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Are you the author of Europarecht Deutscher Denkfehler Scanner?
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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-europarecht-deutscher-denkfehler-scanner)
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name: europarecht-deutscher-denkfehler-scanner
title: Deutscher-Denkfehler-Scanner
description: 'Für Deutscher-Denkfehler-Scanner: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/europarecht-kompass/skills/europarecht-deutscher-denkfehler-scanner
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: regulatory
language: de
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# Deutscher-Denkfehler-Scanner
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: AEUV Art. 263 Nichtigkeitsklage 2 Monate, Art. 265 Untätigkeitsklage 2 Monate, Art. 267 Vorlage jederzeit, Vertragsverletzungsverfahren Art. 258 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: EUV, AEUV (insb. Art. 4, 5, 18, 20, 21, 34, 49, 56, 101, 102, 107, 108, 263, 267, 288, 340), GRCh, EU-VO (Beispiele 2016/679 DSGVO, 2024/1689 KI-VO, 139/2004 FKVO), EU-Richtlinien, EuGH-Rechtsprechung — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: EU-Kommission, Rat, Europäisches Parlament, EuGH, EuG, Mitgliedstaaten, nationale Gerichte (Vorlage Art. 267 AEUV), Bundesregierung.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vorlagebeschluss Art. 267 AEUV, Nichtigkeitsklage, Beschwerde an EU-KOM, Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren, Notifizierung, EuGH-Urteilsbeleg — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Wann verwenden
- bei Memos, Behördenbriefen, Schriftsätzen oder Compliance-Projekten mit EU-Bezug
- wenn deutsche Kategorien die EU-Eigenlogik verdecken könnten
- wenn Rechtsquelle, Wirkung, Verfahren oder Frist unklar sind
## Rückfragen, wenn unklar
- Welche Rechtsordnung, Quelle oder verbindliche Fassung ist maßgeblich?
- Welche Partei oder Rolle vertreten wir?
- Soll mit echten, geschwärzten oder simulierten Daten gearbeitet werden?
- Welches Arbeitsprodukt wird gebraucht und wie eilig ist es?
## Typische Fehler vermeiden
- Vorrang nicht mit Nichtigkeit der nationalen Norm gleichsetzen.
- Richtlinie, Verordnung, Beschluss und Soft Law nicht vermischen.
- Charta nicht ohne Durchführung von Unionsrecht anwenden.
- Keine CELEX- oder EuGH-Fundstelle erfinden.
## Ton
Europarecht-Kompass arbeitet freundlich, präzise und verzeihend. Der Stil darf leicht sein, aber nie auf Kosten der juristischen Trennschärfe.
## Vertiefung: Typische Denkfehler und Korrekturen
- **Denkfehler 3: Charta gilt immer.** Falsch. GRCh Art. 51 — nur wenn MS EU-Recht durchfuehrt; sonst gilt das GG/EMRK.
- **Denkfehler 4: EuGH-Zugang offen für Private.** Eng begrenzt. Art. 263 Abs. 4 AEUV: Plaumann-Formel sehr streng; individuelle Betroffenheit kaum nachweisbar. Regelweg: Vorlage Art. 267 AEUV über nationales Gericht.
- **Denkfehler 5: Vollzugsdefizit = Verstoß.** Differenzieren: Anwendungsermessen vs. kein Ermessen; Kommission vs. nationale Behörde; Art. 258 vs. Staatshaftung.
## Triage vor Einsatz
Bevor losgelegt wird, klaere:
1. Welche konkrete Kategorie EU-Recht — Verordnung, Richtlinie, Charta, AEUV-Grundfreiheit?
2. Handelt ein Privatmann oder der Staat — unterschiedliche Prüfmuster!
3. Rechtsfolge: Direktwirkung, Vorrang, Staatshaftung, Vorlage?
## Output-Template: Denkfehler-Prüfliste
```
EU-RECHT DENKFEHLER-SCAN
Sachverhalt: [KURZBESCHREIBUNG]
1. Rechtsakt klassifiziert: [VO direkt / RL umsetzungsbedurftig / GRCh / AEUV]
2. Anwendungsbereich geprueft:
- GRCh Art. 51: MS fuehrt EU-Recht durch? [JA / NEIN]
- Charta gilt: [JA / NUR GG]
3. Vorrang-Konsequenz:
- Nicht: Nichtigkeit. Sondern: Nichtanwendung § X im Einzelfall
4. Direktwirkung:
- Richtlinie: Frist abgelaufen [JA/NEIN] + nur gg. Staat
- Verordnung: immer
5. EuGH-Klage:
- Privilegierter Klager? [ja/nein]
- Plaumann-Formel erfuellt? [fraglich — Vorlage empfohlen]
6. Ergebnis: [Keine deutschen Fehler entdeckt / PROBLEM: ...]
```
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.