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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-deliktsrecht-sonstiges-recht)
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name: deliktsrecht-sonstiges-recht
title: 'Deliktsrecht: Sonstiges Recht'
description: 'Für Deliktsrecht: Sonstiges Recht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-sonstiges-recht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# Deliktsrecht: Sonstiges Recht
## Fachkern: Deliktsrecht: Sonstiges Recht
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Normanker
- § 823 Abs. 1 BGB: sonstige Rechte (Auffangtatbestand für absolute Rechte)
- Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG: allgemeines Persönlichkeitsrecht als Verfassungsgrundlage
- § 12 BGB: Namensrecht
- § 1004 BGB analog: quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
- UrhG, MarkenG, PatG: spezialgesetzliche Deliktsregeln, die § 823 BGB verdrängen können
- BGH-Linie zum APR: nur nach Live-Prüfung zitieren
## Intake
- Welches Recht ist verletzt: APR, Recht am Gewerbebetrieb, Urheberrecht, Marke?
- Ist das betroffene Recht ein sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB?
- Greift eine spezialgesetzliche Regelung (UrhG, MarkenG), die § 823 BGB verdrängt?
- Ist ein immaterieller Schaden entstanden (APR-Verletzung: Geldentschädigung)?
- Besteht ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog?
## Prüfraster
1. Einordnung: absolutes Recht, das den Charakter eines sonstigen Rechts hat
2. APR-Verletzung: Eingriff in Kernbereich der Persönlichkeit, Abwägung mit anderen Grundrechten
3. Recht am Gewerbebetrieb: unmittelbarer betriebsbezogener Eingriff erforderlich (restriktiv)
4. Immaterialgüterrechte: Abgrenzung zu spezialgesetzlichen Haftungsregeln (UrhG, MarkenG)
5. Rechtswidrigkeit: Güter- und Interessenabwägung bei APR besonders relevant
6. Verschulden: Vorsatz oder Fahrlässigkeit
7. Schadensersatz: materielle Schäden und Geldentschädigung bei schwerwiegender APR-Verletzung
8. Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB analog
## Fallstricke
- Reiner Vermögensschaden (z.B. entgangener Gewinn ohne Betriebseingriff) ist kein sonstiges Recht.
- Recht am Gewerbebetrieb ist subsidiär; spezialgesetzliche Regelungen haben Vorrang.
- APR-Verletzung erfordert erheblichen Eingriff; geringfügige Beeinträchtigungen reichen nicht.
- Geldentschädigung wegen APR-Verletzung ist keine Schadenshöhe, sondern eigenständige Anspruchsvoraussetzung.
## Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
## Anschluss-Skills
- deliktsrecht-paragraph-823-1
- deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
- delikt-vertrag-konkurrenz
- workflow-output-gutachten-klage-brief
## Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1004.html