Für Beweisangebot über Anlagen (Zeugen): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: beweisangebot-anlage-zeugen.
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name: beweisangebot-anlage-zeugen
title: Beweisangebot über Anlagen (Zeugen)
description: 'Für Beweisangebot über Anlagen (Zeugen): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: beweisangebot-anlage-zeugen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/anlagen-zu-schriftsaetzen/skills/beweisangebot-anlage-zeugen
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: litigation
language: de
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# Beweisangebot über Anlagen (Zeugen)
## Normenanker
Arbeitsfokus: **Beweisangebot über Anlagen (Zeugen)**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — vollständiger und wahrer Tatsachenvortrag.
- `§ 138 Abs. 2 ZPO` — Erklärungslast.
- `§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO` — bestimmter Klagegrund.
- `§ 284 ZPO` — Beweisaufnahme.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
- `§ 416 ZPO` — Beweiskraft privater Urkunden.
- `§ 420 ZPO` — Vorlegung durch Beweisführer.
- `§ 142 Abs. 1 ZPO` — Urkundenvorlegung durch Partei/Dritte.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Spezialwissen: Beweisangebot über Anlagen (Zeugen)
- **Normen-/Quellenanker:** einschlägige Fachnormen, Behördenhinweise, Formulare, Verfahrensrecht und frei prüfbare Rechtsprechung live prüfen.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** – streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - nur einschlaegige Normen, verifizierte Rechtsprechung und frei prüfbare amtliche Quellen; keine Literatur- oder Datenbankfundstellen erfinden.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** – Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** – konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
## Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen/Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.