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[](https://www.skillsdirectory.com/skills/thomasmoreai-auflassungsvormerkung-und-grundbuch)
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name: auflassungsvormerkung-und-grundbuch
title: Auflassungsvormerkung und Grundbuch
description: 'Für Auflassungsvormerkung und Grundbuch: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.'
author: Klotzkette
author_url: https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bautraegervertragspruefer/skills/auflassungsvormerkung-und-grundbuch
license: Apache-2.0
version: 0.1.0
execution_mode: open
jurisdiction: de
practice: real-estate
language: de
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# Auflassungsvormerkung und Grundbuch
## Wann dieser Skill greift
Vor der ersten Zahlung, bei der Prüfung des MaBV-Fälligkeitsrahmens nach Paragraf 3 Absatz 1 MaBV, bei Freistellungsproblemen, bei Klauseln zur Löschung der Vormerkung durch einseitige Bauträgererklärung und in der Insolvenz des Bauträgers.
## Pflichtnormen
- Paragraf 883 BGB: Auflassungsvormerkung sichert den Übereignungsanspruch; wirkt bei Insolvenz des Bauträgers nach Paragraf 106 Insolvenzordnung.
- Paragraf 3 Absatz 1 MaBV: Vor erster Zahlung muss die Vormerkung an vereinbarter Rangstelle eingetragen und die Freistellung nicht zu übernehmender Grundpfandrechte gesichert sein.
- Paragraf 307 BGB: Klauseln, die eine Löschung der Vormerkung durch einseitige Erklärung des Bauträgers bei behauptetem Zahlungsverzug ermöglichen, sind unwirksam.
- Paragraf 106 Insolvenzordnung: Auflassungsvormerkung wirkt insolvenzfest; Insolvenzverwalter muss Übereignungsanspruch erfüllen, wenn Gegenleistung erbracht und Vormerkung eingetragen ist.
## Pruefraster
1. **Eintragung vor Zahlung**: Ist die Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen, bevor die erste Rate gezahlt wird?
2. **Rang**: Keine vorrangigen, nicht zu übernehmenden Grundpfandrechte; Globalgrundschuld muss freigestellt sein oder der Rang der Vormerkung muss vor dem Grundpfandrecht stehen.
3. **Freistellung**: Sichert die Freistellungserklärung auch den Fall der Nichtvollendung des Baus ab? Freistellungszusage der finanzierenden Bank konkret und verbindlich?
4. **Löschungsvollmacht**: Keine Klausel, nach der der Bauträger die Vormerkung bei behauptetem Zahlungsverzug oder Rücktritt allein löschen lassen kann; einseitige Druckmechanismen nach Paragraf 307 BGB unwirksam.
5. **Notaranderkonto**: Notaranderkonto ist kein Ersatz für MaBV-Fälligkeit und Vormerkung; Verwahrungsanweisung, Empfangsberechtigung und Abtretungs-/Pfändungsrisiken getrennt prüfen (BGH VII ZB 28/20).
6. **Insolvenzfall**: Liegt Insolvenzeröffnung vor oder sind Vorinsolvenzzeichen erkennbar? Insolvenzverwalter-Wahlrecht nach Paragraf 103 Insolvenzordnung für Werkleistungsansprüche; Eigentumsanspruch ist über Vormerkung gesichert.
7. **Belastungsvollmacht des Bauträgers**: Weite Belastungsvollmachten oder Globalgrundschuld ohne betragsmäßige Begrenzung und Freistellungsklausel sind rot.
## Leitentscheidungen
BGH, Beschluss vom 02.08.2023 - VII ZB 28/20 (amtliches PDF: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2020/VII_ZB__28-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1): Notaranderkonto ist kein einfacher Ersatz für MaBV-Schutz; Fälligkeit, Empfangsberechtigung und Verwahrungsanweisung getrennt prüfen.
## Arbeitsprodukt
Grundbuch- und Sicherheits-Checkliste mit Bewertung der Vormerkung, Freistellung, Rang und Löschungsmechanik. Streichungsforderung für unzulässige Löschungsklauseln.
## Musterbaustein
```text
Grundbuch-/Vormerkungsprüfung
Auflassungsvormerkung eingetragen: [ja / nein; UR-Nr. der Beurkundung]
Rangstelle: [an vereinbarter Stelle / Nachrangig hinter Grundpfandrecht X]
Globalgrundschuld freigestellt: [vollständig / nur teilweise / nicht geregelt]
Freistellung auch bei Nichtvollendung: [ja / nein]
Löschungsvollmacht des Bauträgers: [nicht vereinbart / Klausel: "..." → 🔴 nach Paragraf 307 BGB]
Notaranderkonto: [Verwahrungsanweisung, Empfangsberechtigung und MaBV-Fälligkeit getrennt geprüft]
Streichungsforderung:
Die Klausel, nach der der Bauträger bei behauptetem Zahlungsverzug die Löschung der Auflassungsvormerkung veranlassen kann, ist nach Paragraf 307 BGB unwirksam. Die Vormerkung ist der Insolvenzschutz des Erwerbers; einseitige Behauptungen dürfen den Übereignungsanspruch nicht beseitigen. Bitte streichen Sie die Klausel ersatzlos.
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