Für Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: conflict-of-interest
title: Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention
description: 'Für Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/internal-investigations-praxis/skills/conflict-of-interest
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: white-collar
language: de
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# Interessenkonflikte – Untersuchung und Prävention
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Rechtlicher Rahmen
Interessenkonflikte von Mitarbeitern und Organmitgliedern sind einer der häufigsten Compliance-Verstöße und können zur Haftung nach § 93 AktG ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html)), § 43 GmbHG, § 266 StGB (Untreue) und § 34 HGB (Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte, [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__34.html)) führen. Im Kapitalmarktrecht lösen Interessenkonflikte Offenlegungspflichten nach MAR Art. 14, 17 aus. Aufsichtsratsmitglieder unterliegen Sonderregeln (§ 100 AktG: persönliche Anforderungen; § 114 AktG: Beraterverträge).
## Ziel dieses Skills
Identifiziere und untersucht Interessenkonflikte, leitet Remediation-Maßnahmen ab und klärt die haftungsrechtlichen Konsequenzen.
## Arbeitsprogramm
### 1. Kategorisierung von Interessenkonflikten
- **Wirtschaftliche Interessen**: Mitarbeiter oder dessen Angehörige profitieren von Unternehmensentscheidungen (z. B. Lieferantenwahl, Auftragsvergabe).
- **Doppelmandate**: Aufsichtsratsmitglied oder Vorstandsmitglied ist zugleich Berater oder Gesellschafter eines Lieferanten.
- **Nebentätigkeiten**: Mitarbeiter ist bei Wettbewerber oder Kunden tätig (§ 60 HGB: Wettbewerbsverbot, [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__60.html)).
- **Family-and-Friend-Deals**: Vergabe von Aufträgen an Familienangehörige oder Freunde.
- **Post-Employment**: ehemaliger Mitarbeiter wechselt zu Auftragnehmer, bei dem er zuvor Entscheidungen getroffen hat.
### 2. Offenlegungsregime
- **Corporate Policy**: Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten gegenüber Compliance/HR; Code of Conduct.
- **§ 93 AktG**: Vorstandsmitglied darf keine Geschäftschancen der Gesellschaft für sich nutzen (Corporate Opportunity Doctrine).
- **§ 100 Abs. 2 Nr. 3 AktG**: Aufsichtsratsmitglied darf nicht gleichzeitig gesetzlicher Vertreter eines wesentlichen Wettbewerbers sein.
- **MAR**: Interessenkonflikte bei Kapitalmarkttransaktionen müssen offengelegt werden.
### 3. Untersuchungsschritte
- **Finanzdaten**: Zahlen an Lieferanten, die Verbindungen zu Mitarbeitern haben, identifizieren.
- **Handelsregisterrecherche**: Beteiligungen von Mitarbeitern an Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zur Gesellschaft haben.
- **E-Mail-Analyse**: Kommunikation zwischen Mitarbeiter und bevorteiltem Dritten.
- **Entscheidungsdokumentation**: Wer hat welche Beschaffungsentscheidungen getroffen, und hat er dabei einen Interessenkonflikt verschwiegen?
- **Spesenabrechnungen**: gemeinsame Reisen, Bewirtung mit Begünstigtem.
### 4. Interessenkonflikte von Organmitgliedern
- Aufsichtsratsmitglied: § 101 AktG; kein persönliches Abstimmungsrecht bei eigenen Angelegenheiten.
- Vorstandsmitglied: § 93 AktG; Enthaltungs- und Offenlegungspflicht.
- § 114 AktG: Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitglied bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__114.html)).
- Verletzung: Beschlüsse anfechtbar; Haftung nach § 116 AktG.
### 5. Strafrecht
- § 266 StGB (Untreue): Bevorzugung eines Interessenkonflikt-Begünstigten zum Nachteil der Gesellschaft.
- § 299 StGB: Vorteilsannahme im geschäftlichen Verkehr.
- § 263 StGB: Betrug, wenn Entscheidungen aktiv falsch dargestellt wurden.
### 6. Remediation
- Betroffene Entscheidungen rückwirkend überprüfen: waren sie zum Nachteil der Gesellschaft?
- Schadensersatz gegen Mitarbeiter oder Organmitglied, wenn Schaden nachweisbar.
- Kündigung / Abberufung bei schwerwiegendem, vorsätzlichem Verstoß.
- Code-of-Conduct-Update: klarere Offenlegungspflichten und jährliche Erklärungen.
- Interessenkonflikt-Register einführen.
### 7. Prävention
- Jährliche Interessenkonflikt-Erklärung aller Mitarbeiter in entscheidungsrelevanten Positionen.
- Four-Eyes-Prinzip bei Beschaffungsentscheidungen über bestimmten Schwellenwert.
- Due Diligence für Lieferanten: Verbindungen zu Mitarbeitern prüfen.
- Rotation: Entscheidungsträger in kritischen Beschaffungspositionen regelmäßig rotieren.
## Normenregister
| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| § 93 AktG | Treuepflicht Vorstand | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html) |
| § 114 AktG | Beraterverträge Aufsichtsrat | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__114.html) |
| § 60 HGB | Wettbewerbsverbot | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__60.html) |
| § 266 StGB | Untreue | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html) |
| § 299 StGB | Vorteilsannahme | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__299.html) |
## Ausgabeformate
- **Interessenkonflikt-Analyse-Matrix** (Person × Entscheidung × Begünstigter × Schaden)
- **Interessenkonflikt-Erklärungsformular** (jährlich)
- **Handelsregister-Recherche-Protokoll**
- **Remediation-Plan** (Code-of-Conduct-Update, Entscheidungsüberprüfung)
- **Schadensersatz-Berechnungsvorlage**
Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle.