De Facto Vergabe 135 Gwb Fristen Bieter Unternehmen Klotzkette
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De-facto-Vergabe aus Bietersicht angreifen: prüft fehlende EU-Bekanntmachung, Ausnahmegrund und Vertragsänderung, berechnet qualifizierte und absolute Fristen nach Paragraf 135 GWB und erstellt VK-Antrag samt Belegplan.
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title: De-facto-Vergabe nach § 135 GWB angreifen
description: 'De-facto-Vergabe aus Bietersicht angreifen: prüft fehlende EU-Bekanntmachung, Ausnahmegrund und Vertragsänderung, berechnet qualifizierte und absolute Fristen nach Paragraf 135 GWB und erstellt VK-Antrag samt Belegplan.'
author: Klotzkette
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practice: government-contracts
language: de
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# De-facto-Vergabe nach § 135 GWB angreifen
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
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## Tatsachen sichern
Vertragsgegenstand, Auftraggeber, Auftragnehmer, Abschlussdatum, Leistungsbeginn, Wert und Laufzeit aus Bekanntmachungen, Haushaltsunterlagen, Pressemitteilungen, Informationsschreiben und belastbaren Indizien zusammentragen. Fehlende interne Tatsachen ausdrücklich als Akteneinsichtsziel kennzeichnen.
## Anspruchsweiche
1. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei Verstoß gegen § 134; Nr. 2 bei ohne gesetzlichen Grund unterlassener EU-Bekanntmachung prüfen.
2. Bei angeblicher Direktvergabe Ausnahmegrund mit jedem Tatbestandsmerkmal angreifen: insbesondere technische Ausschließlichkeit, Rechte Dritter, äußerste Dringlichkeit, fehlende Alternative und Selbstverursachung.
3. Bei Vertragsausweitung § 132 GWB vollständig prüfen. Bestand kein laufender Auftrag oder ist die Änderung wesentlich und nicht ausnahmsweise zulässig, liegt ein Angriff als Neubeauftragung nahe.
4. Freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB auf Begründungsinhalt und eingehaltene Zehn-Tage-Frist prüfen.
## Fristberechnung
- 30 Kalendertage nach individueller Information nur, wenn Vertragsschluss und einschlägige Gründe entsprechend § 134 Abs. 1 Satz 1 mitgeteilt wurden.
- 30 Kalendertage nach Vergabebekanntmachung nur, wenn diese die Angaben des § 135 Abs. 3 Satz 2 enthält.
- ohne qualifizierten Fristauslöser spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.
- § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nimmt den Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 von den Rügepräklusionsregeln des Satzes 1 aus. Für Nr. 1 nicht pauschal dieselbe Ausnahme unterstellen.
## Antrag und Beweise
Antragsbefugnis mit ernsthaftem Auftragsinteresse, verletzter Wettbewerbschance und Schaden darlegen. Hauptantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit präzise an Vertragsgegenstand und Abschlussdatum binden; Hilfsanträge auf wettbewerbliche Vergabe und geeignete Maßnahmen formulieren. Veröffentlichung, Information und Fristauslöser als Anlagen beifügen.
## Pflichtoutput
1. Vertrags- und Veröffentlichungschronologie.
2. §-135-Fristenblatt mit frühestem und sicher spätestem Antragstermin.
3. Tatbestandsmatrix für Ausnahmegrund und § 132 GWB.
4. versandfertiger Nachprüfungsantrag einschließlich Anträgen und Beweisangeboten.
5. Akteneinsichtsliste und Plan für sofortige Sicherungsmaßnahmen.