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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigu)
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name: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
title: 'Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung'
description: 'Für Deliktsrecht Paragraf 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: BGB BT Prüfer. Route: deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bgb-bt-pruefer/skills/deliktsrecht-paragraph-826-sittenwidrige-schaedigung
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: contracts
language: de
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# Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 535-577a, BetrKV, WEG §§ 24, 25, 27, BGB §§ 558, 558a, 558b, 573, 573c — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Deliktsrecht § 826 BGB: Sittenwidrige Schädigung
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Normanker
- § 826 BGB: vorsätzliche sittenwidrige Schädigung
- § 138 BGB: Sittenwidrigkeit als Parallelwertung
- § 823 Abs. 2 BGB: Schutzgesetzverletzung (Abgrenzung)
- BGH-Rechtsprechung zu § 826 BGB (z.B. Dieselskandal): nur nach Live-Prüfung zitieren
- § 31 BGB: Organverantwortlichkeit für juristische Personen
## Intake
- Welches Verhalten wird als sittenwidrig bewertet?
- Hatte der Schädiger Vorsatz bezüglich der Schädigung (auch bedingter Vorsatz)?
- Ist ein Vermögensschaden entstanden?
- Ist der Schädiger eine natürliche Person oder eine juristische Person (§ 31 BGB)?
- Gibt es eine BGH-Linie, die dieses Verhalten erfasst (z.B. arglistige Täuschung, Marktmanipulation)?
## Prüfraster
1. Objektive Sittenwidrigkeit: Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden
2. Schaden: reiner Vermögensschaden oder Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Guts
3. Kausalität: sittenwidrige Handlung hat Schaden verursacht
4. Vorsatz: mindestens bedingter Vorsatz (dolus eventualis); bloße Fahrlässigkeit genügt nicht
5. Vorsatz auf Schädigungserfolg: Schädiger muss den Schaden als möglich vorausgesehen und in Kauf genommen haben
6. Bei juristischen Personen: Organzurechnung nach § 31 BGB
7. Schaden nach §§ 249 ff. BGB: auch entgangener Gewinn (§ 252 BGB)
8. Verjährung: §§ 195 und 199 BGB
## Fallstricke
- Fahrlässigkeit genügt nicht; mindestens bedingter Vorsatz auf Schädigungserfolg notwendig.
- Sittenwidrigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtswidrigkeit; eigenständige Wertung erforderlich.
- § 826 BGB schützt auch reinen Vermögensschaden, § 823 Abs. 1 BGB tut das nicht.
- BGH-Rechtsprechung zum Dieselskandal ist fallbezogen; keine pauschale Übertragung.
## Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
## Anschluss-Skills
- deliktsrecht-paragraph-823-1
- deliktsrecht-schutzgesetz-paragraph-823-2
- schadensrecht-paragraphen-249-253
- workflow-red-team-gegenseite
## Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__826.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html