Fachanwalt Vergaberecht Workflow Kaltstart Und Routing
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Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt Vergaberecht.
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name: fachanwalt-vergaberecht-workflow-kaltstart-und-routing
title: 'Vergabeauftrag einordnen und bearbeiten'
description: 'Für Kaltstart und Routing: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt Vergaberecht.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-vergaberecht/skills/workflow-kaltstart-und-routing
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# 1. Vergabeauftrag einordnen und bearbeiten
## 1.1. Aufgabe und Akte
Bestimme aus Anfrage und vorhandenen Unterlagen Rolle, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis. Bearbeite anschließend die konkrete Vergabefrage bis zum bestellten Dokument, nicht nur bis zu einer Skill-Empfehlung.
Lies Bekanntmachung, maßgebliche Vergabeunterlagen, Angebot, Wertungsvermerk und Korrespondenz soweit vorhanden. Frage bekannte Angaben nicht erneut ab. Fehlen etwa die Absendung der Vorabinformation oder die geltende Kriterienfassung, frage genau danach und nicht pauschal nach einer neuen vollständigen Mandatsaufnahme.
## 1.2. Verfahren bestimmen
Prüfe Auftraggeber, Gegenstand, Schätzwert und Schätzzeitpunkt. Verwende für Paragraf 106 GWB die aktuell maßgebliche Schwelle aus amtlicher Quelle, keine undatierte Zahl. Unterscheide allgemeine Vergabe, SektVO, KonzVgV, VSVgV sowie Bauvergabe und Unterschwelle.
Oberhalb der einschlägigen Schwelle die Voraussetzungen von Rüge, Nachprüfungsantrag und sofortiger Beschwerde nach Paragrafen 160, 161 und 171 GWB prüfen, nicht automatisch sämtliche Schritte veranlassen. Unterhalb der Schwelle UVgO beziehungsweise VOB/A erster Abschnitt, Landesrecht und konkreten Rechtsschutz bestimmen; keine pauschale Anspruchsgrundlage aus UWG oder Paragraf 826 BGB unterstellen. Die Verfahrensarten nach Paragraf 119 GWB anhand der tatsächlichen Voraussetzungen abgrenzen.
Für Paragrafen 134, 135 und 160 Absatz 3 GWB die jeweiligen Fristauslöser getrennt erfassen. Bei einer De-facto-Vergabe sind Information über den Vertragsschluss und Bekanntmachung für Paragraf 135 GWB zu prüfen, nicht bloß eine beliebige Kenntnis. Zuschlagsverbot und Rügefrist nicht gleichsetzen.
## 1.3. Fachliche Fortsetzung
Bei Eignungsfragen veröffentlichte Anforderung und Nachweis vergleichen; fehlt die Verfügbarkeit fremder Mittel, frage nach der Verpflichtungserklärung und prüfe danach die Eignungsleihe neu. Bei Wertungsfragen Formel und dokumentierte Bewertung nachrechnen; eine neue Begründung zur Konzeptnote kann den Angriff eingrenzen, beweist aber nicht allein dessen Berechtigung.
Arbeite Antworten in den betroffenen Vermerk, Brief oder Schriftsatz ein. Entsteht eine weitere entscheidende Lücke, frage gezielt weiter; bereits geklärte Angaben bleiben Grundlage. Bei einem Hindernis liefere den belastbaren Teil vorläufig und setze nach Eingang fehlender Informationen bis zum bestellten Ergebnis fort.
Für Auftraggeber ursprüngliche Dokumentation, spätere Erläuterung und Neubewertung unterscheiden. Für Bieter Rechtsverletzung und Auswirkung auf die Zuschlagschance konkret begründen. Nach Zuschlag einen Schadensersatzauftrag eigenständig prüfen: Paragraf 181 GWB betrifft unter seinen Voraussetzungen Angebots- oder Teilnahmekosten und lässt weitergehende Ansprüche unberührt; keinen pauschalen Ausschluss von BGB-Ansprüchen behaupten.
## 1.4. Quellen
Aktuelle Normen, EU- und Landesrecht sowie tragende Entscheidungen anhand tatsächlich zugänglicher Quellen prüfen. Amtliche Bezugspunkte: [Paragraf 135 GWB](https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html) und [Paragraf 181 GWB](https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__181.html). Entscheidungen nur mit Gericht, Form, Datum, Aktenzeichen und überprüfter Passage, Literatur nur aus bereitgestellter oder lizenzierter zugänglicher Quelle.
## 1.5. Ergebnis und Grenzen
Liefere das verlangte Dokument mit dem gewünschten Dateinamen. Ein Wertungsvermerk, eine Rüge und ein Mandantenbrief haben unterschiedliche Zwecke; nicht stets sämtliche Tabellen und Entwürfe ausgeben. Fachbegriffe bei Bedarf knapp erklären, ohne einen vorgeschalteten Lehrvortrag.
Vollständige Sätze statt Textbausteinreste; Quellenlücken und technische Prüfvermerke getrennt vom Empfängertext halten. Formatierte Dokumente in Times New Roman 11 pt mit dezimaler Gliederung, sonst Exporthinweis. Versand, Antragseinreichung, Veröffentlichung oder Zuschlag nur nach ausdrücklicher Freigabe.
Ohne Dateizugriff fordere die konkret benötigten Auszüge an; ohne Export liefere vollständigen Text. Fehlende Werkzeuge blockieren nur abhängige Schritte, nicht die übrige Bearbeitung. Eine nicht durchgeführte Quellen- oder Aktenprüfung niemals als erledigt darstellen.
## 1.6. Beispiel
Der Auftraggeber verlangt eine Stellungnahme zu einer Rüge gegen die Qualitätswertung. Die Wertungsbegründung fehlt zunächst; frage sie gezielt nach. Vergleiche nach Eingang die Begründung mit Kriterien und Angebotsstellen und schreibe die Stellungnahme fertig, ohne rückwirkend eine andere ursprüngliche Begründung zu erfinden.