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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-de-facto-vergabe-klage-klotzkette)
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name: de-facto-vergabe-klage-klotzkette
title: De-facto-Vergabe und Unwirksamkeit angreifen
description: De-facto-Vergabe, Direktvergabe, fehlende Bekanntmachung und wesentliche Vertragsänderung aus Bietersicht angreifen. Fokus Paragraf 135 GWB, Paragraf 132 GWB, VK-Antrag, Fristen, Belegmatrix, Unwirksamkeit und Schadensersatz.
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/bieter-unternehmen/skills/de-facto-vergabe-klage
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# De-facto-Vergabe und Unwirksamkeit angreifen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## Einsatz
Einsatzlage: Ein Bewerber oder Bieter vermutet, dass ein öffentlicher Auftrag ohne erforderliche Bekanntmachung vergeben, ein Bestandsvertrag wesentlich erweitert, ein Interimsauftrag vorgeschoben oder eine angebliche Inhouse-/Exklusivlage überdehnt wurde.
## Sofort-Dashboard
1. Was ist belegt: Bekanntmachung fehlt, freiwillige Ex-ante-Transparenz, Zuschlag, Vertrag, Leistungsbeginn, Pressemitteilung, Portalhinweis, Haushaltsvorlage, Lieferantenwechsel.
2. Welche Frist läuft: 30 Kalendertage nur nach einer qualifizierten Information über den Vertragsschluss einschließlich einer Zusammenfassung der Gründe oder nach einer inhaltlich ausreichenden EU-Auftragsvergabebekanntmachung; sonst die absolute Sechsmonatsgrenze ab Vertragsschluss prüfen. Daneben sonstige Rüge- und Nachprüfungsfragen markieren.
3. Welcher Rechtsweg: Oberschwelle und Vergabekammer, Unterschwelle und Zivil-/Verwaltungsrechtsschutz, Schadensersatzspur.
4. Welches Ziel: Unwirksamkeit, Unterlassung weiterer Leistung, Interimsbegrenzung, Neuausschreibung, Akteneinsicht, Vergleich oder Schadensersatz.
## Prüfpfad
1. Auftraggeberqualität, Auftragswert, Schwellenwert und anwendbares Regime bestimmen.
2. Bekanntmachungspflicht prüfen: TED/eForms, nationale Plattform, freiwillige Transparenzbekanntmachung, § 134 GWB.
3. Ausnahme prüfen: Inhouse § 108 GWB, technische/exklusive Gründe, äußerste Dringlichkeit, Interimsbedarf, Rahmenvereinbarung, § 132 GWB.
4. Belege sichern: Vertragsdatum, Leistungsbeginn, Leistungsumfang, Wert, Laufzeit, Altvertrag, Änderungsauftrag, Rechnungen, Portalzeitstempel, öffentliche Gremienvorlagen.
5. Antragstaktik festlegen: VK-Antrag nach § 135 GWB, Eilantrag, Akteneinsicht, Hilfsantrag auf Neuausschreibung, Schadensersatzvorbehalt.
## Aktuelle Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 11.09.2014, C-19/13, Fastweb: Unwirksamkeitsausnahme bei Direktvergabe-Transparenz nur präzise einsetzen; kein pauschaler De-facto-Anker.
- EuGH, Urteil vom 09.01.2025, C-578/23, Generální finanční ředitelství: Technische oder exklusive Gründe für ein Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung eng prüfen; selbst geschaffener Lock-in trägt nicht ohne Weiteres.
- EuGH, Urteil vom 19.06.2008, C-454/06, pressetext, und EuGH, Urteil vom 16.10.2025, C-282/24, Polismyndigheten: Vertragsänderungen und Rahmenvereinbarungen auf Änderung der Gesamtart prüfen.
- EuGH, Urteil vom 29.04.2025, C-452/23, Fastned Deutschland: Konzessionen und frühere Inhouse-Konstellationen getrennt prüfen.
- EuGH, Urteil vom 03.02.2022, C-461/20, Advania Sverige: Auftragnehmerwechsel nach Insolvenz nur bei erfüllten Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe b GWB.
- EuGH, Urteil vom 09.07.2026, C-856/24, Sad Trasporto Locale II, ECLI:EU:C:2026:569: Bei einer Direktvergabe von Bus-Personenverkehr nach Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) 1370/2007 muss Betriebsrisiko auf den internen Betreiber übergehen. Fehlt es, die Sonderroute angreifen und die allgemeinen Vergaberegeln einschließlich einer behaupteten Inhouse-Ausnahme getrennt prüfen. Das Urteil erlaubt nationale Zusatzanforderungen zu Marktversagen und spezifischem Allgemeinheitsvorteil, schafft sie aber nicht selbst für Deutschland.
## Belegmatrix
| Angriff | Tatsache | Beleg | Fundstelle | Fristfolge | Antrag |
|---|---|---|---|---|---|
| Fehlende Bekanntmachung | Auftrag läuft ohne TED | Vertrag, Portal, Presse, Leistungsbeginn | Datei/Datum | qualifizierte Information, Bekanntmachung und Sechsmonatsgrenze nach § 135 Abs. 2 GWB getrennt | Unwirksamkeit |
| Schein-Interim | Laufzeit zu lang | Vertrag/Bestellung | Ziffer | Rüge/VK | Begrenzung und Neuausschreibung |
| Wesentliche Änderung | Leistungsumfang erweitert | Nachtrag/Rechnung | Position | § 132 GWB | Rückversetzung |
## Output
Erstelle je nach Lage genau einen nächsten Output:
- Rüge mit Antrag auf Offenlegung, Unterlassung und Neuausschreibung.
- VK-Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB.
- Eilantrag gegen weiteren Leistungsabruf oder Zuschlag.
- Akteneinsichts- und Beweissicherungsantrag.
- Schadensersatzmemo nach § 181 GWB mit Beweisbedarf.
Schließe mit Selbstkontrolle: Frist, Schwellenwert, Rechtsweg, Belege, Ausnahmeprüfung, Kausalität, Kostenrisiko und nächster Schritt.