Für Bauträgervertrag: Verbraucher, MaBV, AGB und Abnahme: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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name: bautraegervertrag-verbraucher-mabv-agb-abnahme
title: 'Bauträgervertrag: Verbraucher, MaBV, AGB und Abnahme'
description: 'Für Bauträgervertrag: Verbraucher, MaBV, AGB und Abnahme: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
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license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: construction
language: de
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# Bauträgervertrag: Verbraucher, MaBV, AGB und Abnahme
## Einsatz
Nutze diesen Skill im Bau- und Architektenrecht, wenn die Akte einen Wohnungserwerb vom Bauträger, eine Schlussrate, eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums oder einen Streit um Raten/Fertigstellung betrifft.
## Normenanker
§§ 305-310, 307, 308 Nr. 4, 309 Nr. 12, Nr. 15, 311b, 633-641, 634a, 650j, 650k Abs. 2/3, 650m Abs. 2, 650n, 650u, 650v, 883 BGB; §§ 3, 7, 12 MaBV; § 17 BeurkG; § 9a WEG.
## Fachprüfung
Prüfe zuerst, ob der Ratenplan die allgemeinen und besonderen MaBV-Fälligkeitsvoraussetzungen trägt. Danach § 650m-Sicherheit, Baubeschreibung, anerkannte Regeln der Technik, Bezugsfertigkeit, vollständige Fertigstellung, Abnahmeklauseln für Gemeinschaftseigentum und Nachzügler sauber trennen.
## Rechtsprechungsanker
BGH VII ZR 68/24, VII ZR 108/24, VII ZR 88/25 und V ZR 91/25 nur mit frei prüfbarer Quelle verwenden. Keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
## Output
Erstelle ein fachanwaltliches Prüfmemorandum mit Ratenampel, Klauselmatrix, Abnahme-/Verjährungsspur und konkreten Schriftsatz- oder Verhandlungsbausteinen.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->