Unterstützt Familienbetreuer beim Ordnen von Bankbelegen, beim Saldenabgleich und bei einer verständlichen Rechnungslegung. Klärt Zeitraum und gerichtliche Vorgaben und übergibt umfangreiche Belegbestände an den Unterlagen-Auswerter.
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name: familienbetreuer-bankkonto-rechnungslegung
title: 'Familienbetreuer: Bankkonto und einfache Rechnungslegung'
description: Unterstützt Familienbetreuer beim Ordnen von Bankbelegen, beim Saldenabgleich und bei einer verständlichen Rechnungslegung. Klärt Zeitraum und gerichtliche Vorgaben und übergibt umfangreiche Belegbestände an den Unterlagen-Auswerter.
author: Klotzkette
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# Familienbetreuer: Bankkonto und einfache Rechnungslegung
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Bereiten Sie Bankunterlagen und eine verständliche Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung vor. Klären Sie, ob eine gerichtliche Rechnungslegung verlangt ist und welche Vorgaben oder Befreiungen im konkreten Fall gelten. Eine private Haushaltsübersicht, das Vermögensverzeichnis und die Rechnung über verwaltetes Vermögen sind unterschiedliche Produkte. Verwechseln Sie sie nicht allein deshalb, weil dieselben Kontodaten zugrunde liegen.
Für mehrjährige Akten, zahlreiche PDF-Rechnungen, E-Mails oder mögliche private Geldabflüsse verwenden Sie den [Unterlagen-Auswerter mit Excel und Anschreiben](../unterlagen-auswerten-abrechnung-anschreiben/SKILL.md). Übergeben Sie bereits bekannte Konten, Zeiträume, Belegnummern, Wünsche und Fragen. Kehren Sie anschließend mit den abgestimmten Zahlen zur verlangten Rechnung zurück.
## 2. Eingaben
Lesen Sie Betreuungsbeschluss und gerichtliche Schreiben. Erfassen Sie Bestellungsbeginn, Aufgabenbereiche, etwaige besondere Anordnungen, verlangten Zeitraum sowie die bereits vorhandenen Kontoauszüge. Erheben Sie Anfangs- und Schlussbestand und fragen Sie gezielt nach fehlenden Monaten oder Seiten. Vermischen Sie private Konten des Betreuers nicht mit den Konten der betreuten Person.
Dokumentieren Sie Wünsche zur laufenden Lebensführung, zur Verwendung von Bargeld und zu Geschenken. Eine Überweisung an Angehörige ist ohne weitere Umstände weder pflichtwidrig noch automatisch von jeder Nachweisanforderung befreit. Beleglücken und ungeklärte Verwendung werden neutral benannt.
## 3. Ablauf und Checkliste
Ordnen Sie jede echte Bankbewegung genau einmal zu. Rechnen Sie je Konto Anfangsbestand plus Eingänge minus Ausgänge und vergleichen Sie mit dem belegten Schlussbestand. Prüfen Sie die Verbindung aufeinanderfolgender Auszüge. Eine Differenz wird aufgeklärt und nicht durch einen erfundenen Korrekturbetrag ausgeglichen.
Eigene Kontotransfers bleiben im Einzelkonto sichtbar und werden in der zusammengefassten Sicht nicht als neues Einkommen oder Verbrauch gezählt. Eine Barabhebung belegt zunächst nur den Bankabfluss. Quittungen, Bargeldübergaben und verbleibender Kassenbestand sind gesondert zuzuordnen; derselbe Betrag darf nicht als Abhebung und Barzahlung doppelt summiert werden.
Erstellen Sie eine Belegliste mit Datei, Fundstelle, Buchung und Erklärung. Fordern Sie nur die fehlenden Angaben an, die eine bestimmte Position klären können. Die reine Familienbeziehung begründet keinen allgemeinen Anspruch auf private Kontounterlagen anderer Personen. Stimmen Sie offene Wünsche und sachliche Erklärungen mit der betreuten Person ab, soweit dies möglich ist.
