Für eAU — Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte. Route: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023.
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name: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023
title: eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung
description: 'Für eAU — Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Steuerrecht – Steuerberater und Anwälte. Route: eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/steuerrecht-anwalt-und-berater/skills/eau-elektronische-arbeitsunfaehigkeit-2023
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: tax
language: de
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# eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AO §§ 38, 42, 90, 93, 153, 162, 164, 169-171, 173, 233a, 370-378, UStG, EStG, KStG, GewStG, GrEStG, ErbStG, FGO — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Steuerrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Erst Steuerart, Zeitraum, Verwaltungsstand, Frist/Festsetzung, Zuständigkeit, Form/Portal und Beleglage klären; dann BMF-Verwaltungslinie von BFH-Rechtsprechung und Gesetz trennen.
- **Outputpflicht:** Steuerartenmatrix, BMF-Radar, Einspruchsbaustein, ELSTER-/Portal-To-do, Risikoampel, DBA-/GrESt-/USt-Tabelle oder Mandantenmemo.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Kernsachverhalt
Seit 01.01.2023 (mit Uebergangsphase) ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. AN informiert AG über Krankheit; AG ruft eAU-Daten bei der Krankenkasse über Schnittstelle ab. Die "gelbe Bescheinigung" auf Papier entfaellt. Voraussetzungen: AG-System mit eAU-Schnittstelle, AN mit GKV (PKV-Versicherte aktuell nicht im eAU-Verfahren).
## Kaltstart-Rueckfragen
1. Hat der AG eAU-Schnittstelle eingerichtet?
2. Welches Lohnprogramm (DATEV LODAS, Lohn und Gehalt)?
3. Welche Krankenkassen sind vertreten?
4. Welche AN sind in PKV (Privat-KV; Ausnahme von eAU)?
5. Welche Mandanten-Schulung der HR-Abteilung erfolgt?
6. Welche Fallback bei Schnittstellen-Stoerung?
7. Welche Konsistenz von Krankheits-Zeiten und Entgeltfortzahlung?
8. Welche § 109 SGB IV-Konformitaet?
## Rechtlicher Rahmen
### Primaernormen
**§ 109 SGB IV** — Elektronisches Verfahren bei Arbeitsunfaehigkeit.
**§ 5 EFZG** — AU-Anzeige- und Nachweispflicht.
**§ 3 EFZG** — Entgeltfortzahlung.
**EFZG, § 5 Abs. 1a (durch eAU-Reform)** — Anpassung Nachweisweg.
### Verwaltungsanweisungen
- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.
## Workflow
### Phase 1 — Anmeldung des AG zum eAU-Verfahren
- Schnittstelle im Lohnprogramm einrichten (DATEV LODAS / Lohn und Gehalt, Sage HR, eGecko, sage Lohn). Konkrete Programmpfade je Lohnprogramm-Version in der Programm-Onlinehilfe oder Dokumentation nachschlagen.
- ITSG-Zertifikat erforderlich (Sicherheitszertifikat für SV-Datenuebermittlung); Verlaengerung jaehrlich.
- Anmeldung des AG zum eAU-Abrufverfahren über den GKV-Datenaustausch-Standard (Verfahren der GKV-Spitzenverbaende auf Basis § 109 SGB IV); konkrete technische Konfiguration in der Lohnprogramm-Dokumentation prüfen.
### Phase 2 — Krankmeldungs-Prozess
```
AN meldet sich krank (Telefon, Mail)
↓
AG erfaesst Krankheitsbeginn in Lohnprogramm
↓
AG-System ruft automatisch eAU-Daten ab
↓
Krankenkasse liefert Diagnose-Codes und Dauer
↓
Lohnabrechnung mit Entgeltfortzahlung-Anteil
```
### Phase 3 — Datenrueckmeldung
- Krankenkasse liefert: Anfangs- und Enddatum der AU, fortdauernd ja/nein.
- Hinweis: Diagnose-Codes werden seit der eAU-Reform regelmaessig **nicht** mehr an den AG uebermittelt (Datenschutz-Aspekt); konkrete Daten-Felder gemäß GKV-Datenuebermittlungs-Standard prüfen.
- AG-Pflicht: AU-Zeiten in Lohnabrechnung integrieren, Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG (bis 6 Wochen).
### Phase 4 — Fallback-Verfahren
- Bei Schnittstellen-Stoerung: traditionelle gelbe Bescheinigung.
- PKV-Versicherte: traditionelle Bescheinigung (eAU bisher nicht).
### Phase 5 — Datenschutz
- Im eAU-Verfahren erhaelt der AG nach geltender Praxis grundsätzlich nur AU-Beginn, AU-Ende und Information über Folgebescheinigung — Diagnose-Codes verbleiben bei der Krankenkasse (DSGVO-konform).
- AG unterliegt Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller AU-bezogenen Daten.
- Keine Weitergabe an Dritte (Ausnahme: gesetzliche Meldungen).
### Phase 6 — Mandantenkommunikation
- HR-Abteilung schulen.
- Schnittstellen-Wartung.
## Strategie und Praxis-Tipps
- eAU ist Effizienz-Vorteil — keine Papierabholung mehr.
- Bei PKV-Versicherten: traditionelles Verfahren parallel.
- Schnittstellen-Stoerungen: rechtzeitig Test (insbesondere zum Jahreswechsel).
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Modul mit automatischem Abruf.
## Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- SGB IV § 109.
- EFZG §§ 3, 5.
- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.