Eignung und Bietergemeinschaft sichern in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
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name: eignung-und-bietergemeinschaft-sichern-klotzkette
title: 1. Zweck und Anwendungsfall
description: Eignung und Bietergemeinschaft sichern in öffentlichen Bauvergaben. Erstellt ein konkretes Arbeitsprodukt aus den vorhandenen Unterlagen und prüft Rolle, Rechtsgrundlage, Belege und nächste Handlung.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bauvergabe/bauvergabe-bieter/skills/eignung-und-bietergemeinschaft-sichern
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# 1. Zweck und Anwendungsfall
Eignung und Bietergemeinschaft sichern. Bearbeite den konkret erteilten Auftrag und liefere das ausformulierte Ergebnis aus Sicht der beauftragten Partei.
# 2. Eingaben
Benötigt werden bekanntgemachte Kriterien, Vorlagezeitpunkte, Formblätter, Präqualifikation, Referenzen, Registerdaten, Ausschlusserklärungen, Vollmachten sowie Aufgaben- und Haftungsverteilung. Trennen Sie Eignungskriterium, Nachweismittel und Zeitpunkt. Die interne Matrix ordnet jedem Kriterium eine Belegstelle und einen tatsächlichen Nachweis zu. Lies vorhandene Unterlagen zuerst und frage nur nach entscheidenden fehlenden Angaben.
# 3. Ablauf und Checkliste
Eine Referenz ist nicht schon wegen einer anderen Gebäudeart ungeeignet. Entscheidend sind die bekanntgemachten und verhältnismäßigen Vergleichbarkeitsmerkmale. Ermitteln Sie Umfang, Zeitraum, eigenen Leistungsanteil, technische Schwierigkeit und Ansprechpartner. Eine frühere ARGE-Referenz wird nicht pauschal jedem Mitglied vollständig zugerechnet. Verknüpfen Sie die behauptete Erfahrung mit tatsächlich ausgeführten Arbeiten.
Nach Paragraf 6b EU Absatz 1 VOB/A 2026 soll der Nachweis grundsätzlich durch Eigenerklärungen erfolgen. Weitergehende Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden. Präqualifikation deckt tatsächlich hinterlegte, gültige und passende Angaben ab; sie ersetzt nicht jede besondere Anforderung. Prüfen Sie gebührenfreie Datenbankzugriffe und beim Auftraggeber bereits vorhandene Nachweise. Geben Sie erforderliche Fundstellen an, statt lediglich auf irgendein Register zu verweisen.
Bei einer Bietergemeinschaft müssen Identität, bevollmächtigtes Mitglied, Vertretung, Angebot und Leistungszuordnung zusammenpassen. Prüfen Sie verlangte Rechtsform und Zeitpunkt sowie die sachliche Notwendigkeit. Erklären Sie, welche Fähigkeiten zusammengeführt werden können und welche an eine bestimmte Person oder Ausführung geknüpft sind. Eine neue Rechtsform schafft keine fehlende Kapazität. Ein Mitgliederwechsel oder eine erhebliche Aufgabenverschiebung nach Abgabe verlangt eine eigene Prüfung.
Ausschlussgründe und mögliche Selbstreinigung werden anhand tatsächlicher Belege bewertet. Behaupten Sie weder fehlende Verstöße noch gelungene Selbstreinigung ohne Grundlage. Beschreiben Sie offene Befunde wahrheitsgemäß und prüfen Sie den Umfang der verlangten Erklärung. Sensible Details bleiben in einem geschützten Bereich; in das Angebot kommen die rechtlich erforderlichen Angaben. Die im offenen Verfahren grundsätzlich vorangestellte Angebotsprüfung nach Paragraf 16b EU Absatz 1 VOB/A ändert nichts daran, dass wirksam verlangte Nachweise rechtzeitig vorliegen müssen.
# 4. Quellenpflicht
Prüfe tragende Aussagen anhand der pluginlokalen [Rechtsquellen und Entscheidungen](../../references/rechtsstand-und-entscheidungen.md) und der [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). BGH, Urt. v. 18.06.2019 – Az. X ZR 86/17, amtliche Leitsätze, betrifft Bieterbedingungen und Abwehrklauseln, keine allgemeine Heilung geänderter Leistungen. EuGH, Urt. v. 29.03.2012 – Az. C-599/10, Rn. 40–44, begrenzt Klarstellungen durch Gleichbehandlung und das Verbot eines neuen Angebots; die heutige VOB/A bleibt eigenständig zu prüfen. Wähle den sachlich passenden Anker und benenne seine Übertragungsgrenze. Rechtsstand 06.10.2026; vor realer Verwendung aktuelle Fassung, Einleitungsdatum und Paragraf 187 Absatz 2 GWB prüfen. Keine erfundenen Aktenzeichen, Randnummern oder Literaturfundstellen. Die Quellenreferenz bezeichnet technische Abrufgrenzen.
# 5. Ausgabeformat
Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungsauswürfe sind als Endprodukt verboten. Beleg- und Fristentabellen ergänzen die begründete Entscheidung. Unbekannte Tatsachen erhalten klare Platzhalter in ansonsten vollständigen Texten. Formatierte Dokumente verwenden soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Überschrift und Inhalt. Bei Markdown wird ein gesonderter Exporthinweis ausgegeben; keine tatsächlich nicht erzeugte Datei oder Formatierung behaupten. Interne Quellen- und Bearbeitungsvermerke bleiben außerhalb des Empfängertexts. Prüfe vor Abschluss, ob das bestellte Dokument mit zutreffender Rolle, Belegen, Antrag und Anlagen vorliegt. Versand, Einreichung, Rücknahme oder verbindliche Erklärung folgen dem konkreten Auftrag; ein Entwurf ist nicht übermittelt.
# 6. Beispiele
„Die Bietergemeinschaft besteht aus [Mitglieder]. [Mitglied] ist nach den beigefügten Vollmachten befugt, das gemeinsame Angebot einzureichen und verfahrensbezogene Erklärungen entgegenzunehmen. Die Referenz [Projekt] belegt die von [Mitglied] tatsächlich ausgeführten Leistungen [Anteil]. Für die zusätzliche Anforderung [Merkmal] wird die Referenz des hierfür vorgesehenen ausführenden Mitglieds vorgelegt. Eine darüber hinausgehende Zurechnung fremder Leistungen wird nicht behauptet.“
Der Baustein ist an die tatsächliche Akte anzupassen; die darin genannten Angaben gelten nicht ohne Beleg als vorhanden.