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Dolmetscher 185 Gvg

ASecurity

Für Dolmetscher im Verfahren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.

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Scanned October 8, 2026

npx -y skills add ThomasMoreAI/legal-skills-open --skill dolmetscher-185-gvg --agent claude-code

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SKILL.md
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name: dolmetscher-185-gvg
title: Dolmetscher im Verfahren
description: 'Für Dolmetscher im Verfahren: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/selbstvertreter-amtsgericht/skills/dolmetscher-185-gvg
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---

# Dolmetscher im Verfahren

## Worum geht es?

Verfahrenssprache ist Deutsch (§ 184 GVG). Wenn Sie nicht ausreichend Deutsch können, hat das Verfahren ein Sprach-Problem. § 185 GVG sieht **Dolmetscher** vor. Die Kosten traegt der Staat — bei Bedarf. Diese Skill zeigt, wann und wie Sie Dolmetscher beantragen.

## Wann brauchen Sie diese Skill?

- Sie sprechen kein oder wenig Deutsch.
- Ein Zeuge spricht eine fremde Sprache.
- Eine Urkunde ist in einer fremden Sprache.

## Fachbegriffe (kurz erklaert)

- **Verfahrenssprache**: Sprache, in der das Verfahren stattfindet (Deutsch).
- **Dolmetscher**: Person, die zwischen Verfahrenssprache und einer anderen Sprache übersetzt.
- **Übersetzer**: Person für schriftliche Übersetzungen.

## Rechtsgrundlagen

- **§ 184 GVG** — Verfahrenssprache Deutsch.
- **§ 185 GVG** — Beizug Dolmetscher.

## Schritt-für-Schritt-Anleitung

### Schritt 1 — Prüfen, ob Bedarf

- Sie verstehen Verhandlungen nicht ausreichend?
- Wichtige Aussagen können Sie nicht treffen?
- Zeuge nicht in Deutsch erreichbar?

Wenn ja: Dolmetscher beantragen.

### Schritt 2 — Antrag stellen

Vor Termin:

```
Aktenzeichen: [AZ]

In der Sache [Klaeger] ./. [Sie]
beantrage ich gemaess § 185 GVG die
Hinzuziehung eines Dolmetschers für die
Sprache [Sprache] zum Termin am [Datum].

Begruendung:

Meine Muttersprache ist [Sprache]. Ich
verstehe Deutsch nicht ausreichend, um
Ihre/-n Vortraege selbst zu fuehren.

[Ort, Datum, Unterschrift]
```

### Schritt 3 — Gericht bestellt Dolmetscher

Gericht waehlt aus Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher.

### Schritt 4 — Kosten

Bei Selbstvertretung mit Sprach-Bedarf: Kosten i. d. R. vom Staat getragen (Verfahrensgarantie).

Bei normalen Sprach-Beduerfnissen kann es Beteiligungs-Pflicht geben. Klären Sie das vorab mit Gericht.

### Schritt 5 — Im Termin

- Dolmetscher übersetzt Verhandlung simultan oder konsekutiv.
- Ihre Aussagen werden übersetzt.
- Aussagen des Gerichts und der Gegenseite werden Ihnen übersetzt.

### Schritt 6 — Schriftliche Übersetzung

Bei Urkunden in fremder Sprache:

- Sie selbst können Übersetzung beifuegen.
- Das Gericht kann beglaubigte Übersetzung anfordern (§ 142 III ZPO).
- Beglaubigte Übersetzer (Liste IHK).

### Schritt 7 — Zeuge in fremder Sprache

Wenn Zeuge keine Deutsch-Kenntnisse hat: Sie benennen Zeuge mit Hinweis auf erforderlichen Dolmetscher.

```
Beweis: Zeugnis des Herrn X,
[ladungsfaehige Anschrift].
Hinweis: Der Zeuge spricht nur Tuerkisch;
Dolmetscher erforderlich.
```

Gericht stellt Dolmetscher für Zeugenvernehmung bereit.

### Schritt 8 — Bei Sprach-Schwierigkeiten ohne Antrag

Wenn Sie ohne Dolmetscher kommen und Verstaendnis-Schwierigkeiten habens: Gericht muss von Amts wegen Dolmetscher beiziehen, wenn anders kein faires Verfahren möglich. § 185 GVG ist auch von Amts wegen anwendbar.

## Worauf Sie besonders achten müssen

- **Vor Termin Antrag stellen**.
- **Sprach-Niveau realistisch einschaetzen**.
- **Beglaubigte Übersetzungen** für Urkunden bei Bedarf.
- **Recht auf faires Verfahren** (Art. 6 EMRK).

## Typische Fehler

- "Ich komm ohne Dolmetscher und schaff das." → Wichtige Aussagen koennten verloren gehen.
- "Familienangehoeriger übersetzt." → Nicht vereidigt, Beweis-Wert problematisch.
- "Übersetzung ohne Beglaubigung." → Bei Streit erforderlich.

## Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 185 GVG unveraendert.

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