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Dsv Meldung Uld Sh

ASecurity

Für Reicht eine Meldung nach Art: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt It Recht. Route: dsv-meldung-uld-sh.

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Security analysis

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Scanned October 8, 2026

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name: dsv-meldung-uld-sh
title: Reicht eine Meldung nach Art
description: 'Für Reicht eine Meldung nach Art: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Fachanwalt It Recht. Route: dsv-meldung-uld-sh.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fachanwalt-it-recht/skills/dsv-meldung-uld-sh
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: data-protection
language: de
---

# Reicht eine Meldung nach Art


## Arbeitsweg

- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.

**Fokus:** Reicht eine Meldung nach Art. 33 DSGVO bei der Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ein. Behandelt: Zuständigkeit für Verantwortliche mit Hauptniederlassung in Schleswig-Holstein und für nicht-öffentliche Stellen; Online-Formular und Postweg; Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur I bis VI; Sonderregelungen aus LDSG Schleswig-Holstein; Eingangsbestätigung; Aktenzeichen; Nachmeldung. Output: einreichungsfertige Meldung als Fließtext mit Erläuterung der Eingabewege. Abgrenzung: keine Risikobewertung; keine Benachrichtigung Art. 34 DSGVO.

### Meldung Art. 33 DSGVO an die ULD

## Triage — kläre vor der Bearbeitung

1. Ist die ULD tatsächlich zuständig (Sitzland, Lead Authority Art. 56 DSGVO)?
2. Liegt ein nicht-öffentlicher oder öffentlicher Verantwortlicher vor?
3. Welcher Eingabeweg ist vorgegeben (Online-Formular versus Post versus E-Mail)?
4. Welche Sonderregelung aus LDSG Schleswig-Holstein ist zu beachten?
5. Ist eine vorläufige Meldung sinnvoll und wann erfolgt die Nachmeldung?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (akzeptierte Erstmeldung in 72 h; keine Rückfragen)

## Rechtsgrundlagen

- **Art. 33 DSGVO** Meldepflicht.
- **Art. 55 DSGVO** Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde.
- **LDSG Schleswig-Holstein** landesrechtliche Sondervorschriften für öffentliche Stellen.
- **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht.

## Aktuelle Rechtsprechung

Nicht aus Modellwissen; aktuelle Bußgeldpraxis der ULD vor Ausgabe verifizieren.

## Zentrale Normen

Art. 33; Art. 55; Art. 5 Abs. 2 DSGVO; LDSG Schleswig-Holstein.

## Behördenstammdaten ULD

- Name: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Anschrift: Holstenstraße 98; 24103 Kiel
- Kontakt: mail@datenschutzzentrum.de; Telefon 0431 988-1200
- Online-Meldeformular: datenschutzzentrum.de — Online-Meldeformular Datenpanne
- Sondernorm: LDSG Schleswig-Holstein
- Bundesland: Schleswig-Holstein

Hinweis: Adressen und URLs werden vor Versendung über die offizielle Behördenseite verifiziert; sie können sich ändern.

## Berliner Struktur als Goldstandard

Die Meldeformular-Vorlage der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit deckt strukturell alle Pflichtangaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO ab und wird als inhaltliche Prüfliste verwendet. Die Meldung gliedert sich in sechs Bloecke:

**I. Wo ist die Datenpanne passiert?**
- Verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, Praxis, Behörde) — Name, Anschrift, Webseite, Branche.
- Angaben zur meldenden Person — Name, Funktion, dienstliche E-Mail, Telefon.

**II. Was ist passiert?**
- Art der Datenpanne (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit; konkrete Kategorie).
- Beschreibung — was ist passiert; welche Fehler oder Sicherheitsluecken; welche technischen Systeme und Dienste.
- Auftragsverarbeiter beteiligt — falls ja Name und Anschrift.
- Beginn und Dauer der Datenpanne; ggf. fruehestmoeglichen Zeitpunkt.
- Datum der Kenntnisnahme (loest 72-Stunden-Frist aus).
- Betroffene Datenarten — Namen; Adressen; E-Mail-Adressen; Standort; Geburtsdatum; Passwoerter; Personalausweisnummer; Pass; Steuernummer; Bankdaten; wirtschaftliche Verhältnisse; Straftaten; politische Meinungen; religioese Ueberzeugungen; Gewerkschaftszugehoerigkeit; Gesundheit; Sexualitaet; ethnische Herkunft; Biometrie; Identifikationsnummern; Fotos/Videos; unbekannt.
- Art. 9 DSGVO-Daten ja/nein/nicht bekannt.
- Kategorien betroffener Personen — Mitarbeiter; Nutzer; Kunden; Patienten; Politiker; Kinder/Minderjaehrige; Personen öffentlichen Lebens; andere.
- Anzahl betroffener Personen (Obergrenze).
- Anzahl betroffener Datensaetze.
- Wahrscheinliche Folgen für Betroffene — Geheimnisoffenbarung; wirtschaftliche Nachteile; finanzieller Schaden; Bloss­stellung; Rufschaedigung; Verlust des Arbeitsplatzes; Existenzgefaehrdung; Lebensgefaehrdung; Diskriminierung; gesellschaftliche Nachteile; Identitaetsdiebstahl; Aufhebung Pseudonymisierung; andere.

**III. Welche Gegenmassnahmen wurden ergriffen oder werden vorgeschlagen?**
- Bereits eingeleitete und geplante Gegenmassnahmen zur Schadensminderung und zur kuenftigen Verhinderung.
- Vorbestehende technische und organisatorische Maßnahmen sowie Begruendung, weswegen sie nicht ausgereicht haben.
- Information der Betroffenen ja/nein; wie und wann; welche Empfehlungen; bei nein Begruendung zu Art. 34 DSGVO.

**IV. Sonstige Mitteilungen an die Aufsichtsbehoerde**
- Andere Behörden eingeschaltet (mit Aktenzeichen).
- Strafanzeige (Dienststelle, Aktenzeichen).
- Sonstige Hinweise.

**V. Dokumente**
- Forensischer Untersuchungsbericht.
- Auflistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Muster Benachrichtigungsschreiben Art. 34 DSGVO.
- Schlüsselmaterial (PGP).

**VI. Abschluss**
- Vorlaeufige Meldung ja/nein; bei vorläufiger Meldung Ergaenzung binnen 14 Tagen.

Diese sechs Bloecke werden in jeder Behörden-spezifischen Meldung adressiert; die Reihenfolge kann je nach Formular variieren.

## Praxisformulierung — Einreichungsablauf

1. Erstmeldung über das Online-Formular oder per E-Mail an die unten genannte Adresse.
2. Pflichtangaben in der Reihenfolge der Berliner Goldstandard-Struktur (Block I bis VI).
3. Anlagen als PDF (forensischer Bericht; TOM-Liste; Muster Benachrichtigung).
4. Bei Bedarf vorläufige Meldung mit Hinweis auf Nachreichung binnen 14 Tagen.
5. Eingangsbestätigung archivieren; Aktenzeichen in das interne Vorfallregister übernehmen.

## Abgrenzung zu anderen Skills

- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.

- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` liefert die generische Pflichtinhalte-Vorlage.
- `dsv-nachmeldung-aktualisierung-art-33-abs-4` deckt die Nachmeldung ab.

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