Für Bauzeit, Verzug, Vertragsstrafe und höhere Gewalt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: bauzeit-verzug-vertragsstrafe-und-hoehere-gewalt
title: Bauzeit, Verzug, Vertragsstrafe und höhere Gewalt
description: 'Für Bauzeit, Verzug, Vertragsstrafe und höhere Gewalt: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Bauzeit, Verzug, Vertragsstrafe und höhere Gewalt
## Prüfgegenstand
Dieser Skill prüft, ob der Bauträger einen echten Fertigstellungstermin schuldet oder ob Frist- und Störungsklauseln den Termin entwerten. Der Fokus liegt auf beweisbarer Bauablaufstörung statt pauschaler Krisenerzählung.
## Normenanker
§§ 271, 280 Abs. 1/2, 286 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4, 287, 289, 291, 305c Abs. 2, 307, 309 Nr. 5, Nr. 7, Nr. 12, 313, 339-341, 640, 641, 642, 643, 650k Abs. 3, 650u BGB; § 3 Abs. 2 MaBV; §§ 287, 308 ZPO.
## Bauablaufbezogene Darlegung
Der Bauträger muss konkret erklären: Soll-Bauablauf, betroffenes Gewerk, Ereignis, Dauer, Folgegewerke, Ausweichmöglichkeiten, Wiederanlaufzeit und Auswirkung auf den Endtermin. Allgemeine Hinweise auf Pandemie, Lieferketten, Personal, Wetter, Nachunternehmer oder Versorger reichen nicht.
## Klauselprüfung
- „Voraussichtlich“ oder „angestrebt“ entwertet den Termin.
- Zusätzliche Mahnpflichten trotz kalendarischem Termin sind an § 307 BGB zu messen.
- § 313 BGB scheidet regelmäßig aus, wenn die behauptete Krise bei Vertragsschluss schon bekannt war.
- Vertragliche Fristverlängerungen müssen Anlass, Nachweis und Dauer begrenzen.
## Vertragsstrafe und Schaden
Vertragsstrafe und Verzugsschaden bei Interessenidentität anrechnen (§ 341 Abs. 2 i.V.m. § 340 Abs. 2 BGB). Weiteren Schaden nicht durch pauschale Exklusivität abschneiden.
## Output
Erstelle Terminmatrix, Hindernisprüfung, Schadensliste und ein Aufforderungsschreiben, das konkrete Bauablaufdarlegung verlangt.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->