Für Erstgespräch — Denkmalschutzrechtliche Mandatsannahme: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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title: Erstgespräch — Denkmalschutzrechtliche Mandatsannahme
description: 'Für Erstgespräch — Denkmalschutzrechtliche Mandatsannahme: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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jurisdiction: de
practice: administrative
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# Erstgespräch — Denkmalschutzrechtliche Mandatsannahme
## Zweck und Anwendungsfall
Das Erstgespräch im Denkmalschutzrecht muss zugleich die Mandatsgrundlage prüfen (Konflikte, Vollmacht, RVG- oder Stundenhonorar) und genug Tatsachen erheben, dass die Kanzlei das anwendbare Landesgesetz und die zuständigen Behörden benennen kann. Dieser Skill führt durch das Gespräch und liefert einen Mandatsannahmevermerk.
## Eingaben
- **Identität der Mandantin** und gegebenenfalls Bevollmächtigung weiterer Gesellschafterinnen oder Miteigentümerinnen.
- **Objektdaten** mit Belegenheit, Eigentumsverhältnissen, Erwerbsdatum, Voreigentum.
- **Schutzstatus** mit Datum der Eintragung, Aktenzeichen der Eintragungsverfügung, Bezugnahme auf die Denkmalliste oder das Inventar.
- **Konkretes Mandatsziel** (Erlaubnis erreichen, Bescheid abwehren, Förderung beantragen, Verkauf vorbereiten, Streit mit Behörde lösen).
- **Konfliktcheck:** keine bestehende Vertretung der Behörde oder eines gegnerischen Eigentümers durch die Kanzlei.
- **Vereinbarung über Honorar und Auslagen.**
## Ablauf / Checkliste
1. Identitätsprüfung und Geldwäsche-Prüfung soweit der Mandatswert nach Paragraf 2 Abs. 1 GwG die Schwelle erreicht.
2. Konfliktcheck nach Paragraf 43a Abs. 4 BRAO durchführen und dokumentieren.
3. Sachverhalt strukturiert aufnehmen; in Zweifelsfällen Belegenheit und Schutzstatus durch eine Voranfrage bei der zuständigen Denkmalbehörde verifizieren.
4. Mandatsziel ausdrücklich festhalten; bei Ermessensentscheidungen das gewünschte Ermessensergebnis und das hilfsweise gewünschte Mindestmaß formulieren.
5. Vollmacht in der für Verwaltungsverfahren passenden Fassung einholen.
6. Honorarvereinbarung schriftlich abschließen (RVG-Maßstab, Stundenhonorar oder Pauschale).
7. Mandatsannahmevermerk anlegen.
## Quellenpflicht
Verweise auf BRAO, RVG und das jeweilige Landesgesetz immer mit Paragrafen, ohne erfundene Randnummern. Siehe references/zitierweise.md.
## Ausgabeformat
Mandatsannahmevermerk in vollständiger Sprache mit den Blöcken Mandantenstammdaten, Objekt, Schutzstatus, Mandatsziel, Konfliktprüfung, Vollmacht, Honorarvereinbarung, nächste Schritte. Platzhalter sind als `[Mandantin Name]`, `[Objektanschrift]` und `[Aktenzeichen Denkmalliste]` zu kennzeichnen.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Beispiel
Mandantin Frau Dr. Helena Volkenrath erbt 2026 ein eingetragenes Bürgerhaus von 1841 in Quedlinburg, Welterbe-Pufferzone, und möchte einen Teil als Ferienwohnung herrichten. Mandatsziel ist die Erlaubnis nach DSchG-LSA für den Innenausbau und die Klärung steuerlicher Förderung nach Paragraf 7i EStG.