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Aufsichtsrat Sonderpruefung Insiderrecht

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Für Aufsichtsrats-Sonderprüfung – Insiderrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.

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name: aufsichtsrat-sonderpruefung-insiderrecht
title: Aufsichtsrats-Sonderprüfung – Insiderrecht
description: 'Für Aufsichtsrats-Sonderprüfung – Insiderrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/insiderrecht-compliance/skills/aufsichtsrat-sonderpruefung-insiderrecht
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: eu
practice: securities
language: de
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# Aufsichtsrats-Sonderprüfung – Insiderrecht

## Arbeitsweg

- Emittent, Instrument, Handelsplatz, Zeitpunkt und Informationskette feststellen: Wer wusste wann was, war die Information präzise, nicht öffentlich und potenziell erheblich kursrelevant?
- MAR-Pflichten getrennt prüfen: Insiderinformation nach Art. 7 MAR, Handels-/Empfehlungs-/Weitergabeverbot nach Art. 14 MAR, Ad-hoc-Publizität nach Art. 17 MAR, Aufschub nach Art. 17 Abs. 4 MAR, Insiderliste nach Art. 18 MAR, Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR.
- Deutsche Sanktions- und Verfahrensspur live verifizieren: WpHG §§ 119 ff., BaFin-Zuständigkeit, Börsenrecht, ggf. WpÜG/AktG bei Übernahme, Delisting, Kapitalmaßnahme oder Hauptversammlung.
- Beweise aktenfest sichern: Timeline, Board-/AR-Unterlagen, Datenraum-Log, Insiderlisten-Versionen, Handelsdaten, Kommunikationskanäle, Aufschubvermerk, Veröffentlichungszeitpunkt und BaFin-/DGAP-/EQS-Belege.
- Strategische Ausgabe wählen: Ad-hoc-Entscheidungsvorlage, Aufschubvermerk, Leak-Response, Handelsstopp-Empfehlung, Insiderlisten-Audit, PDMR-Meldecheck, BaFin-Antwort oder Verteidigungsnotiz.
- Rechtsprechung und Behördenpraxis nur mit frei prüfbarer Quelle zitieren; keine BeckRS-/juris-Blindzitate und keine alten WpHG-Paragrafen als Ersatz für die unmittelbar geltende MAR verwenden.

## Rechtlicher Rahmen

Wenn der Aufsichtsrat eine Sonderuntersuchung zu internen Missständen, Bilanzunstimmigkeiten
oder Compliance-Verstößen beauftragt, entstehen insiderrechtlich komplexe Situationen:
Ist der Untersuchungsgegenstand eine Insiderinformation? Besteht Ad-hoc-Pflicht? Wer darf
über die Untersuchung informiert werden?

Rechtsgrundlagen:
- Art. 7, 17 MAR: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0596
- §§ 111, 142 AktG (Sonderprüfung): https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html
- BaFin-Emittentenleitfaden: https://www.bafin.de/dok/8252648
- § 119 WpHG: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__119.html

## Ziel dieses Skills

Prüfe, ob und wann die Sonderuntersuchung und ihre Ergebnisse zu einer
Insiderinformation werden, und steuert die Ad-hoc-Entscheidung.

## Arbeitsprogramm

### Schritt 1 – Insiderinformations-Prüfung des Untersuchungsgegenstands

- Was ist Gegenstand der Sonderuntersuchung?
 (Bilanzmanipulation, Korruption, Compliance-Verstöße, Kartellverhalten, persönliche Fehlverhaltensvorwürfe)
- Ist der Untersuchungsgegenstand bereits als Insiderinformation zu qualifizieren?
- Kursrelevanz: Würde ein verständiger Anleger die Existenz der Untersuchung oder ihr
 voraussichtliches Ergebnis berücksichtigen?

### Schritt 2 – Zeitpunkt der Insiderinformation

- Mögliche Zeitpunkte: AR-Beschluss zur Untersuchung; erster Hinweis, der die Untersuchung
 auslöste; Zwischenergebnisse; finales Ergebnis
- Geltl/Daimler-Test: Auch Zwischenschritte können eigenständige Insiderinformationen sein
- Dokumentiere frühestmöglichen Zeitpunkt

### Schritt 3 – Informationskreis und Insiderlisten

- Wer ist in die Untersuchung eingebunden?
 (Beauftrage Kanzlei, WP, AR-Ausschuss, ggf. Vorstand – sofern nicht selbst Untersuchungsgegenstand)
- Alle Wissensträger in die Insiderliste aufnehmen
- Informationsfluss zwischen AR und Vorstand: Nur „need to know"

### Schritt 4 – Aufschub-Möglichkeit

- Laufende Untersuchung: Legitimes Interesse am Aufschub möglich, wenn Offenlegung die
 Untersuchung beeinträchtigen würde
- Grenzen: Wenn Markt bereits von dem Untersuchungsgegenstand informiert ist (z. B. durch
 Medien) → kein Aufschub mehr
- Trigger für Aufhebung: Abschluss der Untersuchung oder Leak der Ergebnisse

### Schritt 5 – Ad-hoc bei Untersuchungsergebnis

- Wesentliche Befunde (z. B. Bilanzfehler, Verluste, Strafanzeige) sind ad-hoc-pflichtig
- Koordination: Untersuchungsbericht fertig → CFO und Compliance prüfen → Ad-hoc unverzüglich
- Inhalt: Was wurde festgestellt, welche Maßnahmen werden ergriffen, Ausblick

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