Prüft Filesharing-Abmahnungen auf Rechtekette, Anschlussinhaberschaft, Täterschaft, sekundäre Darlegungslast, Schadensersatz und Kostenbegrenzung und erstellt eine fristgerechte Verteidigungsposition.
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name: filesharing-abmahnung-paragraf-97a-urhg-pruefen
title: Filesharing-Abmahnung prüfen
description: Prüft Filesharing-Abmahnungen auf Rechtekette, Anschlussinhaberschaft, Täterschaft, sekundäre Darlegungslast, Schadensersatz und Kostenbegrenzung und erstellt eine fristgerechte Verteidigungsposition.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz/skills/filesharing-abmahnung-paragraf-97a-urhg-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: ip
language: de
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# Filesharing-Abmahnung prüfen
## 1. Einsatz und Ziel
Prüfe technische Ermittlung, Rechtekette und konkrete Nutzung. Anschlussinhaberschaft ist nicht mit Täterschaft gleichzusetzen; eine pauschale Vermutung ersetzt die Würdigung der tatsächlichen Nutzungssituation nicht.
## 2. Normenanker
- Paragraf 97 UrhG: Unterlassung und Schadensersatz.
- Paragraf 97a UrhG: Anforderungen an die Abmahnung und Ersatz erforderlicher Aufwendungen.
- Paragraf 101 UrhG: Auskunftsverfahren.
- Paragraf 19a UrhG: öffentliche Zugänglichmachung.
- Paragraf 15a RVG und Vergütungsverzeichnis für die Kostenberechnung.
## 3. Prüfprogramm
1. Werk, Rechteinhaber, Lizenzkette und Aktivlegitimation prüfen.
2. IP-Ermittlung, Zeitstempel, Zeitzone, Providerzuordnung und Gestattungsbeschluss kontrollieren.
3. Anschlussinhaber, Haushaltsmitglieder, Geräte und konkrete Nutzungsmöglichkeiten erfassen.
4. primäre Darlegung des Anspruchstellers und sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers sauber trennen.
5. Unterlassungsgefahr, modifizierte Erklärung, Schadensersatz und Abmahnkosten einzeln bewerten.
6. Die Begrenzung des Gegenstandswerts nach Paragraf 97a Absatz 3 UrhG nur anwenden, wenn sämtliche persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Unbilligkeit greift.
## 4. Beweismerker
- Routerprotokolle, Geräte, Abwesenheiten und Mitnutzer unverzüglich sichern.
- Keine unzutreffende Erklärung über Täter oder Nutzung abgeben.
- Verjährung von Unterlassung, Schadensersatz und Kosten getrennt prüfen.
## 5. Arbeitsergebnis
Liefere Ermittlungsprüfung, Nutzer- und Beweisbild sowie eine fristgerechte Antwort mit begründeter Erklärungs- und Vergleichsstrategie.