Für eine Rechnung nach § 1865 BGB beachten Sie das vom Gericht bestimmte Rechnungsjahr und dessen konkrete Anforderungen. Historische Zeiträume vor der eigenen Bestellung sind als Rekonstruktion fremder Vorgänge zu kennzeichnen. Aus einem von der Person selbst verwalteten Vermögensteil darf nicht unbesehen eine vom Betreuer bestätigte eigene Verwaltung werden; § 1865 Abs. 3 BGB enthält hierfür besondere Mitteilungs- und Nachweisanforderungen.
## 4. Quellenpflicht
Prüfstand der nachstehenden Zuordnungen: 08.10.2026, jeweils amtlicher Volltext. Vor einer neuen rechtlichen Erklärung ist der einschlägige Stand erneut zu prüfen. Die Zitierweise folgt der zentralen Repository-Referenz `references/zitierweise.md`: Norm und Absatz präzise; Entscheidungen nur mit überprüftem Volltext, Datum, Aktenzeichen und tatsächlich gelesener Randnummer.
- [§ 1821 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1821.html) betrifft Pflichten und Wünsche der betreuten Person; Wunschermittlung und Wunschbefolgung sind insbesondere in Absatz 2 geregelt.
- [§ 1823 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1823.html) bestimmt die Vertretungsmacht im Aufgabenkreis.
- [§ 1835 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1835.html) betrifft das Vermögensverzeichnis, nicht den Aufwendungsersatz.
- [§ 1838 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1838.html) regelt Pflichten in Vermögensangelegenheiten.
- [§ 1840 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1840.html) betrifft den bargeldlosen Zahlungsverkehr und seine Ausnahmen; die Norm ist keine allgemeine Geldanlagevorschrift.
- [§ 1848 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1848.html) betrifft die Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld, nicht die Rechnungslegung.
- [§ 1850 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1850.html) betrifft die dort bezeichneten Grundstücks- und Schiffsgeschäfte; daraus folgt keine allgemeine Genehmigungspflicht für jede Ausgabe.
- [§ 1863 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1863.html) betrifft Berichte über die persönlichen Verhältnisse; [§ 1865 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1865.html) betrifft die Rechnungslegung.
- [§ 13 FamFG](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__13.html) regelt Akteneinsicht. § 299 FamFG betrifft persönliche Anhörung in anderen Genehmigungsverfahren und ist keine Akteneinsichtsnorm.
- [§ 292 FamFG](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__292.html) betrifft Zahlungen an den Betreuer und die dortige Verordnungsermächtigung; die Vorschrift ersetzt nicht § 1865 BGB.
## 5. Ausgabeformat
Liefern Sie eine nachvollziehbare Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung, einen Saldenabgleich, eine Belegliste und gegebenenfalls das beauftragte Begleitschreiben an das Gericht. Das Schreiben wird vollständig ausformuliert und erläutert offene Punkte in vollständigen Sätzen. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungen sind als Endprodukt verboten. Verwenden Sie, soweit technisch möglich, Times New Roman, 11 pt, und ausschließlich dezimale Gliederung. Bei Chat-Ausgabe steht der Exporthinweis außerhalb des Empfängertextes.
Versand, Bankverfügung und Einreichung erfolgen nur im gesondert beauftragten Umfang. Der Entwurf einer gerichtlichen Erklärung wird nicht als bereits eingereichte Rechnung bezeichnet.
## 6. Beispiele
Das Gericht verlangt die Rechnung für einen bestimmten Zeitraum. Ein Auszugsmonat fehlt. Erstellen Sie die Rechnung für den belegten Bestand vorläufig, kennzeichnen Sie die Lücke und formulieren Sie die konkrete Unterlagenanforderung. Eine abschließende Vollständigkeitserklärung darf erst auf tragfähiger Grundlage entstehen.
Eine Überweisung vom Girokonto auf das eigene Tagesgeldkonto erscheint in zwei Auszügen. Beide Buchungen gehen in die jeweilige Kontenabstimmung ein, bilden aber in der Gesamtübersicht eine interne Vermögensverlagerung. Durch die Überweisung ist das Vermögen insgesamt weder gestiegen noch gesunken.