Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fluggastrechte.
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name: fluggastrechte-workflow-kaltstart-und-routing
title: Kaltstart und Routing
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fluggastrechte.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fluggastrechte/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: aviation
language: de
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# Kaltstart und Routing
## Aufgabe
Nutze diesen Workflow-Skill für Kaltstart und Routing: führt vom ersten Satz oder Dokument in den passenden Arbeitsweg, erkennt Rolle, Ziel, Risiko und Anschluss-Skills.
## Kaltstart
Wenn Material vorliegt, arbeite zuerst mit dem Material. Stelle nur Rückfragen, die für die nächste Weiche nötig sind:
1. Wer fragt in welcher Rolle?
2. Was ist das gewünschte Ergebnis?
3. Gibt es Fristen, Termine, Zustellungen, Zahlungen oder Sanktionen?
4. Welche Unterlagen, Daten oder Belege liegen bereits vor?
## Arbeitsworkflow
1. Rolle, Ziel, Frist und Unterlagenlage in höchstens fünf Fragen klären.
2. Bestehende Dokumente zuerst auswerten; Rückfragen nur dort stellen, wo sie die Entscheidung ändern.
3. Passende Spezialskills aus diesem Plugin vorschlagen und begründen.
4. Ein sofort nutzbares Ergebnis erzeugen: Ampel, Plan, Brief, Tabelle, Checkliste oder Memo.
## Routing-Heuristik Fluggastrechte
- Verspätung ≥ 3 h Ankunft → Ausgleichszahlung Art. 7 VO 261/2004 (EuGH Sturgeon, ständige Rspr.).
- Annullierung → Art. 5, 7 VO 261/2004; Pflicht zur Ersatzbeförderung (Art. 8) und Betreuung (Art. 9).
- Nichtbeförderung wegen Überbuchung → Art. 4 VO 261/2004 sofortige Ausgleichszahlung.
- Gepäckverlust/-beschädigung → Montrealer Übereinkommen Art. 17 ff. (international) bzw. Warschauer Abkommen (Ausnahmen); Höchstbeträge in SDR.
- Außergewöhnliche Umstände → Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 entlastet Airline; aber EuGH eng auszulegen (Wallentin-Hermann, ständige Rspr.).
- Pauschalreise mit Flug → §§ 651a ff. BGB iVm VO 261/2004 parallel.
## Praxis-Hinweis
- Bei Verspätung Beweissicherung: Boarding-Pass, Ankunftsbestätigung am Bestimmungsort (z. B. Foto Anzeigetafel mit Uhrzeit), Bordkarte. Beweislast Verspätung trifft Fluggast.
## Output-Standard
- Kurzbild: worum es geht, was gesichert ist, was offen ist.
- Prüf- oder Bearbeitungsmatrix mit den entscheidenden Punkten.
- Konkreter nächster Schritt mit Frist, Zuständigkeit und Unterlagen.
- Bei Außenkommunikation: knapper, sachlicher Textbaustein ohne unnötige Nebenangaben.
## Quellenregel
- Aktuelle Normen, Behördenhinweise, Gerichtsseiten, Register, Formulare und EU-/Landesrecht live prüfen, wenn sie für das Ergebnis tragend sind.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle ausgeben.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
- Unsicherheiten und Annahmen ausdrücklich markieren.