Für Bauliche Veränderung: Aufzug und Treppenlift nach Paragraf 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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title: 'Bauliche Veränderung: Aufzug und Treppenlift nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG'
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author: Klotzkette
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# Bauliche Veränderung: Aufzug und Treppenlift nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG
## Fachlicher Anker
- **Normen:** § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG, §§ 535, §§ 18.
- **Entscheidungs-/Quellenanker:** Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- **Quellenhygiene:** `references/quellenhygiene.md` und `references/zitierweise.md` beachten.
## Ziel
Eigentümer haben einen Anspruch auf Gestattung eines Aufzugs oder Treppenlifts als privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG. Voraussetzung sind eine angemessene Maßnahme und die Grenzen des § 20 Abs. 4 WEG; über die Durchführung entscheiden die Eigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Skill prüft Anspruchsvoraussetzungen, technische Mindeststandards, Kostentragung und Förderung.
## Anspruchsgrundlage und Reichweite
§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WEG: Barrierefreier Aus- und Umbau als privilegierte Maßnahme — kein freies Ermessen der GdWE. Die GdWE darf sachgerechte Auflagen zur Ausführung, Optik, Sicherheit und zum Rückbau stellen, darf aber den Anspruch nicht durch unzumutbare Auflagen leerlaufen lassen. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html
BGH, Urteil vom 09.02.2024, V ZR 244/22: Der Außenaufzug kann als angemessener Barriereabbau verlangt werden; die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 4 WEG sowie sachgerechte Ausführungsentscheidungen bleiben zu prüfen. Nicht jeder gewünschte Aufzug ist uneingeschränkt zulässig. Verweis: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=09.02.2024&Aktenzeichen=V+ZR+244%2F22
## Technische Mindeststandards (DIN 18040-2)
DIN 18040-2 (Wohnungen, barrierefrei planbar): Aufzug-Kabinengröße mind. 110 cm x 140 cm (Rollstuhl drehbar), Türbreite licht mind. 90 cm, Bedienelemente in Greifhöhe 85 cm, Kontrast Schrift/Hintergrund 7:1, taktile Markierungen. Bewegungsflächen vor Aufzugtür im Treppenhaus: mind. 150 cm x 150 cm. Schwellen max. 2 cm. Türbreiten Wohnungseingänge: mind. 80 cm (besser 90 cm). Norm DIN 18040-2 gilt als anerkannte Regel der Technik.
Treppenlift im Treppenhaus: Schienensystem am Treppengeländer oder an der Wand — Rettungsweg-Freiheit nach Landesbauordnung prüfen (typisch: 1 m Breite Fluchtweg muss verbleiben). Brandschutz: Treppenlift-Polsterung nicht aus brennbaren Materialien (B2 nach DIN 4102). Sachverständigen-Gutachten empfohlen.
Außenaufzug: Statik-Gutachten, ggf. Baugenehmigung nach Landesbauordnung, Denkmalschutz-Befreiung wenn Denkmal. Erscheinungsbild-Wahrung: GdWE darf Farbgebung und Material vorschreiben, nicht aber Aufzug insgesamt verweigern.
## Kostentragung (§ 21 WEG)
§ 21 Abs. 1 WEG: Antragsteller trägt Kosten der Maßnahme und des laufenden Betriebs. § 21 Abs. 4 WEG: Andere Eigentümer können Nutzungsrecht erwerben durch Beitritt gegen anteilige Kostentragung (nachträglicher Zutritt). Beitrittserklärung und Kostenanteil sind im Beschluss zu regeln. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html
## Förderung (Stand 06/2026 — vor Antrag live verifizieren)
- KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen Kredit): bis 50.000 Euro pro Wohneinheit, zinsgünstig, 5 Jahre tilgungsfrei möglich. Antrag vor Bauvertrag bei Hausbank stellen.
- KfW 455-B (Zuschuss Altersgerecht Umbauen): seit 2022 ausgesetzt — aktuellen Status auf kfw.de prüfen.
- Pflegekasse § 40 Abs. 4 SGB XI: bis 4.180 Euro je Maßnahme bei Pflegegrad 1-5 (Stand 06/2026 — verifizieren). Antrag VOR Maßnahmenbeginn. Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
- Kommunale Programme: Berlin SIWA (Soziale Infrastruktur und Wohnraumförderung), Hamburg WK Hamburg, München Wohnungspolitik-Fonds.
## Cross-Refs
- Privilegierte Maßnahmen allgemein → `steckersolar-wallbox-barrierefreiheit`
- Kleinere bauliche Maßnahmen → `rampe-handlauf-tuerverbreiterung-gemeinschaftsbereich`
- Kostenfolge / Sonderumlage → `hausgeld-sonderumlage-liquiditaet`
- Beschlussformulierung → `beschlussvorlagen-erstellen`
- Anfechtungsrisiko → `beschlussanfechtung-risiko`
- Förderungs-Koordination → `kfw-foerderung-pflegekasse-bafa-barriere-koordination`
## Quellenpflicht
`rechtsstand-mai-2026-faktenbank` laden. § 20 WEG über https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html, KfW-Konditionen über kfw.de, Pflegekasse § 40 SGB XI über https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html live verifizieren.