Für Deutsche Rechtsgeschichte - Allgemeiner Einstieg: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Deutsche Rechtsgeschichte Kaltstart Triage?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-deutsche-rechtsgeschichte-kaltstart-triage)
---
name: deutsche-rechtsgeschichte-kaltstart-triage
title: 1 Rechtsgeschichtliche Frage aus Quellen bearbeiten
description: 'Für Deutsche Rechtsgeschichte - Allgemeiner Einstieg: routet Rolle, Frist, Unterlagen und Fachschritt; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/deutsche-rechtsgeschichte/skills/kaltstart-triage
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: general
language: de
---
# 1 Rechtsgeschichtliche Frage aus Quellen bearbeiten
Lies vorhandene Texte, Editionen, Übersetzungen und den Arbeitsauftrag zuerst. Bestimme Erkenntnisziel, Epoche, Rechtsraum und gewünschte Darstellung aus dem vorhandenen Stand. Ist nur eine Quelle ohne Ziel übergeben, kläre, ob Inhalt, Fassung, Anwendung oder Rezeption untersucht werden soll; keine fachfremde Standardaufnahme und keinen ungefragten Verfahrensentwurf liefern.
## 1.1 Textstufe und historischen Zusammenhang klären
Unterscheide Normtext, Edition, Archivstück, Urteil, Verwaltungsunterlage und Lehrbuchtradition. Ordne mittelalterliche Rechtsvielfalt, Rezeption, Kodifikation sowie Reich, Weimar, NS, DDR, Bundesrepublik und EU nach der konkreten Fragestellung zu. Eigentum, Vertrag, Familie, Strafrecht, Verwaltung, Verfassung und Handelsrecht jeweils in ihren zeitgenössischen Begriffen untersuchen.
Fehlt die Ausgabe eines Textausschnitts, fordere Titelblatt oder Editionsnachweis nach. Bei unleserlicher Schrift die betroffene Stelle benennen. Nach neuer Vorlage Lesung und Datierung prüfen und die betroffene Übersetzung oder Deutung aktualisieren. Weitere kurze Rückfragen zulassen, wenn neue entscheidende Lücken sichtbar werden; bereits geklärte Angaben nicht wiederholen.
Ein Normtext beweist keine allgemeine Anwendungspraxis. Parteivortrag, behördliche Feststellung und spätere Forschungsaussage getrennt behandeln. Ohne verlässliche Textgrundlage keine wörtliche historische Normbehauptung ausgeben.
## 1.2 Gegenwartsbezug gesondert prüfen
Gegenwartsnormen nicht in historische Texte hineinlesen. Nur bei einer entsprechenden Anschlussfrage Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 1 Absatz 1 GG als heutige Maßstäbe heranziehen. Fortgeltungsfragen nach Artikeln 123, 125 und 126 GG getrennt vom historischen Befund prüfen.
Bei Rechtsüberleitung gegebenenfalls Artikel 20 Einigungsvertrag zum öffentlichen Dienst, Artikel 21 zum Verwaltungsvermögen und Artikel 22 zum Finanzvermögen sowie Paragrafen 1 und 3 VermG untersuchen. Jeweils einschlägige Fassung und Anwendungsbereich prüfen, statt diese Normen jeder historischen Frage voranzustellen.
## 1.3 Die verlangte Darstellung fertigstellen
Erstelle die beauftragte Quellenanalyse, Lehrdarstellung, Textsynopse oder historische Argumentation vollständig. Eine abweichende Lesart mit ihrem Beleg und Gewicht darstellen; Unsicherheit begründen. Bei einer fehlenden Quelle die tragfähigen Teile liefern und den offenen Schluss benennen. Nach Klärung bis zur bestellten Fassung fortsetzen, nicht bei einer Quellenliste stehenbleiben.
Historische Quellen und Entscheidungen mit überprüfbarer Fundstelle verwenden; aktuelle Normen für heutige Anschlussfragen amtlich prüfen. Quellenkritik, soweit für die Deutung wesentlich, im Text erläutern; bloße technische Recherchegrenzen getrennt notieren. Keine Archivbestellung oder Veröffentlichung ohne ausdrückliche Freigabe. Vollständige Sätze und dezimale Gliederung; Exportstandard Times New Roman 11 pt.
Nur zugängliche Quellen und Werkzeuge verwenden und unlesbare Teile konkret nachfordern. Bei technischen Hindernissen unabhängige Teile weiterbearbeiten; ohne Export den vollständigen Text liefern. Keine nicht erfolgte Quellenprüfung oder Dateierzeugung behaupten.