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Eingangsdaten Idw S6 Liqp

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Für Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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name: eingangsdaten-idw-s6-liqp
title: 'Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp'
description: 'Für Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/liquiditaetsplanung/skills/eingangsdaten-idw-s6-liqp
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
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<!-- decimal-anchor --> <a id="liqui-eingangsdaten-idw-s6-liqp"></a>

# 1. Liqui Eingangsdaten IDW S6 Liqp

<!-- decimal-anchor --> <a id="arbeitsweg"></a>

## 1.1. Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: Zuerst den im Skilltitel bezeichneten InsO- oder StaRUG-Tatbestand im aktuellen Gesetzestext prüfen. Eröffnungsantrag nach Paragraf 13 InsO, Gläubigerantrag nach Paragraf 14 InsO und Antragspflicht organschaftlicher Vertreter nach Paragraf 15a InsO strikt trennen; Steuerrecht, IDW-Standards oder Auslandsrecht nur bei einer konkreten Schnittstelle ergänzen.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

<!-- decimal-anchor --> <a id="fachliche-module"></a>

## 1.2. Fachliche Module

<!-- decimal-anchor --> <a id="liqui-eingangsdaten-checkliste"></a>

## 1.3. `liqui-eingangsdaten-checkliste`

**Fokus:** Eingangsdaten-Checkliste für Liquiditaetsplanung: BWA, OPOS Debitoren/Kreditoren, Kontoauszuege, Steuerkonten, SV-Konten, Personalkosten, Investitionsplanung. Prüfliste Quellen und Vollstaendigkeit. Output: standardisiertes Datentemplate.

<!-- decimal-anchor --> <a id="liqui-eingangsdaten-checkliste-1"></a>

### 1.3.1. Liqui: Eingangsdaten-Checkliste

<!-- decimal-anchor --> <a id="fachkern-liqui-eingangsdaten-checkliste"></a>

## 1.4. Fachkern: Liqui: Eingangsdaten-Checkliste
- **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.

<!-- decimal-anchor --> <a id="fallweichen"></a>

## 1.5. Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

<!-- decimal-anchor --> <a id="prüfraster"></a>

## 1.6. Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

<!-- decimal-anchor --> <a id="plugin-kontext"></a>

## 1.7. Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

<!-- decimal-anchor --> <a id="output-module"></a>

## 1.8. Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

<!-- decimal-anchor --> <a id="was-dieser-arbeitsgang-nicht-macht"></a>

## 1.9. Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.

<!-- decimal-anchor --> <a id="idw-s6-integrierte-sanierungsplanung"></a>

## 1.10. `idw-s6-integrierte-sanierungsplanung`

**Fokus:** Verbindet Liquiditätsvorschau, GuV-Planung und Planbilanz zu einer Sanierungsplanung auf IDW-S-6-Niveau. Prüft Maßnahmenwirkung, Fortbestehensprognose, Sanierungsfähigkeit, Szenarien, Planungsannahmen, Belegregister, kleinere Unternehmen und Übergabe an Bank, Insolvenzverwalter oder Restrukturierungsberater. Output: Planungsanforderung, Annahmenlog, Maßnahmen-Brücke und Sanierungsplanungs-Ampel.

<!-- decimal-anchor --> <a id="integrierte-sanierungsplanung"></a>

### 1.10.1. Integrierte Sanierungsplanung

<!-- decimal-anchor --> <a id="fachkern-integrierte-sanierungsplanung"></a>

## 1.11. Fachkern: Integrierte Sanierungsplanung
- **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.

<!-- decimal-anchor --> <a id="wann-starten"></a>

## 1.12. Wann starten?

- 13-Wochen-Plan ist erstellt, aber Bank verlangt Sanierungskonzept.
- Fortbestehensprognose nach § 19 InsO soll dokumentiert werden.
- StaRUG-, Schutzschirm-, Eigenverwaltungs- oder Insolvenzplanroute steht im Raum.
- Maßnahmenliste existiert, aber ihre finanzielle Wirkung ist unklar.
- Kleine Gesellschaft hat nur BWA, OPOS und Bankauszüge; trotzdem braucht es eine belastbare Planung.

<!-- decimal-anchor --> <a id="eingangsrouting"></a>

## 1.13. Eingangsrouting

Wenn nur kurzfristige Zahlungsunfähigkeit geprüft wird, zuerst `liquiditaetsvorschau-3wochen` oder `liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich`. Wenn daraus ein Sanierungskonzept, eine Bankunterlage oder eine Fortbestehensprognose werden soll, anschließend diesen Skill nutzen.

