Installs into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Beweislast Grundregel Wer Was?
Add the live security badge to your README. It updates with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-beweislast-grundregel-wer-was)
---
name: beweislast-grundregel-wer-was
title: Wer beweist was? Die Beweislast im Zivilprozess
description: 'Für Wer beweist was? die Beweislast im Zivilprozess: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/selbstvertreter-amtsgericht/skills/beweislast-grundregel-wer-was
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
---
# Wer beweist was? Die Beweislast im Zivilprozess
## Worum geht es?
Im Zivilprozess gilt eine klare Grundregel: **Wer eine Norm zu seinen Gunsten geltend macht, muss ihre Voraussetzungen beweisen.** Wer das nicht kann, verliert. Diese Regel klingt einfach, ist aber in der Praxis oft unklar. Diese Skill ordnet die Beweislast und zeigt Ausnahmen.
## Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sind unsicher, ob Sie oder die Gegenseite eine Tatsache beweisen muss.
- Sie haben einen Anspruch, aber schwache Beweise.
- Sie sind verklagt und ueberlegen, was die Gegenseite beweisen muss.
## Fachbegriffe (kurz erklaert)
- **Beweislast**: Pflicht, eine Tatsache durch Beweismittel nachzuweisen.
- **Anspruchsbegruendend**: Tatsachen, die den Anspruch entstehen lassen.
- **Anspruchshindernd**: Tatsachen, die das Entstehen verhindert haben.
- **Anspruchsvernichtend**: Tatsachen, die den Anspruch zerstoeren (Erfuellung, Erlass).
- **Anspruchshemmend**: Tatsachen, die den Anspruch nur voruebergehend stoppen (Verjährung).
## Rechtsgrundlagen
- **§ 286 ZPO** — Freie Beweiswuerdigung; Gericht entscheidet, ob es ueberzeugt ist.
- **§ 138 ZPO** — Wahrheitspflicht; sekundaere Darlegungslast.
- **§ 280 I 2 BGB, § 7 II StVG, § 836 BGB** — Beispiele Beweislast-Umkehr.
## Schritt-für-Schritt-Anleitung
### Schritt 1 — Grundregel
Wer **anspruchsbegruendend** Tatsachen behauptet, beweist sie.
Beispiel:
- Kläger: Anspruch auf Kaufpreis → muss Kaufvertrag, Lieferung, Faelligkeit, Nicht-Zahlung beweisen.
- Beklagter: Anspruch besteht nicht wegen Erfuellung (= anspruchsvernichtend) → Beklagter beweist Erfuellung (Zahlungs-Beleg).
### Schritt 2 — Praesumtive Beweislast je Anspruchsgrund
§ 433 II BGB (Kaufpreis):
- Kläger beweist: Vertrag, Faelligkeit.
- Beklagter beweist: Erfuellung, Mangel, Aufrechnung, Verjährung.
§ 823 I BGB (Delikt):
- Kläger beweist: Verletzung, Handlung, Kausalitaet, Rechtswidrigkeit, Verschulden, Schaden.
§ 812 BGB (Bereicherung):
- Kläger beweist: Bereicherung, ohne Rechtsgrund.
### Schritt 3 — Beweislast-Umkehr durch Sondernorm
Manche Normen kehren die Beweislast um.
§ 280 I 2 BGB: "Schuldner haftet, **es sei denn**, er hat nicht zu vertreten." → Beklagter beweist Nicht-Vertretenmuessen.
§ 7 II StVG: Halter haftet, **es sei denn**, hoehere Gewalt. → Halter beweist hoehere Gewalt.
Diese Umkehr ist guenstig für den Geschaedigten.
### Schritt 4 — Anscheinsbeweis
Bei typischen Geschehensablaeufen kann das Gericht von Erfahrungssatzen ausgehen.
Beispiel: Auffahrunfall → Anscheinsbeweis für Verschulden des Auffahrenden.
Sie als Kläger profitieren — der Beklagte muss den Anschein erschuettern.
### Schritt 5 — Sekundaere Darlegungslast
In Faellen, wo eine Partei keinen Zugang zu Tatsachen hat, kann das Gericht von der gegnerischen Partei substantiierten Vortrag verlangen, obwohl sie nicht beweislastpflichtig ist.
Beispiel: Kläger behauptet, eine Mahnung geliefert. Beklagter sagt: "habe nichts erhalten". Beklagter muss substantiiert vortragen, was bei ihm im Briefkasten lag — sonst gilt Klägers Behauptung.
Skill `substantiiertes-bestreiten-138-iv-zpo`.
### Schritt 6 — Indizien-Beweis
Wenn Sie direkten Beweis nicht haben, sammeln Sie **Hilfstatsachen**:
- Zeitlicher Zusammenhang.
- Verhaltensweisen.
- Email-Wechsel mit indirekten Hinweisen.
- Schweigen der Gegenseite zu einem konkreten Punkt.
Indizien zusammen können Beweis-Wert haben.
### Schritt 7 — Beweis-Mass
§ 286 ZPO: Das Gericht muss **ueberzeugt** sein. Faustregel: "An der Tatsache zweifelt der Richter nicht mehr ernsthaft."
Sicherheit bei 100 % nicht erforderlich; "vernuenftiger Zweifel" reicht.
### Schritt 8 — Bei unklarer Beweislage
Wenn das Gericht nicht ueberzeugt ist, verliert die beweispflichtige Partei (= non liquet zulasten der beweispflichtigen Partei).
## Worauf Sie besonders achten müssen
- **Wer behauptet, beweist** — fast immer.
- **Beweislast-Umkehr** in bestimmten Normen prüfen.
- **Anscheinsbeweis** kann helfen.
- **Indizien-Sammlung** lohnt sich bei schwacher direkter Beweis-Lage.
## Typische Fehler
- "Der Beklagte muss beweisen, dass ich nicht zahlte." → Falsch, der Kläger beweist Nicht-Zahlung.
- "Bei Schadensersatz muss der Beklagte alles beweisen." → Nur bei Beweislast-Umkehr (z. B. § 280 BGB).
- "Indizien zaehlen nicht." → Doch, kumulativ können sie Ueberzeugung tragen.
## Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. Beweislast-Grundsaetze sind Rechtsprechung, weitgehend stabil. Sondernormen verifizieren.