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Eignungs Und Ausschlussangriff Konkurrent Klotzkette

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Eignung, Referenzen, Ausschlussgründe, Selbstreinigung und Nachweise des Zuschlagsprätendenten aus Konkurrentensicht angreifen, wenn Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit zweifelhaft sind.

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name: eignungs-und-ausschlussangriff-konkurrent-klotzkette
title: Eignungs- und Ausschlussangriff gegen Konkurrent
description: Eignung, Referenzen, Ausschlussgründe, Selbstreinigung und Nachweise des Zuschlagsprätendenten aus Konkurrentensicht angreifen, wenn Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit zweifelhaft sind.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/konkurrenten-rechtsschutz/skills/eignungs-und-ausschlussangriff-konkurrent
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Eignungs- und Ausschlussangriff gegen Konkurrent

<!-- BEGIN output-format-block (autogen) -->

## Output-Format (verbindlich)

Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.

<!-- END output-format-block (autogen) -->


## Angriffspunkte

- Referenzen erfüllen Mindestanforderungen nicht.
- Umsatz, Personal, Zertifizierung oder technische Ausstattung fehlen.
- Eignungsleihe ist nicht wirksam belegt.
- Bietergemeinschaft ist unklar oder wettbewerbswidrig.
- Ausschlussgrund nach §§ 123 oder 124 GWB liegt nahe.
- Selbstreinigung ist nicht ausreichend dokumentiert.
- Nachforderung oder Aufklärung hat unzulässig fehlende Eignung geheilt.
- Bei Bietergemeinschaften liegt ein Steuer- oder Sozialabgabenverstoß eines Mitglieds vor; dann nicht nur Ausschluss fordern, sondern auch Zurechnung, Sorgfalt, Kenntnis, Einfluss, Austauschbarkeit und wesentliche Angebotsänderung angreifen.
- Ein EU-Sanktionsverbot könnte eingreifen; nicht an Staatsangehörigkeit anknüpfen, sondern Beteiligung, Weisungsbeziehung, faktische Kontrolle, Zahlungsfluss und plausible Mittelumleitung mit Tatsachen belegen.
- Bei Neuverfahren ab 1. Juli 2026 § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nur mit nachweisbarer schwerer beruflicher Verfehlung, Integritätsbezug und Zurechnung entsprechend § 123 Abs. 3 GWB angreifen; Nr. 7 verlangt erhebliche oder fortdauernde Mängel an einer wesentlichen früheren Anforderung und eine tatsächlich ausgelöste vorzeitige Beendigung, Schadenersatzforderung oder vergleichbare Rechtsfolge. Altfälle nach § 187 Abs. 2 GWB abgrenzen.
- Keine Benachteiligung allein wegen Eigenerklärung, EEE oder jungen Unternehmens behaupten: In Neuverfahren sind Eigenerklärungen nach § 122 Abs. 3 GWB Regelfall; weitergehende Unterlagen grundsätzlich erst bei aussichtsreichen Unternehmen, EEE aber nur akzeptiertes und kein allgemeines Pflichtformat.
- Bei Bundestariftreueverstößen § 14 BTTG präzise angreifen: Erforderlich ist eine unanfechtbare Feststellung nach § 13 Abs. 1 BTTG. Fehlende Tarifbindung, ein Pressebericht oder ein bloßer Lohnverdacht reichen nicht. § 14 ist von den Regelgrenzen des § 1 Abs. 1 und 3 BTTG ausgenommen; weder 50.000-Euro-Grenze noch Bundesauftraggeber- oder Inlandsleistungszuschnitt auf den Ausschlussgrund übertragen. Bestandskraft, Ende des Verstoßes, Selbstreinigung, Verhältnismäßigkeit, Dreijahresgrenze und § 16 prüfen.
- Soll die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG den Angriff tragen, greift § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB: Ohne rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Abs. 4 Satz 1 ArbGG besteht insoweit keine Antragsbefugnis. Einen Angriff auf Anwendungsbereich, Auslegung oder konkrete Anwendung der Verordnung davon sauber trennen.

## Belegstrategie

Öffentliche Quellen nur als Anknüpfungstatsachen verwenden. Entscheidend sind Vergabeakte, Eignungsnachweise und Akteneinsicht. Keine pauschale Behauptung, sondern konkrete Mindestanforderung gegen bekannte Konkurrenteninformation stellen.

Schlussanträge GA Kokott vom 07.05.2026, Rs. C-268/25, ECLI:EU:C:2026:382, nur als Schlussanträge einsetzen: kein Ausschlussautomatismus der gesamten Bietergemeinschaft, aber Angriff möglich, wenn die Vergabestelle Sorgfaltspflicht, Zurechnung oder materielle Angebotsänderung nicht tragfähig geprüft hat.

EuGH, Urteil vom 12.02.2026, C-313/24, Opera Laboratori Fiorentini, ECLI:EU:C:2026:91, sperrt einen bloßen Nationalitätsautomatismus. Ein Sanktionsangriff braucht greifbare Tatsachen dafür, dass der Zuschlagsprätendent im Namen oder auf Anweisung einer erfassten Organisation handelt, faktisch kontrolliert wird oder eine plausible Mittelumleitung droht. Antrag auf Akteneinsicht deshalb auf Beteiligungs-, Kontroll- und Zahlungsflussunterlagen zuschneiden.

EuGH, Urteil vom 22.01.2026, C-590/24, AK Dlhopolec u. a., ECLI:EU:C:2026:41, betrifft Rechtssicherheit und die verhältnismäßige Bemessung einer Geldbuße. Die Vorlagefragen zum automatischen Vergabeausschluss waren unzulässig. C-590/24 daher nicht als Beleg verwenden, dass ein automatischer Ausschluss unzulässig oder zulässig sei. Stattdessen konkreten Registertatbestand, zugrunde liegenden Bescheid, Bestandskraft, einschlägige Ausschlussnorm, Anhörung, Selbstreinigung und Verhältnismäßigkeit angreifen.

## Output

Angriff auf Eignungsentscheidung mit Akteneinsichtsantrag und Formulierung für Rüge oder VK-Antrag. Bei Bietergemeinschaften zusätzlich Antrag auf Vorlage der Mitgliedernachweise, Steuer-/Sozialabgabenbelege, Austauschentscheidung und Dokumentation der Einzelfallprüfung. Bei Sanktionsbezug Kontroll- und Zahlungsflussindizien statt Herkunftsunterstellungen ausgeben. Bei bußgeldbezogener Registerfolge Akteneinsicht getrennt auf Bescheid, Bestandskraft, Registerinhalt, Ausschlusstatbestand und Verhältnismäßigkeitsprüfung richten. Bei § 14 BTTG den Akteneinsichtsantrag auf Feststellungsverwaltungsakt, Unanfechtbarkeit, Selbstreinigungsunterlagen und Verhältnismäßigkeitsvermerk zuschneiden.

Attribution

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