Für Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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name: fahrtkosten-zeugen-pkh-erstattung
title: Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten
description: 'Für Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.'
author: Klotzkette
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# Fahrtkosten und Zeugen-Auslagen erstatten
## Fachlicher Anker
- **Normen:** § 7, § 7a, §§ 20.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.
## Worum geht es?
Wer zum Gericht faehrt oder Zeuge ist, hat Auslagen. Hier lernen Sie, wer was bekommt.
## In einfacher Sprache
Wer ans Gericht muss, hat Fahrtkosten. Auch Zeugen. Diese Kosten kann der Staat oder die Behörde zahlen. Wir zeigen, wie.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie waren Zeuge im SG-Verfahren.
- Sie sind als Kläger zum Termin gefahren.
- Bei PKH Erstattungs-Fragen.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **JVEG**: Justizverguetungs- und -entschaedigungsgesetz.
- **Reisekosten**: Fahrtkosten + Tagegeld + Uebernachtung.
- **Verdienstausfall**: Lohnersatz für abwesende Stunden.
## Rechtsgrundlagen
- **§ 5 JVEG** — Fahrtkosten Zeugen.
- **§ 6 JVEG** — Tagegeld, Uebernachtung.
- **§§ 19 ff. JVEG** — Verdienstausfall.
- **§ 191 SGG** — Auslagen.
## Schritt-für-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Wer ist Anspruchsberechtigt
- **Zeugen** geladen vom Gericht (JVEG)
- **Sachverstaendige** (JVEG)
- **Sie selbst als Kläger** unter bestimmten Voraussetzungen
### Schritt 2 — Zeugen-Auslagen
JVEG-Saetze (aktuell prüfen):
- Fahrtkosten OePNV: tatsaechlich
- PKW: 0,42 EUR / km nach § 5 JVEG (aktueller Stand prüfen)
- Tagegeld bei langer Abwesenheit
- Verdienstausfall (bis zu festgesetzte Höhe)
Antrag direkt nach Termin bei der Geschäftsstelle stellen. Formular vorhanden.
### Schritt 3 — Eigene Fahrt-Kosten als Kläger
Bei Erfolg: über § 193 SGG erstattungsfaehig:
- Fahrt zum Termin (PKW oder OePNV)
- Fahrt zur Untersuchung beim Sachverstaendigen
Beleg: Tankquittung, OePNV-Ticket, km-Aufstellung mit Routenplaner.
### Schritt 4 — Mit PKH
Bei PKH können eigene Fahrtkosten ebenfalls erstattet werden, wenn das im PKH-Beschluss vorgesehen ist. Prüfen Sie den Beschluss.
### Schritt 5 — Antrag
Beim SG die Erstattung formlos beantragen mit Belegen:
```
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]
Az: [...]
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten
Im Verfahren wegen [Stichwort] beantrage ich die Erstattung folgender Fahrtkosten:
- Termin am [Datum]: PKW 100 km hin und zurueck zum km-Satz nach JVEG
- Untersuchung am [Datum]: PKW 80 km zum km-Satz nach JVEG
Anlagen: Tankquittung, Routenplaner
[Unterschrift]
```
Hinweis: Der km-Satz nach JVEG kann sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Wert bei der Geschäftsstelle des SG oder im JVEG.
### Schritt 6 — Bei langem Termin / weiter Anreise
- Tagegeld prüfen
- Uebernachtungskosten bei sehr weiter Anreise
## Worauf Sie besonders achten müssen
- **Zeugen-Anspruch verfaellt** bei nicht-Antragstellung — innerhalb von 3 Monaten beantragen.
- **JVEG-Saetze aktualisieren** sich.
- **Bei Erfolg im Hauptverfahren**: auch Kläger-Auslagen erstattbar.
## Typische Fehler
- Zeugen-Auslagen vergessen → 3 Monate Frist
- Eigene Auslagen ohne Beleg → schwer beweisbar
- Bei Niederlage trotzdem Erstattung erwartet → nur bei Erfolg
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. JVEG aktuell. Konkrete Saetze prüfen.