Für EU-US Data Privacy Framework (DPF) im AVV: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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name: avv-eu-us-data-privacy-framework-bezug
title: EU-US Data Privacy Framework (DPF) im AVV
description: 'Für EU-US Data Privacy Framework (DPF) im AVV: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/datenschutzrecht/skills/avv-eu-us-data-privacy-framework-bezug
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: data-protection
language: de
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# EU-US Data Privacy Framework (DPF) im AVV
## Zweck / Purpose
Behandlung des EU-US Data Privacy Frameworks im AVV inklusive Selbstzertifizierungspruefung und SCC-Fallback. Purpose (EN): Treatment of the EU-US Data Privacy Framework in DPAs, including self-certification check and SCC fallback.
## Wann dieses Modul hilft
- US-Anbieter wird als Auftragsverarbeiter beauftragt oder eingebunden.
- Prüfung, ob Anbieter unter dem EU-US Data Privacy Framework selbstzertifiziert ist.
- Vertragsklausel für DPF-Nutzung und SCC-Fallback ist erforderlich.
- Aufsichtsbehoerde fragt nach Drittlandtransfer-Absicherung.
## Rechtlicher Rahmen
- Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10.07.2023 über die Angemessenheit des Schutzniveaus personenbezogener Daten nach dem EU-US Data Privacy Framework – verifiziert.
- Art. 45 DSGVO – Angemessenheitsbeschluss.
- Art. 46 DSGVO – Geeignete Garantien (SCC, BCR) als Fallback.
- Art. 49 DSGVO – Ausnahmen für bestimmte Faelle.
- Executive Order 14086 vom 07.10.2022 – US-Schutzgarantien (signal intelligence safeguards, DPRC).
- EuGH C-311/18 (Schrems II) – verifiziert: Vorgaengerregelung Privacy Shield für unwirksam erklaert.
## Ablauf / Checkliste
1. **Selbstzertifizierung prüfen.**
- Liste prüfen über dataprivacyframework.gov.
- Status: aktiv ("Active") versus inaktiv ("Inactive Participant").
- Geltungsbereich der Selbstzertifizierung: HR-Daten und/oder Non-HR-Daten?
- Im Listing für den konkreten Datentypus zertifiziert?
2. **Vertragsabsicherung.**
- DPF-Selbstzertifizierung des Anbieters wird im AVV ausdruecklich referenziert.
- SCC nach Beschluss (EU) 2021/914 als Fallback für den Fall, dass der Anbieter die Selbstzertifizierung verliert oder das DPF unwirksam wird.
- Transfer Impact Assessment auch bei DPF-Nutzung empfohlen, weil DPF politisch und rechtlich angreifbar bleibt (Schrems-Linie).
3. **Sub-AV-Kette prüfen.**
- Sub-AV des US-Anbieters mit weiterem US-Standort oder Drittland?
- Eigene DPF-Selbstzertifizierung jedes US-Sub-AV erforderlich.
- Für Nicht-US-Drittland-Sub-AV: SCC oder anderer Transfermechanismus.
4. **Monitoring.**
- DPF-Listing periodisch (mindestens jaehrlich) überprüfen.
- Prüfung vor jedem Vertragsschluss und vor wesentlicher Vertragsverlaengerung.
5. **Eskalation.**
- Bei Suspendierung der DPF-Listung: sofortige Aktivierung des SCC-Fallback.
- Bei Unwirksamkeitserklaerung des DPF durch EuGH (analog Schrems II): umfassende Transferpruefung neu.
## Mustertext / Template
DPF-und-Fallback-Klausel:
> "§ X Drittlandtransfer in die Vereinigten Staaten
>
> (1) Soweit der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten in die Vereinigten Staaten uebermittelt oder dort verarbeitet, erfolgt die Uebermittlung primaer auf Grundlage des Durchfuehrungsbeschlusses (EU) 2023/1795 der Kommission vom 10.07.2023 (EU-US Data Privacy Framework). Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er gemäß dem Data Privacy Framework wirksam selbstzertifiziert ist und die zertifizierten Datenkategorien die unter diesem Vertrag uebermittelten Daten umfassen.
>
> (2) Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen jede Änderung oder Suspendierung seiner DPF-Selbstzertifizierung unverzueglich, spaetestens innerhalb von zehn (10) Kalendertagen, schriftlich mit.
>
> (3) Für den Fall, dass die DPF-Selbstzertifizierung des Auftragsverarbeiters endet, ausgesetzt wird oder der Angemessenheitsbeschluss (EU) 2023/1795 ganz oder teilweise unwirksam wird, gelten ab dem Zeitpunkt des Eintritts und ohne weitere Erklaerung der Parteien die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 04.06.2021, Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter), mit den in Anlage 6 dargestellten Auswahl- und Anhangsfestlegungen.
>
> (4) Unabhaengig vom DPF fuehrt der Auftragsverarbeiter auf Verlangen des Verantwortlichen ein Transfer Impact Assessment nach den EDSA-Empfehlungen 01/2020 durch und stellt das Ergebnis innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen zur Verfuegung.
>
> (5) Setzt der Auftragsverarbeiter Sub-Auftragsverarbeiter in den Vereinigten Staaten ein, gelten die Absaetze (1) bis (4) entsprechend; im Sub-AV-Verzeichnis ist der DPF-Status jedes US-Sub-AV anzugeben."
## Typische Drafting-Fehler
- Verweis auf DPF ohne tatsaechliche Prüfung des Anbieter-Listings.
- DPF ohne SCC-Fallback im Vertrag – bei Ausfall sofortige Kuendigungspflicht.
- US-Sub-AV ohne eigene DPF-Prüfung.
- TIA nicht durchgefuehrt mit der Begruendung "DPF deckt alles ab" – aufsichtsbehoerdliche Erwartung, dass auch unter DPF eine Risikobetrachtung erfolgt.
- Veraltete Verweise auf Privacy Shield – seit Schrems II (EuGH C-311/18) unwirksam.
- DPF-Listing nur einmal geprueft, keine periodische Kontrolle.
## Quellen Stand 06/2026
- Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2023/1795 vom 10.07.2023, ABl. L 231/118 vom 20.09.2023 – verifiziert.
- Durchfuehrungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 04.06.2021, ABl. L 199/31 – verifiziert.
- Art. 45, Art. 46, Art. 49 DSGVO.
- US Executive Order 14086 vom 07.10.2022.
- EuGH C-311/18 (Schrems II) – verifiziert; Volltext über curia.europa.eu.
- EDSA-Empfehlungen 01/2020 (Version 2.0 Juni 2021).
- DPF-Listing über dataprivacyframework.gov prüfen.
- Zitierweise: `../../../references/zitierweise.md`.