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Eingliederungshilfe Schule

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Für Eingliederungshilfe Schule: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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name: eingliederungshilfe-schule
title: Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen
description: 'Für Eingliederungshilfe Schule: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-sozialrecht/skills/eingliederungshilfe-schule
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: social-security
language: de
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# Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Nur das im Skill betroffene Sozialgesetzbuch und die konkrete Verfahrensnorm heranziehen. Widerspruchsfrist nach Paragraf 84 SGG, Klagefrist nach Paragraf 87 SGG und einstweiliger Rechtsschutz nach Paragraf 86b SGG strikt trennen; Rechtsweg, Statthaftigkeit, aufschiebende Wirkung und Rechtsmittel gesondert prüfen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Kind mit Behinderung benoetigt Schulbegleitung und Eltern oder Anwalt müssen Anspruch klären und durchsetzen. SGB IX Teil 2 §§ 90 ff. Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII bei seelischer Behinderung. Prüfraster: Behinderungsbegriff § 99 SGB IX zuständiger Traeger (Eingliederungshilfetraeger Jugendamt) Antragspraxis Gesamtplanverfahren UN-BRK Inklusionsrecht. Output: Widerspruchsentwurf oder Klagebaustein Eingliederungshilfe Schulbegleitung. Abgrenzung zu hilfsmittelantrag-prüfen (Sachmittel) und fachanwalt-sozialrecht-gdb-schwerbehinderung.

### Eingliederungshilfe in Schule und Bildung

## Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Eingliederungshilfe in Schule und Bildung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- **Outputpflicht:** Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.

## Anspruchsgrundlagen

### SGB IX Teil 2 — Eingliederungshilfe (seit 01.01.2020)

- **§ 90 SGB IX** Aufgabe der Eingliederungshilfe.
- **§ 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX** Begriff der Behinderung.
- **§ 102 SGB IX** Leistungen zur sozialen Teilhabe.
- **§ 112 SGB IX** Hilfen zur Schulbildung — einschließlich Schulbegleitung und assistive Hilfsmittel.
- **§ 113 SGB IX** Hilfen zur Hochschulbildung.

### SGB VIII — Kinder- und Jugendhilfe (bei seelischer Behinderung)

- **§ 35a SGB VIII** Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt — Abgrenzung zum SGB IX (koerperliche oder geistige Behinderung).

### Schulgesetze der Länder

- Inklusion und sonderpaedagogische Förderung sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.
- Grundsatz inklusiver Beschulung mit Wahlrecht der Eltern (BAG- und BVerwG-Rspr.).

### Völker- und Verfassungsrecht

- **UN-Behindertenrechtskonvention** (BGBl. II 2008 S. 1419) — Art. 24 Recht auf inklusive Bildung.
- **Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG** Diskriminierungsverbot wegen Behinderung.

## Prüfraster

### 1. Anspruchsberechtigung

- Behinderung iSd § 99 SGB IX iVm § 2 SGB IX — koerperliche geistige seelische oder Sinnesbehinderung von voraussichtlich mindestens sechs Monaten Dauer.
- Beeintraechtigung der Teilhabe an der Schulbildung.
- Bei seelischer Behinderung von Kindern Jugendlichen § 35a SGB VIII — Zuständigkeit Jugendamt.

### 2. Bedarfsermittlung

- Gesamtplanverfahren nach §§ 117 ff. SGB IX — strukturiert mit ICF-Bezug.
- Beteiligung der berechtigten Person.

### 3. Konkrete Hilfen

- **Schulbegleitung / Integrationshelfer** — ständige Begleitung im Unterricht.
- **Assistive Hilfsmittel** — Braille-Gerät Computer mit Sprachausgabe Höranlage.
- **Vorlesekraft / Vorlesegerät** für blinde oder sehbehinderte Schueler.
- **Gebaerdensprachdolmetscher** bei gehoerlosen Schuelern.
- **Therapeutische Förderung** im schulischen Kontext (Ergotherapie Logopaedie als Eingliederungshilfe abgrenzbar zu SGB V).

### 4. Antragsweg

1. Antrag beim Eingliederungshilfeträger (Land Landkreis) oder Jugendamt — abhängig von Art der Behinderung.
2. Frist § 14 SGB IX — Zuständigkeitsklärung binnen zwei Wochen.
3. Frist § 18 SGB IX — Entscheidung binnen zwei Monaten ab Antragseingang.
4. Bei Untätigkeit: Genehmigungsfiktion / Untätigkeitsklage § 88 SGG.

### 5. Schule und Schulrecht

- Antrag auf sonderpaedagogische Förderung beim staatlichen Schulamt parallel.
- Bei Verweigerung inklusiver Beschulung: Verwaltungsverfahren / Klage zum Verwaltungsgericht (nicht Sozialgericht).

## Typische Ablehnungsgründe

- Behinderung wird verneint — Prüfung der medizinischen Gutachtenlage.
- Schulbegleitung als reine paedagogische Aufgabe gesehen — Abgrenzung Eingliederungshilfe vs. schulische Aufgabe.
- Unzureichende Bedarfsermittlung — Klage mit Beweisantrag auf SV-Gutachten.

## Ausgabe

- Bei Antrag: Antragsentwurf mit Anlagenliste (Schwerbehindertenausweis ärztliche Gutachten schulischer Foerderbedarf).
- Bei Ablehnung: Widerspruch über Skill `widerspruch-formulieren`.
- Bei Eilbedürftigkeit (drohendes Schuljahr Schulausschluss): Eilantrag § 86b SGG.

## Schnittstelle zu anderen Plugins

- Bei Schulrechtsfragen Verwaltungsrechtsplugin / `fachanwalt-verwaltungsrecht`.
- Bei familienrechtlichem Bezug (Sorgerecht Streit Eltern) `kindeswohlgefaehrdung-eilantrag`.

## Triage — kläre vor Antragstellung

1. Art der Behinderung: körperlich/geistig (→ SGB IX, Eingliederungshilfeträger) oder seelisch (→ § 35a SGB VIII, Jugendamt)?
2. Schuljahresbeginn: wie dringend ist der Bedarf? (Eilantrag § 86b SGG wenn Schule bereits läuft)
3. Zuständigkeitsstreit Träger? — § 14 SGB IX Weiterleitung binnen zwei Wochen; Untätigkeit löst Vorleistungspflicht aus
4. Gesamtplanverfahren eingeleitet? (§§ 117 ff. SGB IX) oder läuft Eingliederungshilfeplanung parallel
5. Schulrechtlicher Weg parallel nötig? (Verwaltungsgericht, nicht Sozialgericht)

## Aktuelle Rechtsprechung

> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.

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