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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-eignungspruefung-klotzkette)
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name: eignungspruefung-klotzkette
title: Eignungsentscheidung aus Bietersicht prüfen
description: 'Bieter-Eignungsentscheidung nach Eingang einer Nachforderung, Aufklärung oder Ausschlussmitteilung prüfen: ordnet Kriterium, Nachweis, EEE, Bietergemeinschaft, Eignungsleihe, Ausschlussgrund, Selbstreinigung, Frist, Rüge und Abhilfe. Liefert Entscheidungsampel und fertige Antwort.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/eignungspruefung
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Eignungsentscheidung aus Bietersicht prüfen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Anlass zuerst klassifizieren
| Anlass | Kernfrage | nächster Schritt |
|---|---|---|
| Nachforderung | Darf und muss die Unterlage nach § 56 VgV ergänzt werden? | fristgerechte, eng passende Antwort |
| Aufklärung | Ist die vorhandene Angabe nur unklar oder soll neue Eignung geschaffen werden? | Erläuterung mit Altbeleg |
| beabsichtigter Ausschluss | Welches Kriterium oder welcher Tatbestand der §§ 123 oder 124 GWB trägt? | Anhörung und Gegenbeleg |
| endgültiger Ausschluss | Ist Entscheidung, Ermessen und Verhältnismäßigkeit fehlerhaft? | Rüge und gegebenenfalls Nachprüfung |
| Konkurrentenproblem | Gibt es konkrete Indizien statt Vermutungen? | Akteneinsichts- und Angriffsziel definieren |
## Prüfung
1. Bekannt gemachtes Kriterium und verlangten Nachweis wortgetreu mit Fundstelle erfassen.
2. Kategorie nach § 122 Abs. 2 GWB und §§ 44 bis 46 VgV bestimmen.
3. Auftragsbezug, Verhältnismäßigkeit und Bekanntmachung nach § 122 Abs. 4 GWB prüfen.
4. Bieter, BG-Mitglied, Eignungsleiher oder Nachunternehmen als Träger der Kapazität zuordnen.
5. § 47 VgV: tatsächliche Verfügbarkeit und gegebenenfalls Leistungserbringung des Dritten belegen.
6. Eigenerklärung und EEE richtig einordnen. § 50 VgV macht die EEE zum vorläufigen Beleg, nicht zum allgemeinen Pflichtformat.
7. §§ 123 und 124 GWB nach Tatbestand, Zurechnung, Zeitraum und bei § 124 nach Ermessen und Verhältnismäßigkeit prüfen.
8. Selbstreinigung nach § 125 GWB nur bei kumulativ belegtem Schadensausgleich, aktiver Aufklärung und konkreter Prävention behaupten; § 126 GWB kontrollieren.
## Rechtsstandsweiche
Für vor dem 1. Juli 2026 begonnene Verfahren gilt nach § 187 Abs. 2 GWB die alte Fassung fort. Bei Neuverfahren § 122 Abs. 3 GWB zu Eigenerklärungen und dem grundsätzlich gestuften Unterlagenabruf anwenden. Verfahrensbeginn und Normfassung im Output nennen.
## Belegmatrix
| Kriterium/Tatbestand | Vergabefundstelle | eigene Tatsache | Nachweis/Seite | Lücke | Gegenargument | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|---|
## Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-267/18, *Delta*: frühere Schlechtleistung und Information im konkreten Zuverlässigkeitskontext eigenständig bewerten.
- EuGH, Urteil vom 24.10.2018, C-124/17, *Vossloh Laeis*: aktive Zusammenarbeit und Selbstreinigung bei wettbewerbswidrigem Verhalten.
- EuGH, Urteil vom 22.01.2026, C-812/24, *LIPOR und PreZero Portugal*: Kapazitätsberufung auf ein anderes Unternehmen und Grenzen der Berichtigung fehlender EEE.
Vor tragender Verwendung Tenor, Randnummer, Datum, Aktenzeichen und Quelle verifizieren.
## Frist und Rechtsbehelf
- Erkennbare Kriterienfehler aus Bekanntmachung oder Unterlagen nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 oder 3 GWB bis zur jeweils benannten Bewerbungs- oder Angebotsfrist rügen.
- Einen tatsächlich erkannten Ausschlussfehler nach Nr. 1 innerhalb von zehn Kalendertagen rügen.
- Nach Nichtabhilfe Nr. 4 mit 15 Kalendertagen bis Antragseingang sichern.
- Für Neuverfahren Missbrauchsschranke nach Nr. 5 und § 187 Abs. 2 GWB mitprüfen.
## Pflichtoutput
1. Eignungs- und Fristenampel.
2. Belegmatrix je Kriterium oder Ausschlussgrund.
3. Konkrete Lückenanforderung.
4. Vollständig formulierte Nachforderungsantwort, Anhörung oder Rüge.
5. Upload-/Versandplan mit Zugangsnachweis.
Für umfangreiche Schriftsatzvarianten und vertiefte Rechtsprechungsprüfung zu `vertiefung-eignungspruefung` routen.