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Ausschluss Bieter Paragraf 124 Gwb Vergabestelle Behoerden
ASecurityFakultativen Bieterausschluss nach Paragraf 124 GWB entscheiden: Tatbestandsnummer, geeigneter Nachweis, Anhörung, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Selbstreinigung, Ausschlussdauer, Meca, Delta und belastbarer Aktenvermerk.
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- Added October 8, 2026
Security analysis
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title: Ausschluss Bieter § 124 GWB
description: 'Fakultativen Bieterausschluss nach Paragraf 124 GWB entscheiden: Tatbestandsnummer, geeigneter Nachweis, Anhörung, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Selbstreinigung, Ausschlussdauer, Meca, Delta und belastbarer Aktenvermerk.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/vergaberecht-werkstatt/vergabestelle-behoerden/skills/ausschluss-bieter-paragraf-124-gwb
license: Apache-2.0
version: 0.1.1
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: government-contracts
language: de
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# Ausschluss Bieter § 124 GWB
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## Output-Format (verbindlich)
Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 11 pt. Dezimalgliederung 1, 1.1, 1.1.1, 2, 2.1 fortlaufend ohne Lücken, maximal vier Ebenen. Aufzählungen mit Spiegelstrich oder Bullet. Hervorhebung nur durch Kursivsetzung bei Gesetzes- und Aktenzeichenfundstellen, kein Fettdruck, keine Unterstreichung. Vollständige Regeln in [`references/OUTPUT-FORMAT.md`](../../references/OUTPUT-FORMAT.md). Bei abweichenden Vorgaben der Stelle (Portal, Gericht, Kammer) gilt die Stelle.
<!-- END output-format-block (autogen) -->
## 1. Entscheidungsziel
Keinen Ausschluss aus Verdacht oder Automatismus erklären. Zuerst die einschlägige Nummer des § 124 Abs. 1 GWB, den geeigneten Nachweis und die Zurechnung festlegen; danach Anhörung, Verhältnismäßigkeit, Ermessen, Selbstreinigung und Höchstdauer dokumentieren.
## 2. Tatbestandsmatrix
| Nummer | Lage | Mindestfeststellung | Mildere Maßnahme |
| --- | --- | --- | --- |
| 1 | Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrechtsverstoß | konkreter Verstoß bei Auftragsausführung | Auflage/Kontrolle |
| 2 | Insolvenz oder Liquidation | aktueller Status und Leistungsrisiko | Fortführungsnachweis/Sicherheit |
| 3 | schwere berufliche Verfehlung | geeigneter Nachweis und Integritätsbezug | Selbstreinigung |
| 4 | Wettbewerbsabsprache | hinreichende Anhaltspunkte | Aufklärung/Kooperation |
| 5/6 | Interessenkonflikt oder Vorbefassung | konkrete Wettbewerbsverzerrung | Neutralisierung/Informationsausgleich |
| 7 | frühere Schlechtleistung | erhebliche oder fortdauernde Mängel plus qualifizierte Rechtsfolge | Leistungsauflage/Sicherheit |
| 8/9 | Täuschung, Nachweisdefizit, Einflussversuch | schwerwiegendes Verhalten und Entscheidungsbezug | Berichtigung nur bei tragfähiger Heilung |
## 3. Arbeitsfolge
1. Sachverhalt aus Primärakten bilden: Vertrag, Kündigung, Schadensersatzforderung, Registerauskunft, Ermittlungsstand, Kommunikation und Bieterangaben.
2. § 123 und § 124 GWB trennen; keine fakultative Ermessensprüfung an die Stelle eines zwingenden Tatbestands setzen und umgekehrt.
3. Unternehmen mit konkretem Vorwurf, Tatsachenbasis und Frist anhören. Geschäftsgeheimnisse und Akteneinsichtsrisiko markieren.
4. Tatbestand feststellen oder verwerfen. Bei verbleibenden Zweifeln keine Beweislastumkehr zulasten des Unternehmens formulieren.
5. Verhältnismäßigkeit und Ermessen dokumentieren: Schwere, Zeitablauf, Auftragsbezug, Wiederholungsgefahr, Leistungsrisiko, Gleichbehandlung und mildere Mittel.
6. Selbstreinigung nach § 125 GWB anhand Schadensausgleich, aktiver Aufklärung und konkreter Präventionsmaßnahmen bewerten; Ablehnung begründen.
7. Ausschlussdauer nach § 126 GWB und Ereigniszeitpunkt berechnen.
8. Entscheidung, Bekanntgabe, Wertungsfolge und § 134 GWB-Information konsistent halten.
## 4. Rechtsprechungsanker
- EuGH, Urteil vom 19.06.2019, C-41/18, Meca: eigenständige Zuverlässigkeitsprüfung des Auftraggebers.
- EuGH, Urteil vom 03.10.2019, C-267/18, Delta: erhebliche oder fortdauernde Mängel und Offenlegung früherer Vertragsprobleme einzelfallbezogen würdigen.
- EuGH, Urteil vom 24.10.2018, C-124/17, Vossloh Laeis: Selbstreinigung, Mitwirkung und Ausschlussdauer.
- C-268/25 ausschließlich als Schlussanträge der Generalanwältin vom 07.05.2026 behandeln; kein EuGH-Urteil behaupten.
## 5. Aktenvermerk
Der Vermerk enthält: festgestellte Nummer, Tatsachen und Belege, Anhörung und Erwiderung, Selbstreinigung, Verhältnismäßigkeit, Ermessensgesichtspunkte, Gleichbehandlungsvergleich, Dauer, Entscheidung, Freigabe und erwartete Rüge-/VK-Verteidigung.
## 6. Output
Ausgeben: Tatbestandsmatrix, Anhörungsschreiben und ausformulierter Ausschluss- oder Fortführungsvermerk. Bei Streitlage zusätzlich eine Verteidigungsmatrix mit möglicher Rüge, Akteneinsichtsposition und Gegenbelegen.
Attribution
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