oder irreführende Fortnutzung sofort gestoppt werden sollen.
## Kuendigung
### Ordentlich
- Vertragsdauer in der Regel 5-10 Jahre.
- Verlaengerungsmechanismus.
- Kündigungsfrist, Optionsrechte, Standort-Amortisation, Investitionsschutz und Rückbaukosten konkret berechnen.
### Ausserordentlich
- Wichtige Gruende: Vertragsverstoss, Insolvenz, Verletzung der Standardpflichten.
- Abmahnung und Nachfrist dokumentieren, außer sie ist wegen endgültiger Leistungsverweigerung, Vertrauensbruch oder akuter Systemgefährdung entbehrlich.
- Typische Gründe: Nichtzahlung, Schwarzumsätze, Qualitätsverstöße, unzulässige Drittprodukte, Markenmissbrauch, Datenabgriff, systemschädigende öffentliche Kommunikation.
## Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
### Voraussetzungen
- Sachlich erforderlich zum Schutz des Franchisegebers.
- Räumlich auf Standort, Liefergebiet oder Kundenkreis begrenzt; keine pauschale Branchensperre ohne Schutzgut.
- Zeitlich eng begrenzen; bei Orientierung an der Vertikal-GVO regelmäßig höchstens ein Jahr und nur für überlassene Räumlichkeiten/Grundstücke bzw. know-how-bezogene Schutzlagen.
- Karenzentschädigung, wenn die Klausel wirtschaftlich handelsvertreterähnlich wirkt oder ohne Entschädigung unverhältnismäßig wird.
- Know-how-Schutz kann länger wirken als Wettbewerbsverbot, muss dann aber als Geheimhaltung und nicht als faktische Berufssperre formuliert werden.
### Wirkungslosigkeit
- Zu weite Klauseln sind AGB- und kartellrechtlich besonders angreifbar; keine geltungserhaltende Reduktion einplanen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle zitieren.
## Geheimhaltung
- Schutz des Know-How dauerhaft.
- GeschGehG anwendbar.
- Geheimnisse konkretisieren: Handbuch, Kalkulation, Lieferantenkonditionen, Rezepturen, Trainingsunterlagen, Softwarezugänge, Leadlisten.
- Rückgabe/Löschung technisch beweisbar machen: Zugriffsabschaltung, Datenträgerliste, Löschprotokoll, eidesstattliche Versicherung nur als letztes Mittel.
## Prüfraster
1. Ordentliche oder ausserordentliche Kuendigung?
2. Wettbewerbsverbot raeumlich/zeitlich angemessen?
3. Karenzentschaedigung?
4. Geheimhaltung?
5. Marken-/Domain-/Social-Media-Fortnutzung?
6. Kundendaten und DSGVO-Rollen nach Exit geklärt?
7. Eilantrag nötig oder reicht Übergabeplan?