Eignungsanforderungen nach Paragraf 122 GWB aus Bietersicht erfüllen oder angreifen: Bekanntmachung, Auftragsbezug, Verhältnismäßigkeit, Referenzen, Umsatz, Eignungsleihe, Nachforderung, Lianakis und Esaprojekt.
Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Eignungskriterien Paragraf 122 Gwb Klotzkette?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-eignungskriterien-paragraf-122-gwb-klotzkette)
---
name: eignungskriterien-paragraf-122-gwb-klotzkette
title: Eignungskriterien § 122 GWB
description: 'Eignungsanforderungen nach Paragraf 122 GWB aus Bietersicht erfüllen oder angreifen: Bekanntmachung, Auftragsbezug, Verhältnismäßigkeit, Referenzen, Umsatz, Eignungsleihe, Nachforderung, Lianakis und Esaprojekt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/eignungskriterien-paragraf-122-gwb
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
---
# Eignungskriterien § 122 GWB
<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->
## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## 1. Sofortziel
Eine Eignungsmatrix erstellen, die jede veröffentlichte Anforderung genau einem Unternehmen, einem Nachweis, einer Fundstelle und einem Friststatus zuordnet. Danach entscheiden: erfüllen, durch Bietergemeinschaft oder Eignungsleihe abdecken, rechtzeitig nachfragen oder rügen.
## 2. Rechtsrahmen
- § 122 GWB: Kriterien nur zu Berufsausübung, wirtschaftlich-finanzieller sowie technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit.
- §§ 44 bis 50 VgV: zulässige Kriterien und Nachweise, Eignungsleihe, Belege und EEE.
- § 56 VgV: Nachforderung klärt fehlende oder unvollständige Unterlagen, darf aber keine unzulässige nachträgliche Neugestaltung erzeugen.
- § 57 VgV: Ausschlussfolge bei nicht erfüllter Eignung oder nicht heilbarem Nachweismangel.
- § 160 Abs. 3 GWB: erkennbare Fehler in Bekanntmachung oder Unterlagen spätestens bis zur Teilnahme- oder Angebotsfrist rügen.
## 3. Eignungsmatrix
| Anforderung | Fundstelle | Kategorie | Mindestniveau | Träger | Nachweis | Frist | Status |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| [Kriterium] | [Bekanntmachung/Seite] | [§ 44/45/46 VgV] | [Wert] | [Bieter/BG-Mitglied/Dritter] | [Dokument] | [Datum] | [grün/gelb/rot] |
## 4. Prüfworkflow
1. Veröffentlichung prüfen: Kriterium und Nachweis müssen in Bekanntmachung, Vorinformation oder Interessensbestätigung auffindbar sein; ein Verweis auf Unterlagen muss die genaue Stelle erkennen lassen.
2. Auftragsbezug und Verhältnismäßigkeit prüfen: Zeitraum, Mindestumsatz, Referenzgegenstand, Stückzahl, Personalqualifikation und Zertifikat am konkreten Leistungsrisiko messen.
3. Eignung und Zuschlag trennen: Unternehmensreferenzen oder allgemeine Erfahrung nicht nochmals als Angebotsqualität werten. Personalerfahrung darf Zuschlagskriterium sein, wenn gerade das eingesetzte Personal die Ausführungsqualität prägt.
4. Träger bestimmen: Eigenleistung, Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Eignungsleihe; Verpflichtungserklärung, tatsächliche Mittel und gegebenenfalls gemeinsame Haftung sichern.
5. Referenzen substantiieren: Auftraggeber, Zeitraum, Leistungsumfang, Eigenanteil, Vergleichbarkeit, Ansprechpartner und Abnahmebeleg konsistent halten.
6. Nachforderung vorwegnehmen: Fehlendes Dokument, fehlende Tatsache und Austausch des Eignungsträgers unterscheiden. Nicht auf eine spätere Heilung kalkulieren.
7. Fristentscheidung treffen: Bieterfrage bei echter Auslegungslücke; Rüge bei diskriminierender, unverhältnismäßiger oder nicht ordnungsgemäß veröffentlichter Anforderung.
## 5. Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 24.01.2008, C-532/06, Lianakis: Eignung und Zuschlagswertung trennen.
- EuGH, Urteil vom 14.01.2016, C-234/14, Ostas celtnieks: Eignungsleihe nicht durch pauschale Organisationsvorgaben entwerten.
- EuGH, Urteil vom 04.05.2017, C-387/14, Esaprojekt: Nachforderung und nachträglichen Austausch des Eignungsnachweises unter Gleichbehandlung und Transparenz eng prüfen.
- Vor tragender Verwendung Entscheidung, Randnummer und aktuelle Normfassung über EUR-Lex verifizieren; `references/leitentscheidungen-anker.md` als Suchkarte nutzen.
## 6. Beweis- und Darlegungsmerker
- Der Bieter belegt die tatsächliche Erfüllung und Verfügbarkeit der benannten Kapazitäten.
- Wer eine Anforderung angreift, benennt Wortlaut, Fundstelle, betroffene Marktgruppe, unverhältnismäßige Wirkung und eine mildere auftragsbezogene Alternative.
- Eine bloße Behauptung, das Kriterium sei zu streng, reicht nicht. Marktbelege, Referenzstruktur oder konkrete Ausschlusswirkung beifügen.
## 7. Output
Immer Eignungsmatrix und Lückenliste liefern. Je nach Lage zusätzlich genau einen Hauptoutput: Nachweisordner, Bieterfrage, Rügebaustein, Antwort auf Aufklärungsverlangen oder VK-Abschnitt zu Eignung und Zuschlagschance.