Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Eigenverwaltung Schutzschirm Paragraf 270b Inso?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-eigenverwaltung-schutzschirm-paragraf-270b-inso)
---
name: eigenverwaltung-schutzschirm-paragraf-270b-inso
title: Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm
description: 'Für Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-insolvenz-sanierungsrecht/skills/eigenverwaltung-schutzschirm-paragraf-270b-inso
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: bankruptcy
language: de
---
# Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm
## Worum es geht
Der Verzeichnisname bleibt aus Kompatibilitätsgründen bestehen. Materiell sind zwei Verfahren strikt zu trennen: Paragraf 270b InsO regelt die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung; Paragraf 270d InsO regelt die Vorbereitung einer Sanierung unter einem Schutzschirm.
## Normenanker
- Paragraf 270a InsO: Antrag und vollständige Eigenverwaltungsplanung, insbesondere sechsmonatiger Finanzplan.
- Paragraf 270b InsO: Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei vollständiger, schlüssiger und tatsachengerechter Planung.
- Paragraf 270c InsO: Befugnisse und Maßnahmen im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren.
- Paragraf 270d InsO: Schutzschirm bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber nicht bei Zahlungsunfähigkeit; Bescheinigung und Planvorlagefrist von höchstens drei Monaten.
- Paragraf 270e und 270f InsO: Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung und Anordnung der Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren.
- Paragraf 15a, 17 und 19 InsO: objektiver Insolvenzgrund, unverzügliche Antragspflicht und Höchstfristen.
## Prüfpfad
1. **Insolvenzgrund stichtagsgenau bestimmen:** Zahlungsunfähigkeit schließt den Schutzschirm aus, nicht aber zwingend die vorläufige Eigenverwaltung. Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit getrennt belegen.
2. **Verfahrensziel wählen:** Nur vorläufige Eigenverwaltung oder zusätzlich Schutzschirm mit Insolvenzplan? Die Entscheidung mit Gläubigerstruktur, Finanzierung und Sanierungskonzept begründen.
3. **Eigenverwaltungsplanung prüfen:** Sechsmonats-Finanzplan, Verfahrenskonzept, Verhandlungsstand, Compliance-Vorkehrungen und Mehr-/Minderkosten nach Paragraf 270a InsO vollständig ablegen.
4. **Schutzschirmbescheinigung prüfen:** Ausstellerqualifikation, Unabhängigkeit, Insolvenzgrund und fehlende offensichtliche Aussichtslosigkeit nach Paragraf 270d Absatz 1 InsO dokumentieren.
5. **Gerichtliche Weichen vorbereiten:** Vorschlag des vorläufigen Sachwalters, Gläubigerausschuss, Masseverbindlichkeiten, Vollstreckungsschutz und Planvorlagefrist in einer Antragsmatrix zusammenführen.
6. **Abbruchrisiken überwachen:** Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter dem Schutzschirm unverzüglich anzeigen; Mängel der Planung, Gläubigernachteile und Aufhebungsgründe mit Verantwortlichem und Kontrolltermin versehen.
## Entscheidungs- und Quellenhygiene
- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen.
- Keine BeckRS-, juris- oder Kommentar-Fundstellen blind übernehmen. Fehlt eine verifizierte Entscheidung, ausdrücklich mit Normtext, Systematik, Beweislast und offenem Recherchepunkt arbeiten.
- Bei divergierenden Obergerichten die regionale Zuständigkeit, den Instanzenzug und den Stand höchstrichterlicher Klärung kenntlich machen.
## Arbeitsprodukt
- Vergleichsmatrix `vorläufige Eigenverwaltung / Schutzschirm / Regelverfahren / StaRUG` mit Zugangsvoraussetzungen und Ausschlussgründen.
- Vollständigkeitsprüfung der Eigenverwaltungsplanung und der Schutzschirmbescheinigung.
- Antragsmappe mit Finanzplan, Sanierungskonzept, Sachwaltervorschlag, Gläubigerbild, Planmeilensteinen und gerichtsfähigem Belegverzeichnis.