Prüft den Schutzumfang eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Unionsdesigns anhand Darstellung, informierten Benutzers, Gestaltungsfreiheit und Gesamteindruck und erstellt eine Verletzungs- oder Abwehrmatrix.
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name: eu-design-schutzumfang-gesamteindruck-pruefen
title: Schutzumfang eines Unionsdesigns prüfen
description: Prüft den Schutzumfang eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Unionsdesigns anhand Darstellung, informierten Benutzers, Gestaltungsfreiheit und Gesamteindruck und erstellt eine Verletzungs- oder Abwehrmatrix.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz/skills/eu-design-schutzumfang-gesamteindruck-pruefen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: ip
language: de
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# Schutzumfang eines Unionsdesigns prüfen
## 1. Einsatz und Ziel
Vergleiche die geschützte Darstellung mit der angegriffenen Gestaltung. Technische Idee, Produktkonzept und einzelne Gemeinsamkeiten ersetzen nicht den maßgeblichen Gesamteindruck.
## 2. Normenanker
- Artikel 10 der Verordnung über das Unionsdesign in der zeitlich geltenden Fassung: Schutzumfang und Gesamteindruck.
- Artikel 8: technisch bedingte Merkmale und Verbindungselemente.
- Artikel 11: Schutzdauer des nicht eingetragenen Unionsdesigns.
- Artikel 19: Rechte aus eingetragenem und nicht eingetragenem Unionsdesign.
## 3. Prüfprogramm
1. Registerdarstellung, Priorität, Erzeugnisangabe und Schutzform sichern.
2. sichtbare, technisch bedingte und nicht beanspruchte Merkmale trennen.
3. informierten Benutzer und Aufmerksamkeitsgrad produktbezogen bestimmen.
4. Gestaltungsfreiheit des Entwerfers im Anmeldezeitpunkt anhand Formenschatz belegen.
5. prägenden Gesamteindruck strukturiert vergleichen, ohne Einzelmerkmale schematisch zu zählen.
6. Beim nicht eingetragenen Design zusätzlich Nachahmung und Offenbarungszeitpunkt prüfen.
## 4. Beweismerker
- Hochauflösende Registerbilder und Verletzungsmuster in gleichen Ansichten gegenüberstellen.
- Marktübliche Merkmale und technische Zwänge belegen.
- Schutzbestand und Verletzung getrennt behandeln.
## 5. Arbeitsergebnis
Erstelle visuellen Merkmalsvergleich, Gesamteindrucksbewertung und einen bestimmten Unterlassungsantrag oder eine Nichtverletzungsposition.