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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1)
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name: entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1
title: Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG
description: 'Sachgrundprüfung Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgründe; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gründe; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: employment
language: de
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# Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG
## Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung
1. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret?
2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor?
3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**?
4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG)
5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?
## Zentrale Normen
- § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8)
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis
- § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet
- § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist)
- § 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten
## Aktuelle Rechtsprechung (Stand Mai 2026)
- **BAG, Urteil vom 18.06.2025 - 7 AZR 50/24**: § 14 Abs. 2 TzBfG ist uneingeschraenkt auf Betriebsratsmitglieder anwendbar; eine teleologische Reduktion fuer Mitglieder findet nicht statt. Bei Verweigerung eines Folgevertrags wegen Betriebsratsmandat besteht Schadensersatzanspruch gerichtet auf Abschluss des verweigerten Folgevertrags (§ 78 BetrVG i.V.m. § 280 BGB). Quelle: dejure.org-Vernetzung; vor Schriftsatzverwendung Volltext pruefen.
- Aeltere Leitentscheidungen (BAG zur Vorbeschaeftigung, BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 u.a. zur Verfassungsmaessigkeit § 14 Abs. 2 TzBfG): vor Zitat Aktenzeichen und Fundstelle in dejure.org / openjur.de pruefen.
## Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
## Die acht Sachgründe § 14 Abs. 1 TzBfG
### Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf
**Voraussetzung:** Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Entscheidungsbaum:**
```
Stelle nach Vertragsende wieder besetzt?
├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt
└── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben
```
### Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium
**Voraussetzung:** Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an.
### Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers
**Voraussetzung:** Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung).
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
**Indirekter Vertretungsbedarf:** BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar.
### Nr. 4 — Eigenart der Arbeitsleistung
**Voraussetzung:** Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). **Selten anerkannt.**
### Nr. 5 — Erprobung
**Voraussetzung:** Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Nr. 6 — In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe
**Voraussetzung:** Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit).
### Nr. 7 — Vergütung aus Haushaltsmitteln
**Voraussetzung:** Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
### Nr. 8 — Gerichtlicher Vergleich
**Voraussetzung:** Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich.
## Prüfungsstruktur (für jeden Sachgrund)
```
Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog § 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar?
Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!)
Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar?
Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer?
Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung)
```
## Beweislast
Der **Arbeitgeber** trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten.
## Output-Template — Sachgrundprüfung
**Adressat:** Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich
```
SACHGRUNDPRÜFUNG § 14 ABS. 1 TzBfG
Mandant: [NAME]
Vereinbartes Vertragsende: [DATUM]
Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung]
Prüfung:
Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich]
Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein]
Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich]
Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein]
Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein]
Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — § 16 TzBfG: unbefristet]
Nächster Schritt: [Klage nach § 17 TzBfG / weitere Ermittlung]
```
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.