<!-- decimal-anchor --> <a id="planungsarchitektur"></a>

## 1.14. Planungsarchitektur

Baue die Planung in vier Ebenen:

1. **Direkte Liquiditätsplanung:** Einzahlungen, Auszahlungen, Linien, freie Liquidität, Engpasswochen.
2. **GuV-Planung:** Umsatz, Rohertrag, Personal, Fixkosten, Zinsen, Steuern, Ergebnis.
3. **Bilanzplanung:** Working Capital, Anlagevermögen, Rückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Eigenkapital.
4. **Maßnahmen- und Annahmenlog:** Jede wesentliche Veränderung mit Quelle, Verantwortlichem, Timing und Risiko.

Alle Ebenen müssen rechnerisch zusammenpassen. Wenn sie nicht passen, ist das Ergebnis eine Lückenliste, nicht eine geschönte Planung.

<!-- decimal-anchor --> <a id="mindesttiefe"></a>

## 1.15. Mindesttiefe

- Für akute Krisen: wöchentliche Liquidität für 13 Wochen.
- Für Fortbestehensprognose: mindestens 12 Monate mit belastbarer Liquiditätsreichweite.
- Für Sanierungskonzept: laufendes und folgendes Planjahr regelmäßig monatlich; spätere Jahre können verdichtet werden, wenn die Brücken transparent bleiben.
- Für kleinere Unternehmen: weniger Kontenzeilen sind zulässig, aber GuV, Bilanz und Liquidität müssen trotzdem verknüpft sein.

<!-- decimal-anchor --> <a id="maßnahmen-brücke"></a>

## 1.16. Maßnahmen-Brücke

Lege für jede Maßnahme einen Datensatz an:

```yaml
massnahme:
 titel: "[z. B. Standortkonsolidierung / Bankstundung / Kapitalzufuhr]"
 krisenursache: "[welche Ursache wird adressiert?]"
 status: "verbindlich | verhandelt | plausibel | ungeklärt | nicht tragfähig"
 guv-effekt:
 umsatz: "[EUR / Prozent / Monat]"
 kosten: "[EUR / Monat]"
 zinsen_steuern: "[EUR / Monat]"
 liquiditaets-effekt:
 einmalig: "[EUR, Datum]"
 laufend: "[EUR, ab Datum]"
 vorfinanzierungsbedarf: "[EUR]"
 bilanz-effekt:
 eigenkapital: "[EUR]"
 verbindlichkeiten: "[EUR]"
 working_capital: "[EUR]"
 voraussetzungen:
 - "[Beschluss, Vertrag, Finanzierung, Zustimmung]"
 nachweise:
 - "[Datei / Vertrag / Beschluss / Kontoauszug]"
 risiko:
 sensitivitaet: "[was passiert bei Verzug oder Teilwirkung?]"
```

<!-- decimal-anchor --> <a id="sanierungsfähigkeits-ampel"></a>

## 1.17. Sanierungsfähigkeits-Ampel

Bewerte am Ende:

| Ampel | Bedeutung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Grün | Liquidität, Ertrag, Bilanz und Maßnahmen tragen auch in plausibler Sensitivität. | Planung kann als Arbeitsstand für Konzept, Bank oder Planroute genutzt werden. |
| Gelb | Basisfall trägt, aber eine tragende Annahme oder Maßnahme ist nicht belegt. | Conditional Go; Datenanforderung und Nachweisfrist ausgeben. |
| Rot | Planung kippt bei naheliegender Abweichung oder beseitigt Krisenursachen nicht. | Keine positive Sanierungsfähigkeit ausgeben; Eskalation zu Insolvenz-/Restrukturierungsberatung. |

<!-- decimal-anchor --> <a id="annahmenlog"></a>

## 1.18. Annahmenlog

Jede wesentliche Annahme braucht:

- Quelle: historische Daten, Vertrag, Auftrag, Managementangabe, Marktbeleg, Steuerbescheid, Bankzusage.
- Plausibilisierung: Vergangenheit, Branchenlogik, Kapazität, Preis-/Mengenbrücke, Gegenparteirisiko.
- Sensitivität: Best/Base/Worst oder mindestens Base/Downside.
- Verantwortlicher: wer aktualisiert und wer entscheidet?
- Wiedervorlage: wann wird die Annahme neu geprüft?

