Eu Schwelle Vergabeordnung Richtlinie 2014 24 Bieter
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Prüft aus Bietersicht EU-Schwelle, Auftragswert und Rechtsweg: Schätzstichtag, Auftraggeber- und Auftragsart, Netto-Gesamtwert, Optionen, Lose, Laufzeit, wiederkehrender Bedarf und Umgehungsindizien. Ordnet 2026/2027 die Verordnungen 2025/2150; 2025/2151; 2025/2152 und 2025/2487 korrekt zu und liefert Belegmatrix, Bieterfrage oder Rügekern.
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name: eu-schwelle-vergabeordnung-richtlinie-2014-24-bieter
title: EU-Schwelle, Auftragswert und Bieterrechtsschutz prüfen
description: 'Prüft aus Bietersicht EU-Schwelle, Auftragswert und Rechtsweg: Schätzstichtag, Auftraggeber- und Auftragsart, Netto-Gesamtwert, Optionen, Lose, Laufzeit, wiederkehrender Bedarf und Umgehungsindizien. Ordnet 2026/2027 die Verordnungen 2025/2150; 2025/2151; 2025/2152 und 2025/2487 korrekt zu und liefert Belegmatrix, Bieterfrage oder Rügekern.'
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# EU-Schwelle, Auftragswert und Bieterrechtsschutz prüfen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Einsatzlage
Einsetzen, wenn die Vergabestelle ein Unterschwellenregime wählt, der veröffentlichte Schätzwert knapp unter der EU-Schwelle liegt, Lose/Phasen/Optionen fehlen, wiederkehrender Bedarf aufgeteilt wirkt oder die Zuständigkeit der Vergabekammer vom Gesamtwert abhängt.
## Rechtsfehlerbremse
Nicht jede Aufteilung ist ein Umgehungsversuch. Fach- und Teillose können nach § 97a GWB geboten sein. Angegriffen wird eine belastbar darzulegende fehlerhafte Schätzung oder eine Aufteilung mit Umgehungsabsicht nach § 3 Abs. 2 VgV. Losbildung und Schwellenwertaddition deshalb nicht vermischen.
## Normenanker
- §§ 103, 106 GWB: Auftragsart und Schwellenwert.
- § 3 VgV; bei Sektoren, Konzession oder Verteidigung/Sicherheit die jeweilige Spezialberechnung.
- § 97a GWB: Losgrundsatz und Ausnahmen.
- §§ 155, 160, 161 GWB: GWB-Nachprüfung, Rügeobliegenheit und Antrag; § 187 Abs. 2 GWB für die anzuwendende Fassung prüfen.
- Art. 4 und 5 RL 2014/24/EU sowie die einschlägige Spezialrichtlinie.
## Quellenkarte 2026/2027
| Regime | Unionsquelle für 2026/2027 | Kontrollwert netto |
|---|---|---|
| klassische Liefer-/Dienstleistung | Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 | 140000 Euro nur für Bundeskanzleramt und Bundesministerien; 216000 Euro für sonstige klassische Auftraggeber |
| klassische Bauleistung | Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 | 5404000 Euro |
| Sektoren | Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 | 432000 Euro Liefer-/Dienstleistung; 5404000 Euro Bau |
| Konzession | Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 | 5404000 Euro |
| Verteidigung/Sicherheit | Delegierte Verordnung (EU) 2025/2487 | 432000 Euro Liefer-/Dienstleistung; 5404000 Euro Bau |
Vor Verwendung Geltungszeitraum, § 106 GWB und Sondertatbestände für soziale/besondere Dienstleistungen oder subventionierte Aufträge live prüfen. Ein veröffentlichter Schätzwert ist ein Indiz, aber nicht ohne Weiteres der nach § 3 VgV maßgebliche Gesamtwert.
## Prüfprogramm
1. **Fundstellen sichern:** Bekanntmachung, Loszahl, Laufzeit, Optionen, Mengen, Schätzwert, Haushalts-/Projektbezug und Zugangsdaten dokumentieren.
2. **Regime zuordnen:** klassisch, Sektor, Konzession oder Verteidigung/Sicherheit; die konkrete EU-Verordnung mit Richtlinie und Geltungsbeginn nennen.
3. **Gegenrechnung:** erkennbare Zahlungen ohne Umsatzsteuer, Optionen, Verlängerungen, Lose, wiederkehrenden Bedarf und Rahmenabrufe addieren; Annahmen und Bandbreiten offenlegen.
4. **Einheitsindizien prüfen:** einheitlicher Zweck, technische/wirtschaftliche Funktion, zeitlicher Plan, gemeinsame Finanzierung/Planung und derselbe Markt. Gegenindizien wie eigenständige Zwecke, getrennte Reife oder unterschiedliche Märkte mitführen.
5. **Darlegung sauber halten:** Tatsachenkern, Quelle und plausible Rechenfolge vortragen; interne Tatsachen der Vergabestelle als konkrete Akteneinsichts- oder Aufklärungsziele benennen, nicht erfinden.
6. **Frist und Rechtsweg:** Erkennbarkeit aus Bekanntmachung oder Unterlagen, Rügezeitpunkt, Angebotsfrist und bei Oberschwelle VK-Zuständigkeit prüfen. Unterhalb der Schwelle den konkreten Landes-/Zivil-/Verwaltungsrechtsweg bestimmen.
7. **Abhilfe formulieren:** Offenlegung/Nachvollziehbarkeit der Schätzung, Berichtigung, EU-Bekanntmachung, Fristverlängerung oder Rückversetzung verlangen; Angebot parallel sichern, soweit möglich.
## Pflichtoutput
- Regime- und Rechtswegampel.
- Gegenrechnung `Fundstelle | Wertbestandteil | Betrag/Bandbreite | Additionsgrund | Beleg | Lücke`.
- Indizienmatrix für Zusammenrechnung und Trennung.
- Fristenzeile mit Kenntnis/Erkennbarkeit, Rügefenster, Angebotsfrist und Zustellweg.
- Je nach Stand ausformulierter Bieterfragenkern, Rügekern oder VK-Zulässigkeitsbaustein.
## Belege und Aktenlücken
- Bekanntmachung, Losbekanntmachungen, Vergabeunterlagen, Laufzeit-/Optionsklauseln und Mengenblätter.
- Vorherige oder parallele Ausschreibungen desselben Bedarfs, Haushalts-/Projektangaben und öffentliche Gremienvorlagen.
- Eigene Marktpreis- und Mengenrechnung; Annahmen getrennt von Tatsachen.
- Portalnachricht, Rüge-/Bieterfragenversand und Zugangsnachweis.
## Weiterleitung
- Nur aktuelle Beträge oder Landeswertgrenzen unsicher: `schwellenwerte-2026-2027-livecheck`.
- Excel-/LV-/Portalwerte nachrechnen: `schnittstelle-zahlen-schwellen-und-berechnung`.
- Konkrete Rügefrist und Zustellung: `20-ruegefrist-10-tage-paragraf-160` und `21-ruegeschreiben-erstellen`.