<!-- decimal-anchor --> <a id="spezielle-prüfbereiche"></a>

## 1.19. Spezielle Prüfbereiche

- **Working Capital:** Zahlungsziele, Forderungsausfall, Vorratsaufbau, Lieferantenkredite.
- **Finanzierung:** Linienverfügbarkeit, Kündigungsrechte, Covenants, Tilgungsprofil, Sicherheiten.
- **Steuern und Sozialversicherung:** Fälligkeiten, Rückstände, Stundung, Nebenforderungen.
- **Personal:** Abbaukosten, Kündigungsfristen, Betriebsrat, Insolvenzgeldzeitraum.
- **Investitionen:** Erhaltungs-CapEx nicht mit Null ansetzen, wenn Betrieb sonst ausfällt.
- **Cyber/IT/ESG:** nur dort vertiefen, wo sie für Betrieb, Markt, Finanzierung oder Haftung wesentlich sind.

<!-- decimal-anchor --> <a id="ausgabe"></a>

## 1.20. Ausgabe

Liefer standardmäßig:

1. **Planungsanforderung** mit Datenliste und Priorität.
2. **Annahmenlog** als Tabelle.
3. **Maßnahmen-Brücke** zwischen Maßnahme, GuV, Bilanz und Liquidität.
4. **Sanierungsplanungs-Ampel** mit Gründen und Stoppern.
5. **Nächster Arbeitsschritt:** Liquiditätsplan aktualisieren, Planbilanz bauen, Maßnahmen belegen, oder insolvenzrechtlich eskalieren.

<!-- decimal-anchor --> <a id="typische-fehler"></a>

## 1.21. Typische Fehler

- Liquiditätsvorschau wird als vollständige Sanierungsplanung verkauft.
- Maßnahmen werden doppelt gezählt: einmal in GuV, einmal im Cashflow.
- Steuern aus Sanierungsmaßnahmen fehlen.
- Working-Capital-Effekt des Wachstums wird ignoriert.
- Planjahr schließt liquiditätsseitig, aber Bilanz stimmt nicht.
- Gesellschafter- oder Bankbeitrag wird ohne belastbare Tatsachen zu Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Betrag, Zeitpunkt und Bedingungen angesetzt. Für die §-19-Fortbestehensprognose ist ein einklagbarer Anspruch nicht stets zwingend; die überwiegende Wahrscheinlichkeit des Beitrags und des Gesamtkonzepts ist nach BGH, Urteil vom 13.07.2021 – II ZR 84/20, Rn. 77–85, zu begründen. Die strengere kurzfristige Mittelverfügbarkeit und die Aktivierung im Überschuldungsstatus bleiben gesonderte Fragen.
- Kleine Unternehmen werden zu grob geplant, obwohl einzelne Großkunden oder Schlüsselpersonen das Risiko treiben.

<!-- decimal-anchor --> <a id="liqp-bankenreporting-leitfaden"></a>

## 1.22. `liqp-bankenreporting-leitfaden`

**Fokus:** Leitfaden Bankenreporting bei Krise: Anforderungen Hausbank, Konsortium, KfW, Reportingfrequenz, Covenant-Reporting. Prüfraster für CFO und Berater.

<!-- decimal-anchor --> <a id="liqp-bankenreporting"></a>

### 1.22.1. LiqP: Bankenreporting

<!-- decimal-anchor --> <a id="fachkern-liqp-bankenreporting"></a>

## 1.23. Fachkern: LiqP: Bankenreporting
- **Normen-/Quellenanker:** InsO §§ 17, 18, 19, 15a, StaRUG-Früherkennung, IDW-S-6-/Planungslogik, 3-Wochen- und 13-Wochen-Forecast, Zahlungsstatus und Fortbestehensprognose.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne fällige Verbindlichkeiten, liquide Mittel, harte Zahlungszusagen, Planannahmen, Quote/Lücke, Organpflicht und Dokumentationsspur.

<!-- decimal-anchor --> <a id="fallweichen-1"></a>

## 1.24. Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.

1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?

<!-- decimal-anchor --> <a id="prüfraster-1"></a>

## 1.25. Prüfraster

Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:

1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.

<!-- decimal-anchor --> <a id="plugin-kontext-1"></a>

## 1.26. Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.

<!-- decimal-anchor --> <a id="output-module-1"></a>

## 1.27. Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.

<!-- decimal-anchor --> <a id="was-dieser-arbeitsgang-nicht-macht-1"></a>

## 1.28. Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.

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